Rechtsprechung
KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 ZPO, § 97 Abs 1 ZPO, § 300 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO
Meistbegünstigungsgrundsatz: Berufung gegen ein fälschlich als Versäumnisurteil bezeichnetes streitiges Urteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzutreffend als Versäumnisurteil bezeichnetes, auf Einspruch des Beklagten aufrecht erhaltenes streitiges Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511 Abs. 1; ZPO § 300 Abs. 1
Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzutreffend als Versäumnisurteil bezeichnetes, auf Einspruch des Beklagten aufrecht erhaltenes streitiges Urteil - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitiges Urteil als VU bezeichnet: Berufung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Falsch bezeichnetes Urteil und richtiger Rechtsbehelf
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.11.2014 - 29 O 143/14
- KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 1439
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95
Rechtsmittel bei unkorrekter Form der angefochtenen Entscheidung - hier: …
Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Allerdings soll dieser Meistbegünstigungsgrundsatz die beschwerte Partei lediglich vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen, ihr aber keine prozessualen Vorteile verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000, zitiert nach juris Tz. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.1997 - 7 W 18/97 - NJW-RR 1998, 1286, zitiert nach juris Tz. 13 mit weiteren Nachweisen) und keine Vermehrung der Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine der Form nach unkorrekte Entscheidung bewirken (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 - 5 U 118/95 - MDR 1996, 635;… Althammer in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, vor § 511 Rn. 43).Es mag dahin stehen, ob die Berufung von vornherein unzulässig war, weil der Kläger zuvor bereits Einspruch eingelegt hatte (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 a. a. O.;… Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, vor §§ 511 ff. Rn. 92).
- OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Allerdings soll dieser Meistbegünstigungsgrundsatz die beschwerte Partei lediglich vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen, ihr aber keine prozessualen Vorteile verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000, zitiert nach juris Tz. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.1997 - 7 W 18/97 - NJW-RR 1998, 1286, zitiert nach juris Tz. 13 mit weiteren Nachweisen) und keine Vermehrung der Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine der Form nach unkorrekte Entscheidung bewirken (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 - 5 U 118/95 - MDR 1996, 635;… Althammer in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, vor § 511 Rn. 43). - BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Zwar handelte es sich bei der Entscheidung vom 11.11.2014 trotz ihrer Bezeichnung als "Versäumnisurteil" ausweislich der Entscheidungsgründe um ein streitiges und damit der Berufung unterliegendes Urteil; maßgebend ist der Inhalt der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - VI ZB 29/98 - NJW 1999, 583, 584 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …
Auszug aus KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14
Allerdings soll dieser Meistbegünstigungsgrundsatz die beschwerte Partei lediglich vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen, ihr aber keine prozessualen Vorteile verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000, zitiert nach juris Tz. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.1997 - 7 W 18/97 - NJW-RR 1998, 1286, zitiert nach juris Tz. 13 mit weiteren Nachweisen) und keine Vermehrung der Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine der Form nach unkorrekte Entscheidung bewirken (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 - 5 U 118/95 - MDR 1996, 635;… Althammer in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, vor § 511 Rn. 43).