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   OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04   

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https://dejure.org/2005,1268
OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 8 U 182/04 (https://dejure.org/2005,1268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls; Erhöhung der Diebstahlsgefahr durch Abstellen eines Pkw auf dem frei befahrbaren Gelände eines Autohauses und Einwerfen des zugehörigen Fahrzeugschlüssels in den in der Nähe ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls; Erhöhung der Diebstahlsgefahr durch Abstellen eines Pkw auf dem frei befahrbaren Gelände eines Autohauses und Einwerfen des zugehörigen Fahrzeugschlüssels in den in der Nähe ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wurde eine PKW-Diebstahl dadurch ermöglicht, dass die Schlüssel in einen Werkstattbriefkasten geworfen wurden, so wird Versicherung von Leistung frei.

  • Judicialis

    VVG § 61

  • RA Kotz

    Fahrzeugdiebstahl durch Fahrzeugschlüsseleinwurf in Briefkasten der Vertragswerkstatt - Leistungsfreiheit des Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei Einwurf des entwendeten Fahrzeugschlüssels in den Briefkasten einer Vertragswerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bei Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten: Versicherung muss für Fahrzeugdiebstahl nicht zahlen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsprobleme im Werkstattalltag (Teil 1) - Auftragsannahme und Kostenvoranschlag

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Schlüssel im Briefkasten grobe Fahrlässigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Schlüssel im Briefkasten - grobe Fahrlässigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Schlüssel im Briefkasten - grobe Fahrlässigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit dem Autoschlüssel sorgsam umgehen!

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Werkstattbriefkasten muss besonders sicher sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoschlüssel in Briefkasten der Kfz-Werkstatt geworfen - Kaskoversicherung muss nach Diebstahl des Wagens nicht zahlen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Werkstatt-Briefkasten muss sicher sein

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung, Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, Diebstahlsermöglichung durch Schlüsselverlust

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Werkstatt-Briefkasten muss sicher sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten ist grob fahrlässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Einwurf des Fahrzeugschlüssels in Außenbriefkasten: Versicherung muss für Fahrzeugdiebstahl nicht zahlen - Einwurf des Autoschlüssels in Briefkasten ist grob fahrläsig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.7.2005)

    Autoschlüssel im Außenbriefkasten: Versicherungsschutz nicht sicher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1192
  • NZV 2005, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
    Damit war der Briefkasten - auch für den Kläger ersichtlich - kein geeigneter und sicherer Aufbewahrungsort für Fahrzeugschlüssel, die das Ingangsetzen und ungestörte teilweise Zerlegen des wertvollen Fahrzeugs ermöglichten (wie hier OLGR Köln, 2001, 29, OLGR Düsseldorf 2001, 160).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04
    c) Voraussetzung für die Annahme der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr objektiv deutlich unterschritten hat (vgl. BGH VersR 1989, 141).
  • OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05

    Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der

    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 20 U 117/05
    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • AG Düsseldorf, 29.06.2010 - 230 C 14977/09

    Kürzung eines Erstattungsanspruchs um 50% bei Diebstahl eines Mietwagens durch

    So ist richtigerweise, und zwar noch zu Zeiten der Geltung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" das Zurücklassen des Schlüssels im unverschlossenen Handschuhfach, in einer Tasche einer unbeaufsichtigten Jacke oder in einem nicht weiter gesicherten Außenbriefkasten einer Kfz-Werkstatt oder eines Kfz-Vermieters (vgl. die Nachweise bei Burmann, a.a.O., Rn. 22 ff sowie Prölls/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 AKB, Rn. 114; OLG Celle, NJW-RR 2005, 1192 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 897 m.w.N.) als grob fahrlässig erachtet worden.
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