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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08   

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https://dejure.org/2008,6496
OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AktG § 246 Abs. 1; ; ZPO § 857 Abs. 5; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 426; ; BGB § 769; ; BGB § 775; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 34 Abs. 3; ; HGB § 266 Abs. 3; ; HGB § 272

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH wegen Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Ausschluss, Einziehung, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Mitgesellschafter, Nichtigkeitsgründe, Satzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08

    Anspruch eines Gesellschafters auf Freistellung von der Mithaftung für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
    Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der Kläger über eine Vollstreckungsgegenklage (I-3 U 15/08) bleiben in diesem Zusammenhang ebenfalls außer Betracht, da mit ihnen nicht innerhalb von 6 Wochen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgewendet wurden.

    Der Senat teilt auch nicht die vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) vertretene Auffassung, die Zwangsvollstreckung sei treuwidrig erfolgt, weil die Kläger von der Beklagten Befreiung von ihrer Haftung gegenüber dem Darlehensgläubiger verlangen und diesen Befreiungsanspruch auch gegen den Mehrheitsgesellschafter geltend machen können.

    Die vorliegende Entscheidung weicht teilweise von tragenden Erwägungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) ab.

  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 73/99

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Pfändung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
    Nach § 34 Abs. 3 GmbH-Gesetz ist ein Einziehungsbeschluss dann nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung über die Einziehung feststeht, dass die geschuldete Abfindung aus dem freien Vermögen der Gesellschaft nicht geleistet werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (BGHZ 144, 365, 369 f).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
    Die Ausschließung von Gesellschaftern erfolgt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich nach einer entsprechenden Beschlussfassung im Wege der Ausschlussklage (BGH ZIP 1999, 1843).
  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08
    Insbesondere ist die Verknüpfung der Ausschließung mit der Abfindung dann nicht gegeben, wenn die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass der Gesellschafter seine Gesellschafterstellung unabhängig von der Abfindungszahlung mit sofortiger Wirkung verliert (BGH NZG 2003, 871).
  • OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08

    Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Unter diesen Umständen steht dem Interesse des Schuldners am Fortbestehen seiner Gesellschafterstellung kein schutzwürdiges Interesse des vollstreckenden Gläubigers gegenüber (vgl. Senat, Urteil vom 20.10.2008, 8 U 4/08).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08   

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https://dejure.org/2008,6151
OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6151)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6151)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,6151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der von einem Steuerberater zur Wahrung einer Klagefrist aufzuwendenden Sorgfalt; Heranziehung der Grundsätze über die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei Rechtsmittelfristen; Ausreichen einer schriftlichen Unterrichtung des Mandanten per ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Es ist deshalb gerechtfertigt, die gleichen Anforderungen an die Sorgfalt zu stellen, mit der einer solchen Fristversäumung vorzubeugen ist (vgl. hierzu BFH/NV 1996, 680 ff.).

    Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834; zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.).

  • BFH, 22.01.2008 - X B 245/07

    Kostenpflicht eines vollmachtlosen Vertreters

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass entgegen der Auffassung der Klägerin für die Beklagte sehr wohl das Risiko bestand, für die Kosten einer ohne Vollmacht eingelegten Klage aufkommen zu müssen (vgl. zuletzt etwa BFH, Beschluss vom 22.01.2008 - X B 245/07, sowie allgemein Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 88 Rdn. 11).
  • BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Zu den danach maßgeblichen Sorgfaltspflichten gehört es, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass dieser ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (BGH VersR 1993, 630; VersR 1986, 966; BFH, a.a.O.).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91

    Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Hat ein Rechtsanwalt seine Partei hierüber - sei es auch nur durch einfachen Brief - unterrichtet, muss er grundsätzlich bei Schweigen des Mandanten keine Nachfrage halten (BGH, VersR 1992, 898; BFH, a.a.O., m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Zu den danach maßgeblichen Sorgfaltspflichten gehört es, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass dieser ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (BGH VersR 1993, 630; VersR 1986, 966; BFH, a.a.O.).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZB 14/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834; zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.).
  • BGH, 14.05.1981 - VI ZB 39/80

    Anwalt - Mandant - Schweigen - Rechtsmitteleinlegung - Verzicht -

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834; zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.).
  • LG Limburg, 16.12.2008 - 2 O 313/06

    Voraussetzungen und Nachweis eines doppelten Auffahrunfalls auf der Autobahn und

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
    das am 13.12.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 313/06 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Köln zurückzuverweisen.
  • FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 3102/09

    Steuerberater muss an Klagefrist erinnern

    So habe auch das OLG Köln im Urteil vom 08.05.2008 (8 U 4/08, DStR 2009, 1059) entschieden, dass ein Steuerberater, der seinen Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig unterrichte, dass dieser ausreichend Zeit habe, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden, seine Sorgfaltspflichten erfülle.

    Bei Erfüllung dieser Unterrichtungspflicht - auch nur durch einfachen Brief - muss der Bevollmächtigte bei Schweigen des Mandanten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zusätzlich Nachfrage halten, ob ein Rechtsbehelf eingelegt werden soll (vgl. BFH- Urteil vom 07.12.1995 III R 12/91, BFH/NV 1996, 680 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; ebenso mit Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung: Urteil OLG-Köln vom 08.05.2008 8 U 4/08, DStR 2009, 1059).

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 K 4060/14

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der Sorgfaltspflichten

    Die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen sich generell - wie jedermann - auf den ordnungsgemäßen Postlauf auch bei einem einfachen Brief verlassen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1995 III R 12/91 juris Rn. 13 und 16, BFH/NV 1996, 680 m.w.N.; so auch Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Köln vom 8. Mai 2008 8 U 4/08, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 1059).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8723
OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,8723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,8723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - 8 U 4/08 (https://dejure.org/2008,8723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauausführung: Haftung von Bauhandwerker, Architekt und Sonderfachmann als Gesamtschuldner

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 421 BGB
    Geltendmachung eines gesamtschuldnerischen Anspruches gegen den bauausführenden Handwerker, bauplanenden Architekten und einen Sonderfachmann; Geltendmachung eines gesamtschuldnerischen Schadensersatzanspruches wegen mangelhafter Bauausführung; Aufrechnung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines gesamtschuldnerischen Anspruches gegen den bauausführenden Handwerker, bauplanenden Architekten und einen Sonderfachmann; Geltendmachung eines gesamtschuldnerischen Schadensersatzanspruches wegen mangelhafter Bauausführung; Aufrechnung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 421; ; VOB/B § 4 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtschuldnerische Haftung mit Bauhandwerker?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesamtschuldnerische Haftung von bauausführendem Handwerker, bauplanendem Architekten und Sonderfachmann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1207
  • MDR 2008, 1207 (Volltext mit red. LS)
  • MDR 2009, 544
  • NZBau 2008, 655
 
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