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   OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05   

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https://dejure.org/2006,9704
OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05 (https://dejure.org/2006,9704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2006 - 8 U 218/05 (https://dejure.org/2006,9704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2006 - 8 U 218/05 (https://dejure.org/2006,9704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Europäischer Zivilprozess: Internationale Erfüllungsortszuständigkeit deutscher Gerichte bei Festlegung des Lieferortes in Deutschland durch die Handelsklausel "ex works"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageweise Geltendmachung einer Kaufpreisforderung für die Lieferung von Industriepumpen; Beurteilung der Wirksamkeit der im ausländischen Prozess veranlassten Zustellung nach dem ausländischen Recht durch das erkennende deutsche Gericht; Konventionsautonome Auslegung ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5 ff.; ; EuGVVO Art. ... 23 Abs. 1 b); ; EuGVVO Art. 27; ; EuGVVO Art. 30 Ziff. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 8; ; Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 14; ; ZPO § 183; ; ZPO § 280 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung im ausländischen Prozess - Prioritätsgrundsatz des Art. 27 EUGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05
    Der Zulässigkeit steht § 513 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, weil dieser die Berufung bei Streitigkeiten über die internationale Zuständigkeit nicht ausschließt (seit BGH NJW 2003, 426 ständige Rechtsprechung).

    Eine Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren hat zu erfolgen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 280 ZPO, Rdn. 8 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28.11.2002, III ZR 102/02).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05
    Der einseitige Hinweis auf AGB reicht nur aus, wenn die Gegenpartei deren Geltung ausdrücklich zustimmt (zum Vorstehenden vgl. z. B. Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 64. Auflage, EuGVVO, Art. 23 EuGVVO Rdn . 6 ff. m.w.N. sowie z. B. BGH NJW 94, 2699 u. BGH NJW-RR 2004, 1292 jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05
    Selbst ein Verweis auf AGB, die auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckt sind, ist nur dann genügend, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich auf die AGB Bezug nimmt (EuGH NJW 77, 494 und 495).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05
    Der einseitige Hinweis auf AGB reicht nur aus, wenn die Gegenpartei deren Geltung ausdrücklich zustimmt (zum Vorstehenden vgl. z. B. Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 64. Auflage, EuGVVO, Art. 23 EuGVVO Rdn . 6 ff. m.w.N. sowie z. B. BGH NJW 94, 2699 u. BGH NJW-RR 2004, 1292 jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05
    f) Der zunächst bestehende Mangel der Zustellung i. S. des Art. 8 VO Nr. 1348/2000 ist geheilt (vgl. EuGH, Urteil vom 08.11.2005, NJW 2006, 491).
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Erforderlich ist, dass der Kläger es in der Folge nicht versäumt hat, die ihm obliegenden Maßnahmen zu treffen, um die Zustellung des Schriftstücks an den Beklagten zu bewirken, wodurch wiederum auf die jeweilige lex fori zurückgegriffen wird, nach deren Rechtssystem diese Frage zu entscheiden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 714).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 4 U 72/07

    Voraussetzungen einer schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung; Begriff des

    Schriftlich im Sinne der Verordnung bedeutet, dass jeweils eine von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnete Willenserklärung vorliegen muss, wobei es allerdings dahinstehen kann, ob die Erklärungen sich in einer einheitlichen Vertragsurkunde befinden, oder ob es sich um zwei getrennte Schriftstücke handelt (vgl. Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 23 EuGVVO Rn. 33, 35; OLG Karlsruhe - 19. Zivilsenat -, OLGR 2001, 313; OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat -, OLGR 2006, 714; ebenso für den Bereich des CISG Schlechtriem in Schlechtriem/Schwenzer, Kommentar zum einheitlichen UN-Kaufrecht - CISG -, 4. Aufl. 2004, Art. 13 Rn. 2; offen gelassen in BGH, NJW 2001, 1731).

    Für einen internationalen Handelsbrauch, der eine Bezugnahme auf entsprechende allgemeine Geschäftsbedingungen in einer Auftragsbestätigung rechtfertigen würde, ist nichts ersichtlich (vgl. zur Bezugnahme auf eine Gerichtsstandsklausel in Auftragsbestätigungen beispielsweise OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - OLGR 2006, 714, 718).

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

    Das erkennende deutsche Gericht hat die Frage, ob die im anderen (ausländischen) Prozess veranlasste Zustellung nach dem maßgeblichen ausländischen Recht wirksam war und deshalb eine zeitlich frühere Rechtshängigkeit begründet hat, selbständig - ohne Bindung an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des ausländischen Gerichts - zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2006, 8 U 218/05, juris; Zöller, a.a.O., Rn. 15).
  • OLG Rostock, 30.09.2020 - 2 U 6/17

    Schadensersatz wegen Kündigung eines Händlervertrags: Internationale

    Insoweit gilt zunächst, dass die offenbar allein auf Nachlässigkeit der Klägerin zurückzuführende Verspätung der Einzahlung des Kostenvorschusses - § 12 Abs. 1 GKG - jedenfalls eine Rückwirkung auf den Anhängigkeitszeitpunkt, also den 18.06.2015, hindert (MüKoZPO/Gottwald, ZPO, 05. Aufl. 2017, Brüssel-Ia-VO Art. 32 Rn. 2; Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl. 2020, EuGVVO Art. 32 Rn. 2); nur Verzögerungen im Bereich des gerichtlichen Zustellungsbetriebs gehen - ähnlich den innerstaatlich zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätzen - nicht zu Lasten der klagenden Partei (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2006 - 8 U 218/05 [Juris; Tz. 63]; Schlosser, in: Schlosser/Hess, EU-Zivilprozessrecht, 04. Aufl. 2015, EuGVVO Art. 32 Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

    Eine Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren hat hier bereits zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 28. März 2006 - 8 U 218/05).
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