Weitere Entscheidungen unten: LSG Bayern, 20.06.2017 | SG Magdeburg, 12.09.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56370
OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag / Bauvertrag - Mitwirkungspflicht als Auftragnehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos! (IBR 2020, 407)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Denn auch für Verträge mit Unternehmern gilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen durch rechtsgeschäftliche Einbeziehung Vertragsinhalt geworden sein müssen, um Geltung zu beanspruchen (BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Zu einer unzulässigen Ausübung des Rücktrittsrechts wegen illoyaler Verspätung - einer solchen soll mit dem Verwirkungstatbestand begegnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12) - vermögen alle diese Umstände schon deshalb nicht zu führen, weil das Gesetz dem Rücktrittsgegner insoweit entsprechende Rückgewähransprüche nach § 346 Abs. 1 2. Alt., Abs. 2 BGB zuweist.
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Denn die Nacherfüllungsansprüche des Klägers wegen jener Mängel, die ihn nach den obigen Feststellungen zum Rücktritt berechtigen, waren zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06) - hier unstreitig der 22.09.2015 - noch nicht verjährt.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Der Unternehmer ist vertraglich verpflichtet, auf Bedenken hinzuweisen, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistungen Dritter oder bindender Vorgaben des Auftraggebers gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten kommen müssen (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05).
  • BGH, 07.12.2017 - VII ZR 101/14

    Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Ist die Funktionalität einer Anlage ohne die Montage durch den Veräußerer nicht gewährleistet, ist in aller Regel Werkvertragsrecht anzunehmen, wobei es dann nicht darauf ankommt, welchen Wert die Montageleistung im Vergleich zum Warenwert hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17; Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 101/14; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 86 ff.).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    In aller Regel ist das der Fall, wenn die Montageverpflichtung bei wertender Betrachtung als Leistung nicht ins Gewicht fällt, so dass das typische Umsatzgeschäft dominiert und deshalb die Montage als zugehörige Serviceleistung einzustufen ist (vgl. BGH, Urteile vom 22.07.1998 - VIII ZR 220/97 und vom 15.04.2004 - VII ZR 291/03).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Dabei kann die Frage, ob man die Drittunternehmer, die der Kläger mit der Ausführung der Vorleistungen betreffend die Montage des Lifts G. beauftragt hat, als seine Erfüllungsgehilfen im Verhältnis zur Beklagten ansieht und ihm deshalb das Verschulden der Drittunternehmer gemäß § 278 BGB zurechnet (verneinend bisherige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98; seit dem so genannten Glasfassaden-Urteil des BGH vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - allerdings auf dem Prüfstand stehend: s. Kniffka, a.a.O., 6. Teil Rn. 67, 74 f.), offenbleiben.
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Dabei kann die Frage, ob man die Drittunternehmer, die der Kläger mit der Ausführung der Vorleistungen betreffend die Montage des Lifts G. beauftragt hat, als seine Erfüllungsgehilfen im Verhältnis zur Beklagten ansieht und ihm deshalb das Verschulden der Drittunternehmer gemäß § 278 BGB zurechnet (verneinend bisherige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98; seit dem so genannten Glasfassaden-Urteil des BGH vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - allerdings auf dem Prüfstand stehend: s. Kniffka, a.a.O., 6. Teil Rn. 67, 74 f.), offenbleiben.
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 2 U 77/09

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen eines durch den Riss des Zahnriemens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Die Verantwortlichkeit des Gläubigers muss so sehr überwiegen, dass § 254 BGB im Fall eines Schadensersatzverlangens den Anspruch des Gläubigers ausschließen würde (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Das wird regelmäßig verneint, wenn die Kosten der Beseitigung fünf Prozent der Gegenleistung überschreiten (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 291/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zur Lieferung eines serienmäßig hergestellten

  • BGH, 30.08.2018 - VII ZR 243/17

    Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen;

  • KAG Freiburg, 20.04.2009 - 8/09

    Freistellungsanspruch für Seminarteilnahme

  • OLG Köln, 08.02.2023 - 11 U 252/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei eigenständigen Mängeln

    Aus den von der Berufung ferner zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019, Az. 8 U 185/16, juris und OLG Hamm, NJW 2014, 78 folgt kein weitergehender Rechtsgrundsatz.
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Denn so wie der Besteller nach dem rechtzeitig erfolgten Hinweis des Unternehmers auf ungeeignete Vorleistungen anderer Unternehmer in der Weise durch Änderung der Vorleistungen reagieren muss, dass dem Unternehmer die Erfüllung des Vertrags möglich wird, so muss er dem Unternehmer auch die Nacherfüllung durch Änderung der Vorleistung ermöglichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2019 - 8 U 185/16).
  • LG Karlsruhe, 02.12.2022 - 6 O 65/18

    Rücktritt nach Lieferung und Montage eines freitragenden, motorbetriebenen

    Dafür ist eine Verantwortungsquote des Gläubigers von 90 Prozent, mindestens aber von 80 Prozent erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16, juris, Rn 87 f., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 140/19; OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, NJW -.RR 2011, 64, juris Rn. 25; Grüneberg, a.a.O., Rn 28 ff. zu § 323).
  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Dafür ist eine Verantwortungsquote des Gläubigers von 90 Prozent, mindestens aber von 80 Prozent erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16, juris, Rn 87 f., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 140/19; OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, NJW-RR 2011, 64, juris Rn. 25; Grüneberg, BGB, Kommentar, 82. Auflage, 2023, Rn 28 ff. zu § 323; erkennendes Gericht, Urteil vom 02.12.2022 - 6 O 65/18, Rn 41, juris, NJOZ 2023, 462).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30755
LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.06.2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - L 8 U 185/16 (https://dejure.org/2017,30755)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Arbeitsunfall; Verletztenteilrente; Primärschaden; Unfallereignis als Mitursache einer psychischen Störung

  • rewis.io

    Zur Beweiswürdigung widersprechender Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anerkennung einer psychischen Störung als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Fernwirkung eines gelöschten Gutachtens; Beweismaßstab bei der Feststellung von Primärschäden; Ursächlicher Zusammenhang einer chronischen ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Anerkennung einer psychischen Störung als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuerkennung von Verletztenrente bedarf inzidenter Feststellung von Primärschaden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Zur Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs einer chronischen Schmerzstörung (ICD 45.4) mit einem Unfallschaden; Anschluss an Urteil des BSG vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R.

    Dies fordert auch die Rechtsprechung zur Beurteilung eines kausalen Zusammenhanges bei diesem Erkrankungsbild (BSG, 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Es ermöglicht dem Bürger eine qualifizierte Mitwirkung bei der behördlichen Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 20 SGB X) und dient der Förderung der Akzeptanz des das Verwaltungsverfahren abschließenden Verwaltungsakts des Unfallversicherungsträgers, soweit er dem Gutachten des vom Bürger ausgewählten Gutachters folgt (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, SozR 4-2700 § 200 Nr. 2, Rn. 35).

    Es ist ein grundrechtlich nicht gebotenes, aber für ein bürgernahes Verwaltungsverfahren nützliches, einfachgesetzliches Verfahrensrecht der Versicherten gegen die Unfallversicherungsträger (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, SozR 4-2700 § 200 Nr. 2, Rn. 42).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
    Entscheidend für einen Eingriff in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechtes wäre es, wenn eine Situation gegeben ist, in der auf Grund von konkreten Hinweisen oder typischerweise und ohne gegenteilige tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen wird, etwa im Zuge der Beobachtung von Äußerungen innerster Gefühle oder von Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfG vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - juris Rn. 127 m.w.N).
  • LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18

    Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften,

    Im Rahmen der Kausalitätsbegutachtung ist daher eine Auseinandersetzung mit dem Schweregrad des Unfallereignisses, dem Schweregrad des Unfallerlebnisses, der Persönlichkeitsstruktur und den Bewältigungsressourcen (unter Einbeziehung sozialer und beruflicher Verhältnisse, von Alter und Lebenssituation), nachgewiesenen Vorerkrankungen sowie möglichen sekundären Motiven unerlässlich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2018 - L 8 U 1128/17; BayLSG, Urteil vom 20.06.2017 - L 8 U 185/16; Schönberger/ Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 163 f; Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 06/18, § 8 SGB VII Rn. 324, 326; Widder/Gaidzik, a.a.O., S. 613 ff).
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Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 12.09.2016 - S 8 U 185/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75360
SG Magdeburg, 12.09.2016 - S 8 U 185/16 (https://dejure.org/2016,75360)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 12.09.2016 - S 8 U 185/16 (https://dejure.org/2016,75360)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 12. September 2016 - S 8 U 185/16 (https://dejure.org/2016,75360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus SG Magdeburg, 12.09.2016 - S 8 U 185/16
    Die Beurteilung der erforderlichen Ursachenzusammenhänge wird von zwei Faktoren bestimmt (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R -, abgedruckt unter juris).

    Zum einen gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung die "Theorie von der wesentlichen Bedingung" (vgl. KassKomm-Ricke, § 8 SGB VII RdNr. 4, 15 m. w. N. und Urteil des BSG vom 7. September 2004, a. a. O., m. w. N.).

    Zum anderen reicht es für den anzuwendenden Beweismaßstab aus, dass der Ursachenzusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Urteil des BSG vom 7. September 2004, a. a. O., m. w. N.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Magdeburg, 12.09.2016 - S 8 U 185/16
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 5; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - RdNr. 10).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Magdeburg, 12.09.2016 - S 8 U 185/16
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr. 5; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - RdNr. 10).
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