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   OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00   

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OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2000,16107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2000 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2000,16107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2000 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2000,16107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 359
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
    Nach BGH NJW 1968, 1379 (dort zur Prokura) muß sich der Dritte den Mißbrauch dann entgegenhalten lassen, wenn der Vertreter bewußt zum Nachteil des Geschäftsinhabers gehandelt hat und der Dritte dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen mußte.
  • BGH, 13.02.1967 - II ZR 158/65

    Haftung des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung BGHZ 47, 149, die eine haftungsschädliche mittelbare Rückzahlung an den Kommanditisten bejaht, wenn die Gesellschaft an einen Dritten leistet und dieser Dritte dafür eine Leistung an den Kommanditisten erbringt.
  • RG, 12.02.1902 - I 338/01

    Haftung bei Kommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2000 - 8 U 22/00
    Nur insoweit wie das der Fall wäre, könnte er aber einen Anspruch gemäß § 172 Abs. 4 HGB nach § 171 Abs. 2 HGB geltend machen (so schon RGZ 51, 33, 38; vgl. ferner K. Schmidt, a.a.O., § 54 V 2 a) a.E.).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2019 - 20 U 44/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht gedeckter Ausschüttungen durch

    Die zur Haftung von Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft ergangene BGH-Entscheidung ist nach überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Haftung von Kommanditisten übertragbar (s. nur OLG Celle, Urt. v. 12.12.2018 - 9 U 74/17, Tz. 12 f. bei juris; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2000 - 8 U 22/00, NZG 2001, 359, 360 unter 2.a; OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.09.2016 - 9 U 9/16, aaO; OLG Koblenz, Urt. v. 06.11.2018 - 3 U 265/18, Tz. 20 bei juris; OLG Köln, Beschl. v. 11.06.2018 - 18 U 49/17, BeckRS 2018, 13782, Tz. 14, OLG Köln, Urt. v. 29.11.2018, Tz. 10 bei juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.11.2018 - 5 U 65/18, Tz. 131 bei juris; OLG München, Urt. v. 12.03.2019 - 18 U 2812/18, Tz. 27 ff. bei juris).
  • OLG Bamberg, 07.01.2008 - 4 U 84/07

    Verdeckter Beitritt zu einer Publikums-KG: Kommanditistenstellung des Treuhänders

    Der Insolvenzverwalter mache nur ein Recht der Insolvenzgläubiger geltend (Verweis auf OLG Hamm NZG 2001, 359).
  • LG Konstanz, 09.08.2018 - 9 O 40/17

    Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Kommanditisten der

    Vielmehr sind nach dieser Vorschrift vom Insolvenzverwalter nur zur Tabelle angemeldete Insolvenzforderungen gegenüber den Kommanditisten beizutreiben ( BGH, Teilurteil vom 24.09.2009 - IX ZR 234/07 , NJW 2010, 69, Rz. 10 ff. für den entsprechenden Fall der persönlichen Haftung von OHG-Gesellschaftern; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2000 - 8 U 22/00, NZG 2001, 359 [BGH 12.02.2001 - II ZR 148/99] , Rz.57, OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2018 -18 U 149/17, S. 6; Münchner Kommentar zum HGB/Karsten Schmidt, 2. Aufl. 2007, §§ 171, 172 Rn. 109; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Strohn, HGB 3. Aufl. 2014, § 171 Rn. 96).
  • LG Schweinfurt, 19.12.2017 - 24 O 107/17

    Insolvenzverwalter, Rückzahlung, Ausschüttung, Schiffsfond, Forderungsanmeldung

    Denn nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag des Beklagten handelte es sich bei der Forderung des Finanzamts um eine Masseforderung nach § 55 Abs. 4 InsO, für welche der Kommanditist nicht haftet (OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2000, Az. 8 U 22/00).
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OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2001,22257)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2001 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2001,22257)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 8 U 22/00 (https://dejure.org/2001,22257)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00
    In Anbetracht der oben dargelegten Umstände hat der Kläger mithin - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch der ihm im Rahmen eines Anspruchs nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., Satz 2, 818 Abs. 2 BGB obliegenden Darlegungs- und Beweispflicht genügt, da bewiesen ist, dass die von dem Beklagten behaupteten Rechtsgründe für die Vermögensverschiebung durch Vereinnahmung der Scheckbeträge nicht bestehen (vgl. BGH, NJW 1990, 392; NJW 1999, 2887; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 812 Rn. 106).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2001 - 8 U 22/00
    In Anbetracht der oben dargelegten Umstände hat der Kläger mithin - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch der ihm im Rahmen eines Anspruchs nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., Satz 2, 818 Abs. 2 BGB obliegenden Darlegungs- und Beweispflicht genügt, da bewiesen ist, dass die von dem Beklagten behaupteten Rechtsgründe für die Vermögensverschiebung durch Vereinnahmung der Scheckbeträge nicht bestehen (vgl. BGH, NJW 1990, 392; NJW 1999, 2887; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 812 Rn. 106).
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