Rechtsprechung
OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 708 Nr. 10; ZPO § 711
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht der Vortäuschung einer Entwendung des versicherten Fahrzeugs - verkehrslexikon.de
Sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht der Vortäuschung einer Entwendung des versicherten Fahrzeugs
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 138
VN kann bei Anhaltspunkten für vorgetäuschte Entwendung sekundäre Darlegungslast zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen treffen - versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Vortäuschung einer Fahrzeugentwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 708 Nr. 10; ZPO § 711
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht der Vortäuschung einer Entwendung des versicherten Fahrzeugs
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versicherten trifft sekundäre Darlegungslast bei Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Kfz-Entwendung
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers in einem Entwendungsfall
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherten trifft sekundäre Darlegungslast bei Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Kfz-Entwendung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.07.2014 - 6 O 127/12
- OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
- OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 257/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 110
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11
Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Das gilt nach dem Dafürhalten des Senats aber dann nicht mehr, wenn es - wie hier - bereits konkrete und gewichtige Anhaltspunkte für ein Vortäuschen gibt, die für sich genommen und auch in ihrer Gesamtheit aber für eine entsprechende Überzeugungsbildung noch nicht genügen (s. a. OLG Saarbrücken, MDR 2014, 1257, unter II. A. 1. a). - OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Kfz-Diebstahl und Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadenfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (ebenda; Senat, 8 U 275/12, NZV 2013, 440). - BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Bei Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast gilt die Behauptung des primär Darlegungspflichtigen ungeachtet der mangelnden Substantiierung i. S. v. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, II ZR 171/09, Beschluss vom 25. Januar 2011, unter 2.;… OLG Düsseldorf, 22 U 62/13, Urteil vom 25. Oktober 2013, Rdnr. 137 bei juris).
- OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11
Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Auch in anderem Zusammenhang ist anerkannt, dass hinsichtlich der eigenen finanziellen Verhältnisse eine sekundäre Darlegungslast bestehen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 403; OLG Köln, 18 U 218/11, Urteil vom 19. Dezember 2013, je zit. nach juris). - BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989 [BVerfG 31.03.2008 - 2 BvR 467/08] ). - OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 62/13
Franchisevertrag, Aufklärungspflicht des FG, Rentabilität des angebotenen …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Bei Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast gilt die Behauptung des primär Darlegungspflichtigen ungeachtet der mangelnden Substantiierung i. S. v. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, II ZR 171/09, Beschluss vom 25. Januar 2011, unter 2.; OLG Düsseldorf, 22 U 62/13, Urteil vom 25. Oktober 2013, Rdnr. 137 bei juris). - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (vgl. nur BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169). - BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Der BGH hat durchaus anerkannt, dass "aus einer bestimmten wirtschaftlichen Lage des Versicherungsnehmers für ihn nachteilige Schlüsse in Bezug auf die Vortäuschung des Diebstahls gezogen werden" können, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen dazu vorträgt und gegebenenfalls beweist (VersR 1997, 53 [BGH 16.10.1996 - IV ZR 154/95] ; in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Kläger auch durchaus Angaben gemacht). - BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Hat der Versicherer solche konkrete Tatsachen nachgewiesen oder sind solche unstreitig, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, braucht der Versicherer nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer nunmehr den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH, VersR 1993, 571 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ). - BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen …
Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
So mag man zwar die Auffassung vertreten, dass es um solche Aufwendungen geht, die zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte des Klägers erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW 2011, 296), aber Verzug ist nicht dargelegt.
Rechtsprechung
OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 708 Nr. 10; ZPO § 711
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fahrzeugversicherung; Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei behaupteter Entwendung - Wolters Kluwer
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fahrzeugversicherung; Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei behaupteter Entwendung
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 708 Nr. 10; ZPO § 711
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fahrzeugversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versicherungsnehmer kann sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse treffen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherungsnehmer kann sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse treffen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.07.2014 - 6 O 127/12
- OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
- OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 257/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Hat der Versicherer solche konkrete Tatsachen nachgewiesen oder sind solche unstreitig, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, braucht der Versicherer nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer nunmehr den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH, VersR 1993, 571). - BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Bei Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast gilt die Behauptung des primär Darlegungspflichtigen ungeachtet der mangelnden Substantiierung i. S. v. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, II ZR 171/09, Beschluss vom 25. Januar 2011, unter 2.;… OLG Düsseldorf, 22 U 62/13, Urteil vom 25. Oktober 2013, Rdnr. 137 bei juris). - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (vgl. nur BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169).
- OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Kfz-Diebstahl und Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadenfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (ebenda; Senat, 8 U 275/12, NZV 2013, 440). - BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989). - OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 62/13
Franchisevertrag, Aufklärungspflicht des FG, Rentabilität des angebotenen …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Bei Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast gilt die Behauptung des primär Darlegungspflichtigen ungeachtet der mangelnden Substantiierung i. S. v. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH, II ZR 171/09, Beschluss vom 25. Januar 2011, unter 2.; OLG Düsseldorf, 22 U 62/13, Urteil vom 25. Oktober 2013, Rdnr. 137 bei juris). - OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11
Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Auch in anderem Zusammenhang ist anerkannt, dass hinsichtlich der eigenen finanziellen Verhältnisse eine sekundäre Darlegungslast bestehen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 403; OLG Köln, 18 U 218/11, Urteil vom 19. Dezember 2013, je zit. nach juris). - OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11
Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Das gilt nach dem Dafürhalten des Senats aber dann nicht mehr, wenn es - wie hier - bereits konkrete und gewichtige Anhaltspunkte für ein Vortäuschen gibt, die für sich genommen und auch in ihrer Gesamtheit aber für eine entsprechende Überzeugungsbildung noch nicht genügen (s. a. OLG Saarbrücken, MDR 2014, 1257, unter II. A. 1. a). - BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Der BGH hat durchaus anerkannt, dass "aus einer bestimmten wirtschaftlichen Lage des Versicherungsnehmers für ihn nachteilige Schlüsse in Bezug auf die Vortäuschung des Diebstahls gezogen werden" können, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen dazu vorträgt und gegebenenfalls beweist (VersR 1997, 53; in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Kläger auch durchaus Angaben gemacht).