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Rechtsprechung
   KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3231
KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2006,3231)
KG, Entscheidung vom 20.04.2006 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2006,3231)
KG, Entscheidung vom 20. April 2006 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2006,3231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mieterhöhung auf Grund von Modernisierungsarbeiten; Erforderlichkeit der Erläuterung von Modernisierungsarbeiten; Ausreichende Erläuterung durch Zusendung eines Ankündigungsschreibens; Nennung der alten und neuen Wärmekoeffizienten als notwendiger Bestandteil der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug für fällige Instandsetzung und Verteilung der Modernisierungskosten bei Wärmedämmung schadhafter Außenwände; Baustelleneinrichtung; Gerüst

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 559; ; BGB § 559 Abs. 2; ; BGB § 559 a; ; BGB § 559 b; ; BGB § 559 b Abs. 1; ; BGB § 559 b Abs. 1 Satz 2; ; MHG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Wirksamkeit einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfordernisse der Modernisierungsankündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Modernisierung - auch ersparte Instandsetzungskosten auf Mieter umlegbar?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Modernisierungsankündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Modernisierung - Spart sie messbar Heizenergie, darf der Vermieter die Miete erhöhen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 612
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muss, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Anlage eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH Urteil vom 07. Januar 2004 - VIII ZR 156/03, Grundeigentum 2004, 231; BGH Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, Grundeigentum 2006, 318).

    Sind nämlich dem Mieter die baulichen Maßnahmen durch ein Ankündigungsschreiben bekannt, genügt eine stichwortartige Beschreibung der Arbeiten und die Erklärung, dass die Arbeiten wie angekündigt durchgeführt wurden (Schmidt/Futterer/Börstinghaus, a.a.O., § 559 b BGB, Rdnr. 23; vgl. auch BGH Urteil vom 07.Januar 2004 - VIII ZR 156/03, a.a.O.).

    Ausreichend, aber auch erforderlich für eine plausibel Darlegung eines Energieeinspareffektes der durchgeführten Maßnahme ist die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten (k- bzw. u - Wert) der renovierten Teile oder die gegenständliche Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme (BGH Urteil vom 07. Januar 2004 - VIII ZR 156/03, a.a.O.).

  • OLG Celle, 28.10.1980 - 2 UH 1/80
    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Werden dagegen im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen Instandsetzungskosten erspart, die ansonsten erforderlich geworden wären, so kann der Vermieter zunächst den Gesamtbetrag der entstandenen Kosten zugrundelegen, hat aber die ersparten Instandsetzungskosten abzuziehen (Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. A, Rdnr. 573; vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 318; OLG Hamburg GE 1982, 1077; OLG Hamm NJW 1981, 1622).

    So hat das OLG Celle in seinem Rechtsentscheid vom 28. Oktober 1980 erkannt, dass ein Vermieter, der instandsetzungsbedürftige Fenster und Türen durch isolierverglaste Bauteile ersetzt, im Rahmen der Mieterhöhung nach § 3 MHG von den Gesamtkosten nur den Instandsetzungsanteil abziehen muss, hingegen zukünftige Ersparnisse und andere Vorteile des Vermieters nicht anzurechnen sind (OLG Celle, OLGZ 1981, 318).

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf es nicht der Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung (BGH Beschluss vom 10. April 2002 - VIII ARZ 3/01, a.a.O.).

    Für den Begriff der Nachhaltigkeit ist nicht die Feststellung einer bestimmten Mindestenergieeinsparung erforderlich (vgl. BGH Beschluss vom 10. April 2002- VIII ARZ 3/01, a.a.O.).

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muss, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Anlage eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH Urteil vom 07. Januar 2004 - VIII ZR 156/03, Grundeigentum 2004, 231; BGH Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, Grundeigentum 2006, 318).

    Ohne Erfolg macht die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05 (GE 2006, 318) geltend, dass die Mieterhöhungserklärung nicht ausreichend sei, weil sie keine konkreten Tatsachen - wie etwa die Nennung der alten und neuen Wärmekoeffizienten - enthalte anhand derer der Mieter die behauptete Energieeinsparung nachvollziehen könne.

  • AG Münster, 15.07.1997 - 5 C 596/96
    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Denn zumindest bei den verbrauchsabhängigen Kosten wirkt sich die Wärmedämmung gerade bei diesen Wohnungen aus und bringt besonders für diese Wohnungen Nutzen (vgl. AG Münster WuM 1997, 498 für Umlage der Wärmedämmung eines Daches nur auf die Dachgeschosswohnungen).
  • LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung;

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Sofern neben Modernisierungsarbeiten gleichzeitig Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen die Instandhaltungskosten nachvollziehbar von den Kosten für die Modernisierung getrennt werden (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 559 BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 559 b BGB, Rdnr. 28; vgl. RE des Senats vom 17. Januar 2002 - 8 RE - Miet 4/01, NZM 2002, 211; LG Kassel NJW-RR 1992, 1361; LG Halle ZMR 2003, 35; LG Berlin GE 1998, 550; LG Görlitz WuM 2001, 613).
  • OLG Hamburg, 06.10.1982 - 4 U 133/82

    Umlage von Modernisierungskosten; Fiktive Kosten; Ersparte fällige

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Nach dem Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 06.Oktober 1982 - 4 U 133/82 (GE 1982, 1077) sind nur tatsächlich ersparte, nicht hingegen künftig ersparte Instandsetzungskosten abzuziehen.
  • LG Kassel, 16.04.1992 - 1 S 709/91
    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Sofern neben Modernisierungsarbeiten gleichzeitig Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen die Instandhaltungskosten nachvollziehbar von den Kosten für die Modernisierung getrennt werden (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 559 BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 559 b BGB, Rdnr. 28; vgl. RE des Senats vom 17. Januar 2002 - 8 RE - Miet 4/01, NZM 2002, 211; LG Kassel NJW-RR 1992, 1361; LG Halle ZMR 2003, 35; LG Berlin GE 1998, 550; LG Görlitz WuM 2001, 613).
  • LG Landau/Pfalz, 28.02.2001 - 1 S 354/00

    Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten); vertragliche Vereinbarung

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Sofern neben Modernisierungsarbeiten gleichzeitig Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen die Instandhaltungskosten nachvollziehbar von den Kosten für die Modernisierung getrennt werden (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 559 BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 559 b BGB, Rdnr. 28; vgl. RE des Senats vom 17. Januar 2002 - 8 RE - Miet 4/01, NZM 2002, 211; LG Kassel NJW-RR 1992, 1361; LG Halle ZMR 2003, 35; LG Berlin GE 1998, 550; LG Görlitz WuM 2001, 613).
  • KG, 17.01.2002 - 8 REMiet 4/01

    Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und

    Auszug aus KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05
    Sofern neben Modernisierungsarbeiten gleichzeitig Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen die Instandhaltungskosten nachvollziehbar von den Kosten für die Modernisierung getrennt werden (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 559 BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 559 b BGB, Rdnr. 28; vgl. RE des Senats vom 17. Januar 2002 - 8 RE - Miet 4/01, NZM 2002, 211; LG Kassel NJW-RR 1992, 1361; LG Halle ZMR 2003, 35; LG Berlin GE 1998, 550; LG Görlitz WuM 2001, 613).
  • OLG Hamm, 27.04.1981 - 4 REMiet 2/81
  • BGH, 17.06.2020 - VIII ZR 81/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen

    (a) Erklärt der Vermieter gemäß § 559 Abs. 1, § 559b Abs. 1 Satz 1 BGB eine Erhöhung der Miete, so trifft ihn nach allgemeinen Regeln grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Erhöhung der Miete vorliegen (KG, WuM 2006, 450, 451; Staudinger/V. Emmerich, aaO, § 559b Rn. 26).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    bb) Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden (KG, WuM 2006, 450; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 11. Aufl., § 559 Rn. 67 f., 70; vgl. auch Senatsurteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738 unter II 2 d [zum preisgebundenen Wohnraum]).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 86/13

    Wohnraummiete im Mehrparteienhaus: Inhaltsanforderungen an eine

    bb) Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden (KG, WuM 2006, 450; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 11. Aufl., § 559 Rn. 67 f., 70; vgl. auch Senatsurteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738 unter II 2 d [zum preisgebundenen Wohnraum]).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 89/13

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Negative Feststellungsklage des

    bb) Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden (KG, WuM 2006, 450; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 11. Aufl., § 559 Rn. 67 f., 70; vgl. auch Senatsurteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738 unter II 2 d [zum preisgebundenen Wohnraum]).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 87/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    bb) Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden (KG, WuM 2006, 450; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 11. Aufl., § 559 Rn. 67 f., 70; vgl. auch Senatsurteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738 unter II 2 d [zum preisgebundenen Wohnraum]).
  • LG Münster, 26.11.2009 - 8 S 131/09

    Umlage der Modernisierungskosten

    Grundsätzlich ist eine Aufteilung von Modernisierungskosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche zulässig, es sei denn, einzelne Kosten sind konkret einer Wohnung zuzuordnen (vgl. Börstinghaus, Anm. z. Urteil d. KG Berlin v. 20.04.2006, 8 U 204/05; zitiert nach JURIS PR-MietR 23/2006 Anm. 3).
  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 67/10

    Wohnraummiete: Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

    Für eine plausible Darlegung eines Energiespareffektes der durchgeführten Dämmmaßnahme ist deren gegenständliche Beschreibung oder die Angabe des alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten erforderlich (BGH WuM 2006, 157 gleich NJW 2006, 1126; KG Berlin WuM 2006, 450).

    Zwar sind diese Angaben in Teilen in dem Duldungsbegehren vom 8.4.2008 benannt worden, allerdings nimmt die Modernisierungsmieterhöhung vom 27.5.2009 auf dieses Schreiben keinerlei Bezug, so dass es nicht berücksichtigt werden kann (vgl. KG Berlin WuM 2006, 450).

  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 113/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen einer

    Für eine plausible Darlegung eines Energiespareffektes der durchgeführten Dämmmaßnahme ist deren gegenständliche Beschreibung oder die Angabe des alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten erforderlich (BGH WuM 2006, 157 = NJW 2006, 1126; KG Berlin WuM 2006, 450).

    Dabei kann offenbleiben, ob es in jedem Fall der Mitteilung des alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten bedarf (vgl. KG Berlin WuM 2006, 450 und AG Karlsruhe DWW 2009, 148), da es auch an einer näheren Beschreibung der Maßnahme fehlt.

  • LG Berlin, 12.12.2013 - 67 S 629/12
    Ein pauschaler Abzug genügt insoweit grundsätzlich nicht (KG WuM 2006, 450).
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18

    Wohnraummiete: Verteilung der Kosten für Fassadendämmung auf alle Mieter; Merkmal

    Die Aussicht darauf, dass die Wohnung der Klägerin in einem nicht bekannten zukünftigen Zeitpunkt an eine - was streitig ist und offen bleiben kann - schon vorhandene oder erst noch zu schaffende Zentralheizung angeschlossen werden wird, reicht nicht aus, um die Folgen einer ungewissen, zukünftigen Energieeinsparung vorwegzunehmen und die Wohnung ab März 2017 mit Kosten zu belasten (vgl. zur fernliegenden Außenwanddämmung bei einer Einzelofenheizung LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2014 - 65 S 56/12 -, Rn. 14 - 15, juris; KG Urt. v. 20.4.2006 - 8 U 204/05, GE 2006, 714; Blank, WuM 2008, 311).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2017 - 227 C 214/16

    Wohnraummiete: Formwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung

  • LG Berlin, 18.02.2020 - 66 S 250/19

    Modernisierungs-Mieterhöhung: Härteeinwand des Mieters in Ansehung der

  • AG Hamburg, 27.05.2010 - 44 C 117/09

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16328
OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2007,16328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2007 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2007,16328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 (https://dejure.org/2007,16328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 525 S. 1; ; ZPO § ... 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; InsO § 166 Abs. 2; ; BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § 177; ; BGB § 181; ; BGB § 182 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 398; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall; ; BGB § 1204; ; BGB § 1273 Abs. 2; ; BGB § 1274 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1280; ; GmbHG § 35; ; GmbHG § 46; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; GmbHG § 47 Abs. 3; ; GmbHG § 47 Abs. 4 S. 2; ; ALB 86 § 12 Abs. 1; ; ALB 86 § 13 Abs. 4; ; ALB 86 § 13 Abs. 4 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur insolvenzfesten Begründung und Verpfändung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage der GmbH zu Gunsten ihres Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einschränkungen der Beschlusszuständigkeiten, Erweiterungen der Beschlusszuständigkeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05
    Diese Norm wird erweiternd dahingehend ausgelegt, dass der Gesellschafterversammlung alle Regelungen unterliegen, die materiell das Anstellungsverhältnis betreffen, einschließlich der Vertragsänderungen (BGH NJW 1991, 1680; BGH NJW 2000, 2983; Roth/Altmeppen, 5. Aufl. § 46 Rz. 27, 28; Baumbach/Hueck-Zöllner, 18. Aufl., Rz. 38).

    Diese Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung bezieht sich nicht nur auf die gesellschaftsinterne Willensbildung, sondern auch die Vertretung (BGH NJW 1991, 1680; Roth/Altmeppen, § 46 Rz. 27, Baumbach/Hueck-Zöllner, § 46 Rz. 40).

  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05
    Denn § 13 Abs. 4 ALB hat das Ziel, den Versicherer gegen die Gefahren formloser und unklarer formloser Abtretungen/Verpfändungen, insbesondere Mehrfachabtretungen zu schützen (BGHZ 112, 387, 388).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05
    Diese Norm wird erweiternd dahingehend ausgelegt, dass der Gesellschafterversammlung alle Regelungen unterliegen, die materiell das Anstellungsverhältnis betreffen, einschließlich der Vertragsänderungen (BGH NJW 1991, 1680; BGH NJW 2000, 2983; Roth/Altmeppen, 5. Aufl. § 46 Rz. 27, 28; Baumbach/Hueck-Zöllner, 18. Aufl., Rz. 38).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54

    Unechter Satzungsbestandteil

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2007 - 8 U 204/05
    Dazu gehört die Bestellung als Geschäftsführer und damit zusammenhängend die Vereinbarung des Anstellungsverhältnisses und aller darauf beruhenden Verträge (BGHZ 18, 205, 210; Baumbach/Hueck-Zöllner, § 47 Rz. 86 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 6 U 58/08

    Zustimmung der Gesellschafter zu Änderungen des Anstellungsvertrages des

    Nach allgemeiner Ansicht ergibt sich daraus aber auch eine Annexkompetenz der Gesellschafter für den Abschluss und die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 1680 = WM 1991, 852 = juris Rn 16f.; BGH NJW 2000, 2983 = WM 2000, 1698 = juris Rn 7; OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 30 m.w.N. ).

    An einer solchen Mitwirkung in der Gesellschafterversammlung war der Beklagte auch gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG nicht gehindert (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 34 m.w.N.).

    aaa) Allerdings fällt auch die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis zu ihrem Geschäftsführer in die sich aus § 46 Nr. 5 GmbHG ergebende Annexkompetenz der Gesellschafter beim Abschluss oder der Änderung des Anstellungsvertrages (OLG Hamm, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; Roth/Altmeppen, a.a.O., § 46 GmbHG Rn 27f.; Baumbach/ Hueck-Zöllner, a.a.O., § 46 GmbHG Rn 38), so dass eine Vertretung der Insolvenzschuldnerin allein durch den Beklagten in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft in diesem Zusammenhang nicht ausreichte.

    Auch nach der - insoweit allerdings die hier auftretende Frage nicht weiter problematisierenden - Ansicht des OLG Hamm (Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 U 204/05 = juris Rn 31; gerade auch in diesem Punkt bestätigt durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil verwerfenden Beschluss des BGH vom 14. Februar 2008 - IX ZR 228/07 - = juris Rn 2) fällt daher der Vorgang der Verpfändung ebenso wie derjenige der Erteilung der Versorgungszusage als solcher in die Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG.

  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 22 U 102/10

    Urkunde, echt, Beweiswürdigung, Schriftsachverständigengutachten

    Die Verpfändung von Rechten aus einer Lebensversicherung erfolgt durch Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Pfandgläubiger (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2007, 8 U 204/05, juris, Tz. 27; Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 13 ALB 86 Rn. 67); eine Übergabe des Versicherungsscheines ist für die Verpfändung der Lebensversicherung nicht erforderlich (RG, Urt. v. 30.04.1912, RGZ 79, 306; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, § 13 ALB Rn. 138).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05 - 58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15595
OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05 - 58 (https://dejure.org/2006,15595)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.03.2006 - 8 U 204/05 - 58 (https://dejure.org/2006,15595)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. März 2006 - 8 U 204/05 - 58 (https://dejure.org/2006,15595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    (Keine) Bagatellisierung eines Unfallschadens durch Gebrauchtwagenverkäufer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Autokaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses; Voraussetzungen für die Annahme eines Verbrauchsgüterkaufs; Kriterien für die Zuordnung eines Rechtsgeschäftes zum privaten oder ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokaufvertrag - Gewährleistungsausschluss - Rücktritt vom Vertrag

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 444; ; BGB §§ 474 ff.; ; BGB § 475 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Gewährleistungsausschluss: Kein Verbrauchsgüterkauf bei Rechnungstellung an Unternehmensanschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Denn die angefochtene Entscheidung beruht - ausgehend vom maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH NJW 2005, 291/293; WM 2004, 1147/1151) - auf einer - objektiven - Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen insoweit eine andere Entscheidung, § 513 ZPO.

    Denn § 531 Abs. 2 ZPO ist auf solche Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen und dann unstreitig werden, nicht - auch nicht analog - anwendbar (vgl. BGH NJW 2005, 291/292).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Folglich muss davon ausgegangen werden, dass die Beteiligten den Verkauf des PKW Jaguar an die Klägerin als Inhaberin einer Diät- und Ernährungsberatung ernsthaft und übereinstimmend gewollt haben, schon um den erstrebten Steuererfolg, der hier die Gültigkeit eines gewerblichen Kaufs gerade voraussetzt, zu erreichen (vgl. BGH NJW 1993, 2609; NJW-RR 1993, 367).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Denn die angefochtene Entscheidung beruht - ausgehend vom maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH NJW 2005, 291/293; WM 2004, 1147/1151) - auf einer - objektiven - Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen insoweit eine andere Entscheidung, § 513 ZPO.
  • KG, 11.09.2003 - 12 U 112/02

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Großer Schadenersatz bei arglistigem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Von einer solchen könnte nämlich nur ausgegangen werden, wenn wesentliche Unfallfolgen unerwähnt blieben, von denen der Verkäufer annehmen muss, dass sie für den Kaufentschluß des anderen überhaupt bedeutsam sein könnten (KG MDR 2004, 275; OLG Düsseldorf NZV 1999, 423; OLG München MDR 2001, 1407).
  • OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01

    Verschweigen bekannter Unfallschäden durch den Verkäufer eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Von einer solchen könnte nämlich nur ausgegangen werden, wenn wesentliche Unfallfolgen unerwähnt blieben, von denen der Verkäufer annehmen muss, dass sie für den Kaufentschluß des anderen überhaupt bedeutsam sein könnten (KG MDR 2004, 275; OLG Düsseldorf NZV 1999, 423; OLG München MDR 2001, 1407).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 U 180/98

    Mangelbegriff bei Unfallschaden - Offenbarungspflicht des Händlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Von einer solchen könnte nämlich nur ausgegangen werden, wenn wesentliche Unfallfolgen unerwähnt blieben, von denen der Verkäufer annehmen muss, dass sie für den Kaufentschluß des anderen überhaupt bedeutsam sein könnten (KG MDR 2004, 275; OLG Düsseldorf NZV 1999, 423; OLG München MDR 2001, 1407).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Folglich muss davon ausgegangen werden, dass die Beteiligten den Verkauf des PKW Jaguar an die Klägerin als Inhaberin einer Diät- und Ernährungsberatung ernsthaft und übereinstimmend gewollt haben, schon um den erstrebten Steuererfolg, der hier die Gültigkeit eines gewerblichen Kaufs gerade voraussetzt, zu erreichen (vgl. BGH NJW 1993, 2609; NJW-RR 1993, 367).
  • OLG Celle, 11.08.2004 - 7 U 17/04

    Schadensersatzanspruch wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nach § 443

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2006 - 8 U 204/05
    Dass die Klägerin den PKW Jaguar als Verbraucherin - d. h. als nicht im Rahmen einer (selbständigen) beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelnde Person (vgl. § 13 BGB) - gekauft hätte, kann unter Berücksichtigung aller Umstände nicht als erwiesen erachtet werden, was zulasten der Klägerin geht, da diese sich auf die Schutznormen der §§ 474 ff. BGB beruft (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1645).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 9 U 8/11

    Gebrauchtwagenkauf: Maßgebliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen Verbraucher-

    Das bedeutet, dass subjektive Vorstellungen des Käufers über den Vertragszweck dann keine Bedeutung haben können, wenn diese Vorstellungen nicht in irgendeiner Weise bei Abschluss des Vertrages für den Verkäufer erkennbar geworden sind (vgl. KG a. a. O.; OLG Celle, OLGR 2008, 475; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2006 - 8 U 204/05 -, zitiert nach Juris).
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