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   OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05   

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https://dejure.org/2006,4433
OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2006 - 8 U 200/05 (https://dejure.org/2006,4433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen Planungsfehlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Aufwendungen des Bauherrn als Sowisokosten; Anspruch des Bauherren auf Ersatz der Mehraufwendung gegen den Werkunternehmer bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis ; Manifestierung eines ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 635

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 635
    Nicht ersatzfähige Sowiesokosten des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für nachtr. Abdichtung einer Bodenplatte bei Planungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Keine Mangelbeseitigungskosten; Architekt, Planungsfehler

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Sowieso-Kosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: Kein Schadensersatz in Höhe der Sowieso-Kosten! (IBR 2006, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2066
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.

    An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BGH NJW 98, 3707, 3708 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.

    Auch entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 84, 1676, 1677 m.w.N.), dass der Bauunternehmer dem Bauherrn die Fehlplanung des von diesem beauftragten Architekten gemäß den § 254, 278 BGB entgegenhalten kann.

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.
  • BGH, 23.09.1976 - VII ZR 14/75

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Art der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01

    Zulässigkeit einer Teilklage bei mangelnder Angabe der Reihenfolge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    Die vom Landgericht (US 8) zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (12 U 16/01, Urteil vom 06.03.2002) betrifft zwar eine vergleichbare Konstellation, in der dem Architekten die Kosten einer zuverlässigen Mangelbeseitigung durch Maßnahmen, die eine billigere Lösung als durch vom dortigen Sachverständigen für erforderlich gehaltene Maßnahme darstellten, im Rahmen des § 635 BGB a. F. auferlegt wurden, obwohl das OLG Hamm davon ausging, dass die teureren Maßnahmen gem. Vorschlag des Sachverständigen von den dortigen Bauherren als Klägern unter dem Gesichtspunkt der Sowieso-Kosten weitestgehend selbst zu tragen gewesen wären.
  • BGH, 18.01.1990 - VII ZR 171/88

    Sog. "Sowiesokosten"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    a) Spätestens seit der grundlegenden Entscheidung BGHZ 91, 206 (vgl. auch BGH BauR 90, 360 sowie BGHZ 139, 244, jeweils m.w.N.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Vorteilsausgleichung regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich sind, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt.
  • BGH, 29.10.1970 - VII ZR 14/69

    Delegierung der Pflicht zur Vermeidung von Planungsfehlern auf den Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05
    b) In diesem Zusammenhang hat der BGH mehrfach (z. B BGH BauR 71, 60, 62; BGH WM 72, 800, 802; BGH BauR 76, 430, 432; BGHZ 90, 344, 346 f. = NJW 84, 1676, 1677) bei Klagen von oder gegen Bauunternehmer entschieden, dass diese nur im Rahmen der ihnen vertraglich obliegenden Werkleistung zur Nachbesserung verpflichtet sind und selbst bei Pauschalpreisverträgen mit näherer Spezifizierung der Leistungspflicht durch ein Leistungsverzeichnis Mehraufwendungen ersetzt verlangen können, die über den Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs hinaus gehen, selbst wenn erst durch diese Mehraufwendungen eine Beseitigung des Mangels ermöglicht wird.
  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des

    Das gilt grundsätzlich auch im Verhältnis des Auftraggeber zu seinem Architekten wenn dieser ein funktionsuntaugliches Werk plant (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. März 2006 - 8 U 200/05 , [...] Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 8 U 199/05

    Haftung des Zahnarztes: Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unbrauchbarer und

    Der Senat hat sogar schon entschieden, dass dem Zahnarzt unter Umständen sogar das Recht zustehen kann, eine unpassende Prothese neu anfertigen zu dürfen (Entscheidung vom 15.8. 2006 - Az.: 8 U 200/05; dazu auch Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht aktuell, S. 503 m. w. N.).
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