Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1517
OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,1517)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 49 VVG; § 61 VVG; § 12 AKB; § 13 AKB
    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen Schaden; Freiwerden von der Zahlungsverpflichtung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Vorliegen grober Fahrlässigkeit durch die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen Schaden; Freiwerden von der Zahlungsverpflichtung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Vorliegen grober Fahrlässigkeit durch die ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wird eine PKW-Diebstahl dadurch ermöglicht, dass die Fahrzeugschlüssel im Restaurant liegen gelassen wurden, so liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, mit der Folge, dass die Versicherung nicht zahlen muß.

  • Judicialis

    VV § 61

  • RA Kotz

    PKW-Diebstahl: grobe Fahrlässigkeit bzgl. Schlüsselaufbewahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (PKW-Entwendung) durch Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels auf dem Tresen eines Restaurants

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fahrzeugschlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss nicht für gestohlenes Auto zahlen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Verwahrung des Autoschlüssels in einer offenen Tonschale auf dem Tresen eines Restaurants ist grob fahrlässig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gastwirt muss den Zweitschlüssel für sein Fahrzeug sorgfältig verwahren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes-Schlüssel auf dem Präsentierteller - Autoversicherer zahlt nach Diebstahl des Wagens nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    KFZ-Schlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss gestohlenes Auto nicht bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugschlüssel auf Restauranttresen: Versicherung muss nicht für gestohlenes Auto zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1345
  • MDR 2005, R 13 (Kurzinformation)
  • NZV 2005, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteil des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 , in: ZfS 2004, 564, 565); in objektiver Hinsicht muss der Versicherungsnehmer die drohende Verwirklichung der versicherten Gefahr in gravierendem Ausmaß zulassen, obwohl er die geeigneten Mittel zum Schutz der versicherten Interessen in der Hand hat und er bei zumutbarer Wahrnehmung seiner Belange auch davon Gebrauch machen könnte.

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

  • OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 1462) zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Schlüssel sich hinter dem Tresen offen in einer Schrankwand befand, diese aber durch eine heruntergeklappte Thekenklappe gegen einen ungehinderten Zugriff Dritter abgegrenzt war.

  • OLG Schleswig, 01.07.2004 - 16 U 92/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Ferner muss er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 2003, 364; 1989, 141).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Ferner muss er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 2003, 364; 1989, 141).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90

    Entwendung von Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Diebstahl des Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall;

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95
    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90

    Ablegen der Fahrzeugschlüssel auf der Theke einer Gaststätte L

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 3 U 32/94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Versicherungsschutzes aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05
    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05

    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl des Schlüssels rechnen konnte (OLG Celle, NJW-RR 05, 1345, mit zahlreichen Beispielsfällen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 09.07.2009 - 8 U 40/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Hausbrandes durch Einbau eines Holzofens im

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 2003, 364 [BGH 29.01.2003 - IV ZR 173/01] ; 1997, 351; Urteil des Senats vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 -, NJW-RR 2005, 1345 [OLG Celle 14.07.2005 - 8 U 31/05] ).
  • OLG Celle, 23.02.2006 - 8 U 161/05

    Ungesichertes Motorrad - Versicherung ist leistungsfrei!

    Die Anwendung des § 61 VVG setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1984, 29; Urteile des Senats vom 23. September 2004 - 8 U 128/03 -, in: ZfS 2004, 564, 565 [OLG Celle 23.09.2004 - 8 U 128/03] ; vom 14. Juli 2005 - 8 U 31/05 -, in: ZfS 2005, 607 [OLG Celle 14.07.2005 - 8 U 31/05] ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10575
OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,10575)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.07.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,10575)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,10575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis einer Werklohnforderung

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 781

  • rechtsportal.de

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kurze Verjährung trotz Schuldanerkenntnis?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kurze Verjährung trotz Schuldanerkenntnisses? (IBR 2007, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist deshalb vor Ablauf der Verjährungsfrist ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht möglich (BGH, NJW 1979, 866; NJW 1998, 902 f.).

    Allerdings wäre die Geltendmachung der Verjährung durch einen Schuldner - der zuvor auf die Verjährungseinrede verzichtet hatte - treuwidrig, wenn er beim Gläubiger den Eindruck erweckt hätte, dessen Ansprüche würden befriedigt oder doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft, und wenn er den Gläubiger im Vertrauen auf den erklärten Verzicht und ein entsprechendes Verhalten des Schuldners von der rechtzeitigen Klageerhebung oder -erweiterung abgehalten hätte (BGH, NJW 1979, 8667867, NJW 1998, 902/903).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    In diesem Sinne ist der Schuldbestätigungsvertrag dem Vergleich ähnlich (BGHZ, NJW 1976, 1259; NJW 1984, 799).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 220/80

    Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Nach Eintritt der Verjährung kommt nur eine kurze Überlegungsfrist - in der Regel nicht länger als ein Monat - in Betracht, weil eine großzügige Bemessung dem Zweck der Verjährungsvorschrift zuwiderlaufen würde (BGH, VersR 1964, 66, 68; 1982, 365; NJW 1986, 1608, 1609).
  • BGH, 12.12.1978 - VI ZR 159/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist deshalb vor Ablauf der Verjährungsfrist ein wirksamer Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht möglich (BGH, NJW 1979, 866; NJW 1998, 902 f.).
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 126/90

    Vertrauen auf früher ausgesprochenen Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Vielmehr muß der Gläubiger in diesem Fall innerhalb einer angemessenen, nach Treu und Glauben zu bestimmenden Frist seinen Anspruch gerichtlich geltend machen (BGH, NJW 1991, 974/975 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    In diesem Sinne ist der Schuldbestätigungsvertrag dem Vergleich ähnlich (BGHZ, NJW 1976, 1259; NJW 1984, 799).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung steht nur für eine angemessene, in aller Regel kurze Übergangsfrist zur Verfügung (BGH, NJW 1976, 2344).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Im Unterschied zum konstitutiven Schuldanerkenntnis hebt der Vertrag den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage, sondern verstärkt ihn dadurch, daß er ihn Einwänden des Anspruchsgegners entzieht (BGH, NJW-RR 1988, 962/963).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einem konstitutiven oder schuldbegründenden Schuldanerkenntnis im Zweifel nicht ausgegangen werden, wenn - wie hier - auf den Schuldgrund, nämlich die Werkverträge vom 12.06.91 (Sanitärarbeiten) und vom 25.06.91 (Heizungsarbeiten) ausdrücklich Bezug genommen wird (vgl. dazu auch BGH, NJW 1999, 574, 575; NJW 2002, 1791, 1792).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 313/84

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters gegen den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
    Nach Eintritt der Verjährung kommt nur eine kurze Überlegungsfrist - in der Regel nicht länger als ein Monat - in Betracht, weil eine großzügige Bemessung dem Zweck der Verjährungsvorschrift zuwiderlaufen würde (BGH, VersR 1964, 66, 68; 1982, 365; NJW 1986, 1608, 1609).
  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines

  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 69/62
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Rechtsprechung
   KG, 15.08.2005 - 8 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9869
KG, 15.08.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,9869)
KG, Entscheidung vom 15.08.2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,9869)
KG, Entscheidung vom 15. August 2005 - 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,9869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 949
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00

    Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 8 U 31/05
    Insoweit liegt gerade keine einseitige Verfügung des Schuldners über den Mietzins vor, sondern eine Vertragsänderung (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 23.7.2003 - XII ZR 16/00 -, GE 2003, 1424 = MDR 2003, 1408, wonach auch ein Mietaufhebungsvertrag nicht unter § 1124 Abs. 2 BGB fällt), die die Klägerin gegen sich gelten lassen muss.
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Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 07.03.2005 - S 8 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,46788
SG Magdeburg, 07.03.2005 - S 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,46788)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 07.03.2005 - S 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,46788)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 07. März 2005 - S 8 U 31/05 (https://dejure.org/2005,46788)
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