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   OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16   

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https://dejure.org/2019,8189
OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16 (https://dejure.org/2019,8189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2019 - 8 U 219/16 (https://dejure.org/2019,8189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2019 - 8 U 219/16 (https://dejure.org/2019,8189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 286 Abs. 1 ZPO
    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer etwaigen Aufklärungspflichtverletzung für den Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer etwaigen Aufklärungspflichtverletzung für den Schaden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung der Haftung ausfüllende Kausalität im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1
    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der Folgen unterbliebener pflichtgemäßer Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    "Vereinzelte" Operationsrisiken

  • christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ärztliche Risikoangabe "vereinzelt" deckt 20 %-Risiko noch ab

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Vereinzelte" Operationsrisiken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des Patienten im Arzthaftungsprozess

  • Jurion (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des Patienten im Arzthaftungsprozess

  • Jurion (Kurzinformation)

    "Vereinzelte" Operationsrisiken

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vereinzelte Operationsrisiken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Operationsrisiken von bis zu 20 % dürfen als "vereinzelt" bezeichnet werden - Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Ärztliche Risikoangabe "vereinzelt" deckt 20 %-Risiko noch ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 866
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Zum einen hält der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung fest (vgl. Senat, Urteil vom 20.02.2018 - 8 U 78/16 -, MedR 2018, 486), nach der sich etwaige verbale Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in ärztlichen Aufklärungsbögen nicht an den Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamentenbeipackzetteln Verwendung finden, orientieren müssen (so auch BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris; Bergmann/Middendorf, KH 2018, 732, 733; Gödicke, MedR 2018, 489; Strücker-Pitz, GuP 2018, 154, 155 f.; Katzenmeier, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg,), Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.11.2018, § 630e, Rdnr. 14).

    Erweckt der aufklärende Arzt beim Patienten aber durch die unzutreffende Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr und verharmlost dadurch ein verhältnismäßig häufig auftretendes Operationsrisiko, so kommt er seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.04.1992 - VI ZR 192/91 -, NJW 1992, 2351, 2352; Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris).

    Eine konkrete (mathematische) Häufigkeitszahl ist dem Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch - jedenfalls außerhalb besonderer Kontexte - nicht zugeordnet (für den Begriff "gelegentlich" so auch BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Die bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nach § 286 ZPO nicht (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 -, BGHZ 192, 298, 302 f.).

    Mithin hätte der Kläger darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung der durch den Eingriff eingetretene Schaden vermieden worden wäre (vgl. wiederum BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11 -, BGHZ 192, 298, 303).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Da ein Heileingriff erst durch die Einwilligung gerechtfertigt wird und diese eine ausreichende Aufklärung voraussetzt, muss im Arzthaftungsprozess grundsätzlich der Arzt darlegen und ggf. beweisen, dass er den Patienten in genügendem Maße über die Risiken des Eingriffs informiert hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 289/03 -, NJW 2005, 1716, 1717).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Erweckt der aufklärende Arzt beim Patienten aber durch die unzutreffende Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr und verharmlost dadurch ein verhältnismäßig häufig auftretendes Operationsrisiko, so kommt er seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.04.1992 - VI ZR 192/91 -, NJW 1992, 2351, 2352; Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 -, NJW 2014, 1529, 1530).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2018 - 8 U 78/16

    Notwendige Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
    Zum einen hält der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung fest (vgl. Senat, Urteil vom 20.02.2018 - 8 U 78/16 -, MedR 2018, 486), nach der sich etwaige verbale Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in ärztlichen Aufklärungsbögen nicht an den Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamentenbeipackzetteln Verwendung finden, orientieren müssen (so auch BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris; Bergmann/Middendorf, KH 2018, 732, 733; Gödicke, MedR 2018, 489; Strücker-Pitz, GuP 2018, 154, 155 f.; Katzenmeier, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg,), Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.11.2018, § 630e, Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2019 - 8 U 148/18

    Behandlung einer Purtscher-Retinopathie

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12 -, NJW 2014, 1529, 1530; Senat, Urteil vom 26.02.2019 - 8 U 219/16 -, juris).
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