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   OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02-158   

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https://dejure.org/2003,7201
OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02-158 (https://dejure.org/2003,7201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.09.2003 - 8 U 644/02-158 (https://dejure.org/2003,7201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. September 2003 - 8 U 644/02-158 (https://dejure.org/2003,7201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebend bedingter Mietvertrag über Praxisräume; Behördliche Nutzungsänderungsgenehmigung als Wirksamkeitsvoraussetzung; Herbeiführung des endgültigen Bedingungsausfalls; Treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts; Fiktion des Bedingungseintritts

  • Judicialis

    BGB §§ 158 ff; ; BGB § ... 158 Abs. 1; ; BGB § 162; ; BGB § 535; ; BGB § 542 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss eines Mietvertrages über eine Arztpraxis unter der aufschiebenden Bedingung einer Nutzungsänderungsgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ohne Genehmigung der Arztpraxis kann Arzt Mietvertrag beenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Abgesehen davon, dass sich dieses Erfordernis schon nicht aus der von dem Erstrichter insoweit in Bezug genommenen Entscheidung herleiten lässt - der BGH erörtert diesen Gesichtspunkt nur im Zusammenhang mit der Frage eines Bedingungsausfalls, nicht aber in Bezug auf § 162 BGB (vgl. BGH NJW 1985, 1556/1557, unter I. 2. c) bb.) - , war eine solche Fristsetzung unter den hier gegebenen Umständen jedenfalls auch entbehrlich.

    Insoweit ist anerkannt, dass ein Vertragspartner den Bedingungsausfall zur Vermeidung eines unbegrenzten Schwebezustandes dadurch selbst herbeiführen kann, dass er dem anderen eindeutig zu erkennen gibt, die von diesem vorzunehmende, die Bedingung herbeiführende Handlung nur noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums akzeptieren zu wollen (vgl. BGH NJW 1985, 1556/1557).

  • OLG Celle, 01.06.1999 - 2 U 228/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Das ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1988, 2664; OLG Celle NZM 2000, 621; OLG München ZMR 1995, 401; OLG Köln VersR 1995, 840).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87

    Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Vielmehr liegt bei dieser Sachlage ein die fristlose Kündigung gemäß § 542 Abs. 1 BGB a. F. rechtfertigender Fehler der Mietsache vor (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 1424), was der Annahme einer Treuwidrigkeit seitens des Beklagten von vornherein entgegensteht.
  • OLG Köln, 25.02.1994 - 20 U 87/93

    Eingeschränkte Konzession als Mangel der gepachteten Gaststätte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Das ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1988, 2664; OLG Celle NZM 2000, 621; OLG München ZMR 1995, 401; OLG Köln VersR 1995, 840).
  • BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Das ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1988, 2664; OLG Celle NZM 2000, 621; OLG München ZMR 1995, 401; OLG Köln VersR 1995, 840).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02
    Ein solches ist nämlich nicht gegeben, wenn das Vorbringen bereits in der ersten Instanz eingeführt worden ist und im Berufungsverfahren lediglich konkretisiert wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1214).
  • KG, 23.03.2023 - 8 U 172/21

    Verpflichtung des Vermieters zur Überlassung der Mietsache in genehmigungfähigem

    Hierzu gehört, dass das Mietobjekt die in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen enthaltenen Anforderungen, die für eine entsprechende Betriebserlaubnis notwendig sind, erfüllt (Günter in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Auflage, § 536 BGB, Rn 175 ff. mit Rechtsprechungsnachweisen; s. OLG Saarbrücken BeckRS 2003, 18156 für Arztpraxis).
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