Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2018 - 8 U 76/15   

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https://dejure.org/2018,38022
OLG Frankfurt, 06.11.2018 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2018,38022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2018 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2018,38022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2018 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2018,38022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Aufklärungspflicht des Arztes über Risiko späterer Beschädigung von Brustimplantat durch Explantation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Aufklärungspflicht des Arztes über Risiko späterer Beschädigung von Brustimplantat durch Explantation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Einsetzen eines Brustimplantats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasse nicht Risiken der späteren Explantation

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Risiko einer (Brustimplantat-)Ruptur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztliche Aufklärungspflichten bei Brustimplantationen umfassen nicht Pflicht zur Aufklärung über Risiken bei späterer Explantation - Beschädigung eines intakten Implantats bei Explantation stellt kein "Risiko der Implantation" dar

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15   

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https://dejure.org/2016,72586
OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.05.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage

  • ra.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Ein wesentliches Indiz für ein planmäßiges und konzeptionsmäßiges Zusammenwirken der Bank mit dem Veräußerer kann etwa sein, wenn die Bank dem vom Veräußerer eingeschalteten Vermittlungsunternehmen ihre hauseigenen Vertragsformulare überlässt und sich dadurch in die Vertriebsorganisation eingliedert (BGHZ 159, 280, 289, Tz. 30 und 159, 294, 301, Tz. 16).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um eine Finanzierung ersucht, sondern deshalb, weil der Verkäufer oder sein Vertriebsbeauftragter dem Interessenten zugleich mit den Kaufvertragsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH NJW 2003, 2821-2824; BGHZ 156, 46, 51; BGH NJW 2006, 1788 ff, Tz. 14; BGH WM 2003, 2232, 2234, Tz. 26; BGH WM 2006, 1669, 1672, Tz. 25).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04

    Begriff der Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um eine Finanzierung ersucht, sondern deshalb, weil der Verkäufer oder sein Vertriebsbeauftragter dem Interessenten zugleich mit den Kaufvertragsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH NJW 2003, 2821-2824; BGHZ 156, 46, 51; BGH NJW 2006, 1788 ff, Tz. 14; BGH WM 2003, 2232, 2234, Tz. 26; BGH WM 2006, 1669, 1672, Tz. 25).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um eine Finanzierung ersucht, sondern deshalb, weil der Verkäufer oder sein Vertriebsbeauftragter dem Interessenten zugleich mit den Kaufvertragsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH NJW 2003, 2821-2824; BGHZ 156, 46, 51; BGH NJW 2006, 1788 ff, Tz. 14; BGH WM 2003, 2232, 2234, Tz. 26; BGH WM 2006, 1669, 1672, Tz. 25).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank um eine Finanzierung ersucht, sondern deshalb, weil der Verkäufer oder sein Vertriebsbeauftragter dem Interessenten zugleich mit den Kaufvertragsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (BGH NJW 2003, 2821-2824; BGHZ 156, 46, 51; BGH NJW 2006, 1788 ff, Tz. 14; BGH WM 2003, 2232, 2234, Tz. 26; BGH WM 2006, 1669, 1672, Tz. 25).
  • BGH, 28.06.2004 - II ZR 373/00

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Jedoch kann sich auch aus Indizien ergeben, dass die Bank zumindest faktisch planmäßig und arbeitsteilig, nicht notwendig auf Dauer angelegt, mit dem Verkäufer oder dem in seinem Auftrag tätigen Vermittler bei der Vorbereitung des Kreditvertrages zusammengewirkt hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2004 - II ZR 373/00, WM 2004, 1675, 1676, Tz. 9).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    bb) Im Übrigen ist auch gem. § 358 Abs. 3 S. 1 BGB von einer wirtschaftlichen Einheit auszugehen, wobei dies nach den Umständen des Einzelfalles dann anzunehmen ist, wenn über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus beide Verträge derart miteinander verbunden sind, dass ein Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen worden wäre (BGH NJW 2010, 531).
  • LG Bamberg, 23.06.2015 - 12 O 439/14

    Erwerb und Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Verbraucherhandeln

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Die Beklagte beantragt in der Berufungsinstanz unter teilweiser Abänderung des am 23.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Bamberg, Az.: 12 O 439/14 Kap,.
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 121/12

    Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrags auf Grund eines Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Zudem wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf Rechtsmittel des Klägers aufgehoben und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Dortmund dahin abgeändert, dass die Beklagte ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt wurde, an den (dortigen) Kläger 40.690,31 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgewähr der Photovoltaikanlage zu zahlen (BGH, Anerkenntnisurteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 121/12).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15
    Voraussetzung einer unwiderleglichen Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft ist nach der nahezu einhelligen Auffassung weiter, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist (BGH NJW 2007, 3200 ff. Tz. 20 m.w.N.).
  • KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer

  • OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags

    Weder nimmt der Kaufvertrag auf das Erfordernis einer Finanzierung generell (anders z.B. OLG Bamberg, Urteil vom 18. Mai 2016, 8 U 76/15, BeckRS 2016, 121024 Rn. 67, beck-online: Bestelltformular mit dem Aufdruck "vorbehaltlich einer Finanzierungszusage eines deutschen Finanzierungsunternehmens") oder speziell bei der Beklagten Bezug, noch nimmt der Darlehensvertrag irgendwie Bezug auf den Kaufvertrag oder den Kauf einer Photovoltaikanlage.
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Rechtsprechung
   KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15   

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https://dejure.org/2016,16985
KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
KG, Entscheidung vom 16.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 HTürGG vom 16.01.1986, § 2 Abs 1 S 3 HTürGG vom 16.01.1986
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zeitlicher Umfang eines Haustürgeschäfts; Widerrufsbelehrung als unzulässige "weitere Erklärung"

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dieser indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss, wobei diese Indizwirkung für die Kausalität allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand abnimmt und nach einer gewissen Zeit ganz entfallen kann (BGH Urteile vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07, recherchiert in Juris, Rz. 18, vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 und vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (BGH Urteile vom 26.10.2010, a.a.O., BGH, vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris, Rz. 15 und vom 24.03.2009, a.a.O.).

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dieser indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss, wobei diese Indizwirkung für die Kausalität allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand abnimmt und nach einer gewissen Zeit ganz entfallen kann (BGH Urteile vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07, recherchiert in Juris, Rz. 18, vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 und vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (BGH Urteile vom 26.10.2010, a.a.O., BGH, vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris, Rz. 15 und vom 24.03.2009, a.a.O.).

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Vielmehr können Ergänzungen, welche die Widerrufsbelehrung in ihrem geboten Inhalt verdeutlichen, insoweit zulässig sein (BGH, Urteil vom 08.07.1993 - I ZR 202/91 -, recherchiert in Juris, Rz. 17f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 8 U 144/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Formularmäßig vereinbartes Preiserhöhungsrecht

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Denn die zu erwartende Streuung der Finanzierungen bei Bestehen einer bloßen Finanzierungszusage der Bank kommt nur bei größeren Anlagen empirisch zum Tragen, während die Bereitschaft einer Handvoll Erwerber, von der ihnen übermittelten Finanzierungsbereitschaft einer bestimmten Bank Gebrauch zu machen auf Zufall beruhen kann (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2015 - 8 U 144/14).
  • OLG Hamm, 02.03.2012 - 20 U 228/11

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei abweichender Begründung für die

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung vielmehr nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I-20 U 228/11, 20 U 228/11, recherchiert in Juris, Rz. 5; Zöller - Heßler, ZPO,31. Auflage 2016, § 522 Rn. 40).
  • OLG Stuttgart, 26.11.1999 - 2 U 147/99

    Angabe einer Postfach-Anschrift auf Widerrrufsbelehrung einer Liefervereinbarung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Für den Regelfall genügt das Datum des Poststempels, um dem Kunden den Nachweis zu ermöglichen, dass er die Widerrufserklärung rechtzeitig aus seinem Herrschaftsbereich weggegeben und einer "Versandanstalt", insbesondere der Post, zur Beförderung übergeben hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.199 - 2 U 147/99 -, recherchiert in Juris, Rz. 27; Wolf in: Soergel, 12. Auflage, § 2 HausTWG, Rn. 2).
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dabei genügt es, dass er in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH, Urteile vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 522 und vom 08.06.2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1581).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dabei genügt es, dass er in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH, Urteile vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 522 und vom 08.06.2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1581).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dieser indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss, wobei diese Indizwirkung für die Kausalität allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand abnimmt und nach einer gewissen Zeit ganz entfallen kann (BGH Urteile vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07, recherchiert in Juris, Rz. 18, vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 und vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Denn es entspricht der Zielrichtung des Haustürwiderrufsgesetzes, den regelmäßig rechtsunkundigen Verbraucher auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren und ihn über die Berechnung nicht im Unklaren zu lassen (BGH, Urteil vom 17.12.1992 - I ZR 73/91, recherchiert in Juris, Rz. 20).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.06.2016 - 8 U 76/15   

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OLG Bamberg, 28.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72580)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72580)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72580)
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   LG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15   

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LG Bamberg, 18.05.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72635)
LG Bamberg, Entscheidung vom 18.05.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72635)
LG Bamberg, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,72635)
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