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   KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97   

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KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,8584)
KG, Entscheidung vom 07.06.1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,8584)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,8584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 819
  • NZM 2000, 461
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Vorrangig bei einem derartigen Kompetenzkonflikt ist die Behörde, die die größere Sachnähe zu dem Regelungsgegenstand hat (BVerwGE 80, 259, 262).
  • OLG Hamburg, 27.03.1996 - 4 U 169/95

    Zulässigkeit einer Minderung des Mietzins um zehn Prozent bei einer konkreten

    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 58/92
    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87

    Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit;

    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97
    Von einem möglicherweise bestehendem Ermessen, die Gaststättenerlaubnis unter dem Vorbehalt der Baugenehmigung zu erteilen (vgl. BVerwG in BayVBl 1990, 602, 604) wurde kein Gebrauch gemacht.
  • KG, 23.05.2016 - 8 U 10/15

    Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Risikoübernahme des Mieters hinsichtlich

    Demgemäß hat der Senat in der Entscheidung NJW-RR 2000, 819 - juris Tz 20 - eine Minderung auf Null mit der Begründung angenommen, dass dem Mieter eine Betriebsaufnahme ohne Nutzungsänderungsgenehmigung (und davon abhängende Konzession) nicht zuzumuten sei.
  • AG Brandenburg, 22.05.2015 - 31 C 256/14

    Geplanter Balkon mitvermietet: Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB

    Unter einer "Zusicherung" im Sinne des § 536 Abs. 2 BGB ist zwar nur eine vertraglich bindende Erklärung des Vermieters zu verstehen, die über die bloße Angabe des Verwendungszwecks und die Beschreibung der Mietsache im Vertrag hinausgeht und aus der sich ergibt, dass er als Vermieter für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft der Räume/Mietsache garantiert und dafür einstehen will ( BGH , NZM 2006, Seite 54; BGH , NZM 2005, Seite 500 BGH , Urteil vom 16.02.2000, Az.: XII ZR 279/97, u.a. in: NJW 2000, Seiten 1714 ff.; BGH , NJW 1996, Seite 1337; BGH , NJW 1991, Seite 912 BGH , NJW 1980, Seite 777; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 04.03.2005, Az.: 24 U 71/04, u.a. in: NZM 2005, Seiten 619 f. OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.09.2002, Az.: 24 U 1/02, u.a. in: WuM 2003, Seite 138 OLG Düsseldorf , Urteil vom 12.12.2000, Az.: 24 U 118/00, u.a. in: ZMR 2001, Seiten 346 f. = WuM 2002, Seite 49 KG Berlin , Urteil vom 07.06.1999, Az.: 8 U 3727/97, u.a. in: NZM 2000, Seiten 461 f.; OLG Dresden , NZM 1998, Seite 184; LG Frankfurt/Oder , Urteil vom 28.05.2010, Az.: 6a S 126/09 ).

    Der Begriff der Eigenschaften wird hier grundsätzlich auch weit ausgelegt ( BGH , NZM 2006, Seiten 54 ff.; BGH , NJW 2000, Seite 1714; OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.09.2002, Az.: 24 U 1/02, u.a. in: WuM 2003, Seite 138 OLG Düsseldorf , Urteil vom 12.12.2000, Az.: 24 U 118/00, u.a. in: ZMR 2001, Seiten 346 f. = WuM 2002, Seite 49; KG Berlin , NJW-RR 2000, Seiten 819 f.; OLG Hamburg , NJW-RR 1998, Seite 1091 ).

  • KG, 15.02.2007 - 8 U 138/06

    Mietvertrag: Anspruch auf Rückzahlung von Mietzins und Schadensersatzanspruch

    Zwar stellen öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich einen Fehler - einen Sachmangel - der Mietsache im Sinne von § 536 BGB dar, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (vgl. BGH Urteil vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 232/87 -, NJW 1988, 2664; BGH Urteil vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90 -, NJW-RR 1992, 267 = WM 1992, 583; BGH Urteil vom 02. März 1994 - XII ZR 175/92 -, ZMR 1994, 253 = DWW 1994, 248; KG NJW-RR 2000, 819; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 536 BGB, Rdnr. 18; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III. B, Rdnr. 1345).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Beklagte der Klägerin die Genehmigungsfähigkeit zugesichert hat (vgl. Senatsurteil vom 07. Juni 1999 - 8 U 3727/97 -, KG Report 1999, 362 = NJW-RR 2000, 461).

  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    Demgemäß hat der Senat in der Entscheidung NJW-RR 2000, 819 - juris Tz 20 - eine Minderung auf Null mit der Begründung angenommen, dass dem Mieter eine Betriebsaufnahme ohne Nutzungsänderungsgenehmigung (und davon abhängende Konzession) nicht zuzumuten sei.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2017 - 24 U 216/16

    Rechte des Mieters einer zum Zwecke des Betriebs eines Wettbüros für Sportwetten

    Es war der Beklagten nicht zuzumuten, sehenden Auges den Betrieb ohne Nutzungsänderungsgenehmigung zu führen (vgl. auch Kammergericht, Urteile vom 7. Juni 1999 - 8 U 3727/97, Rz 20 und vom 23. Juni 2016, aaO, Rz. 75), da über ihr so das "Damoklesschwert" der Erlaubnisversagung schwebte (vgl. hierzu Kammergericht, Urteil vom 23. Juni 2016, aaO, Rz. 75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 1988 - 10 U 177/87, Rz. 24).
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Rechtsprechung
   KG, 20.08.1999 - 8 U 3727/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22183
KG, 20.08.1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,22183)
KG, Entscheidung vom 20.08.1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,22183)
KG, Entscheidung vom 20. August 1999 - 8 U 3727/97 (https://dejure.org/1999,22183)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung im Ausspruch über die Vollstreckbarkeit

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