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   KG, 13.02.2003 - 8 U 371/01   

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https://dejure.org/2003,5567
KG, 13.02.2003 - 8 U 371/01 (https://dejure.org/2003,5567)
KG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 8 U 371/01 (https://dejure.org/2003,5567)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 8 U 371/01 (https://dejure.org/2003,5567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Mängeln durch den Vermieter bei vorbehaltloser Wohnungsabnahme bei Mietende; Vereinbarung der nachträglichen Erstellung eines Abnahmeprotokolls; Aufrechnung gegenüber einer Forderung auf Rückzahlung einer Kaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme; Abnahmeprotokoll; Mängelbeseitigung

  • Judicialis

    ZPO § 97 I; ; ZPO § 543 II; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Zum Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlinerseminare.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Rücknahme der Mietsache und Abnahmeprotokoll

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Das Wohnungsabnahmeprotokoll zu Beweiszwecken oder doch eine Haustürsituation?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus KG, 13.02.2003 - 8 U 371/01
    Es ist anerkannt, dass bei Bescheinigung des Vermieters im Abnahmeprotokoll bezüglich der Mangelfreiheit der Mietsache es dem Vermieter versagt ist, sich später auf bestehende Mängel, die dieser hätte wahrnehmen können, zu berufen (vgl. BGH NJW 1983 S. 446).
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