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   OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05   

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https://dejure.org/2006,4577
OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,4577)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,4577)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. April 2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,4577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Zur Haftung des Kfz-Verkäufers gemäß § 826 BGB beim Verkauf von privat an privat - Käuferkette

  • openjur.de

    Sittenwidrige Schädigung: Haftung des Erstverkäufers aus sittenwidriger Schädigung im Rahmen einer Käuferkette beim Kfz-Kauf von privat an privat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 826 BGB
    Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat an privat; Arglistige Täuschung wegen Verschweigen einer Vorschädigung des verkauften KFZ; Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Weiterverkauf

  • OLG Braunschweig
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat an privat; Arglistige Täuschung wegen Verschweigen einer Vorschädigung des verkauften KFZ; Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten beim Weiterverkauf

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Haftung des Verkäufers gemäß § 826 BGB im Rahmen sog. Käuferketten beim Privatverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen-"Käuferkette" - Haftet der Erstverkäufer nach mehreren Weiterverkäufen gegenüber dem letzten Käufer für verschwiegene Mängel?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 609
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).

    Dies sei zumindest beim Verkauf an einen gewerblichen Zwischenhändler der Fall ("naheliegender Weiterverkauf"; siehe OLG Hamm, 17.12.1996, NJW 1997, 2121 - 2122; noch enger OLG Hamm, 27.03.1974, NJW 1974, 2091, 2092: Im Falle des Kfz-Verkaufes sei die konkrete Erwartung des Verkäufers erforderlich, dass der Käufer die Sache weiterverkaufen werde.; zustimmend Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 1588).

  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Der zunächst gegen die Mutter des J.W. geführte Prozess des Klägers auf Rückabwicklung des mit dieser geschlossenen Kaufvertrages blieb in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos (OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2003, - 28 U 79/03 -).

    Auf die Gründe des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Dezember 2003, Seite 7 unten, in dem Vorprozess - 28 U 79/03 - , dessen Akte beigezogen wurde, wird insoweit Bezug genommen.

  • OLG München, 20.03.1980 - 27 W 22/80
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 20.03.1980 (veröffentlicht in NJW 1980, 1581, 1582) ausgeführt, Schädigungsvorsatz könne nur dann angenommen werden, wenn dem Schädiger die Schädigung bestimmter Personen oder eines bestimmten Personenkreises bewusst sei und er diese Schädigung auch in Kauf nehme.

  • OLG München, 16.06.1999 - 15 U 5773/98

    Interpretation des Rechtsbegriffs der "groben Fahrlässigkeit" in der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Wollte man beim Gebrauchtwagenkauf eine Haftung aus § 826 BGB schon dann bejahen, wenn der Verkäufer die Schädigung aller potentiellen Wiederkäufer in einer endlosen Kette billigend in Kauf genommen habe, so würde dies praktisch zu einer - nicht vertretbaren - unbegrenzten Haftung führen (einschränkend OLG München, 20.08.1999, DAR 1999, 506: § 826 BGB gelte nicht, wenn mit einem Weiterverkauf der Sache nicht ohne weiteres zu rechnen gewesen sei; im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf, n.v. Beschluss vom 12.01.2004, I-1 W 72/03 - zitiert nach juris -).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Dies sei zumindest beim Verkauf an einen gewerblichen Zwischenhändler der Fall ("naheliegender Weiterverkauf"; siehe OLG Hamm, 17.12.1996, NJW 1997, 2121 - 2122; noch enger OLG Hamm, 27.03.1974, NJW 1974, 2091, 2092: Im Falle des Kfz-Verkaufes sei die konkrete Erwartung des Verkäufers erforderlich, dass der Käufer die Sache weiterverkaufen werde.; zustimmend Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 1588).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - 1 W 72/03

    GW-Handel - Durchgriffshaftung bei Weiterverkauf!

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Wollte man beim Gebrauchtwagenkauf eine Haftung aus § 826 BGB schon dann bejahen, wenn der Verkäufer die Schädigung aller potentiellen Wiederkäufer in einer endlosen Kette billigend in Kauf genommen habe, so würde dies praktisch zu einer - nicht vertretbaren - unbegrenzten Haftung führen (einschränkend OLG München, 20.08.1999, DAR 1999, 506: § 826 BGB gelte nicht, wenn mit einem Weiterverkauf der Sache nicht ohne weiteres zu rechnen gewesen sei; im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf, n.v. Beschluss vom 12.01.2004, I-1 W 72/03 - zitiert nach juris -).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99

    Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 98/97

    Programmsperre; expiration date und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Anders als im Rahmen von § 823 BGB muss sich der Vorsatz bei § 826 BGB auch auf den Schaden selbst erstrecken (BGH, Urteil vom 15.09.1999, NJW-RR 2000, 393 - 395).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04

    Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels durch den Verkäufer eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Das OLG Nürnberg stellt in einer neueren Entscheidung vom 18.04.2005 (- 8 U 3720/04 -, zitiert nach juris) darauf ab, ob nach den Umständen mit einem Weiterverkauf zu rechnen war.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01

    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05
    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).
  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Ein derartiger, als sittenwidrig zu bewertender Verstoß gegen die Rechts- und Sittenordnung kann rein tatsächlich nicht nur in einer bereits nach § 123 BGB rechtlich missbilligten Täuschung eines Vertragspartners oder eines später hinzutretenden Dritten liegen, sondern schon in der Veräußerung eines z.B. wegen eines Unfallschadens mangelhaften Kfz an einen Zwischenerwerber, wenn nämlich in dem konkreten Fall damit zu rechnen war, dass derselbe es unter Verschweigen des Mangels weiterveräußern würde (vgl. dazu etwa OLG Braunschweig, Urt. v. 13. April 2006 - 8 U 29/05 -, juris Rn. 21 ff. m.w.N. zur diesbezüglichen OLG-Rechtsprechung sowie Sprau, in: Palandt, BGB, 77. Aufl., § 826 Rn. 23).
  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Ein derartiger, als sittenwidrig zu bewertender Verstoß gegen die Rechts- und Sittenordnung kann rein tatsächlich nicht nur in einer bereits nach § 123 BGB rechtlich missbilligten Täuschung eines Vertragspartners oder eines später hinzutretenden Dritten liegen, sondern schon in der Veräußerung eines z.B. wegen eines Unfallschadens mangelhaften Kfz an einen Zwischenerwerber, wenn nämlich in dem konkreten Fall damit zu rechnen war, dass derselbe es unter Verschweigen des Mangels weiterveräußern würde (vgl. dazu etwa OLG Braunschweig, Urt. v. 13. April 2006 - 8 U 29/05 -, juris Rn. 21 ff. m.w.N. zur diesbezüglichen OLG-Rechtsprechung sowie Sprau, in: Palandt, BGB, 77. Aufl., § 826 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 8 U 29/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20736
OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,20736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,20736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 8 U 29/05 (https://dejure.org/2006,20736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei misslungener Kreuzbandplastik

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 8 U 29/05
    Die erst zweitinstanzlich eingeführten medizinischen Ausführungen des Privatgutachters Prof. Dr. SV2 können nicht als verspätet zurückgewiesen werden, weil es der Klägerin offen stand, ihre erstinstanzlichen Ausführungen zur langfristigen Schädigung des Kniegelenks in Erwiderung auf das Gerichtsgutachten Dr. SV1 auch noch in zweiter Instanz zu konkretisieren und zu erläutern (vgl. BGH MedR 2005, 37, 39).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2002 - 14 U 86/01

    Arzthaftung: Behandlungsfehler durch Fehlinsertion eines Kreuzbandersatzes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 8 U 29/05
    In einem vergleichbaren, allerdings minder gravierenden Fall hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,-- EUR zuzüglich immateriellen Vorbehalts zuerkannt (Entscheidung vom 04.06.2002 - Az.: 14 U 86/01 = VersR 2003, 253).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2018 - 5 U 102/18

    Arzthaftung wegen Verbleibens der Metallspitze eines Trokars im Kniegelenk des

    Ein noch höherer Betrag, wie vom Kläger begehrt, scheint dem Senat indessen mit Blick auf Summen, die für vergleichbare Schadensbilder eines dauerhaften Knieschadens zugesprochen worden sind, nicht vertretbar (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2006, 8 U 29/05, indexiert 11.620 EUR für 39-jährige Frau bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 12 U 222/15

    Höhe des Schmerzensgeldes fehlerhafter Implantation einer Kniegelenksprothese mit

    Dabei orientiert sich der Senat an den als vergleichbar anzusehenden Entscheidung des OLG Stuttgart vom 04.06.2002 ( 14 U 86/01, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. Nr. 2518), in der bei einer fehlerhaften Positionierung eines Kreuzbandimplantates mit der Folge einer weiteren Knieoperation ein Schmerzensgeld von seinerzeit 8.000 EUR zuerkannt wurde, sowie an der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.05.2006 ( 8 U 29/05, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O. Nr. 2524), das bei einem fehlerhaften Einsatz einer Kreuzbandplastik mit der Folge von zwei Re-Arthroskopien und dauerhaften Bewegungseinschränkungen und Beschwerden ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR zuerkannt hat.
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 240/09

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Zusammenstoß zwischen Pkw und die Straße

    Nr. 1631; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.5.2006, 8 U 29/05, Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., lfd.
  • LG Saarbrücken, 29.05.2018 - 16 O 186/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger bei

    Das OLG Frankfurt hat im Falle einer misslungenen Kreuzbandplastik ein Schmerzensgeld von 10.000 ? zugesprochen, wobei bei dieser Patientin 2 Re-Arthroskopien und zahlreiche krankengymnastische Behandlungen erforderlich wurden, sowie als Dauerschaden Bewegungseinschränkungen und Beschwerden vorhanden waren (OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Mai 2006, 8 U 29/05, Leitsatz, zitiert nach juris).
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