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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.09.2005 - 8 U 900/05   

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https://dejure.org/2005,6595
OLG Nürnberg, 19.09.2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,6595)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.09.2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,6595)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. September 2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,6595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Hinweispflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag ; Vorhandensein eines wirksamen Hinweises auf die mit Ablauf der Frist aus § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verbundene Rechtsfolge bei einer fettgedruckten ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3 Satz 2; BGB § 280 § 675
    Zum Schadensersatzanspruch des Versicherten wegen mangelhafter Belehrung des Versicherers über Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.09.2005 - 8 U 900/05
    Trifft sie in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH VersR 2003, 489 bis 490; VersR 2001, 1497).

    Da die Rechtsbelehrung in dem Schreiben der Versicherung vom 18.04.2002 mangelhaft war, wird die Frist des § 12 Abs. 3 VVG nicht in Gang gesetzt mit dem Ergebnis, dass die Verwirkungsfolge nicht herbeigeführt wird (vgl. BGH VersR 2001, 1497 bis 1498).

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.09.2005 - 8 U 900/05
    Trifft sie in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH VersR 2003, 489 bis 490; VersR 2001, 1497).
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   OLG Nürnberg, 15.08.2005 - 8 U 900/05   

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https://dejure.org/2005,18862
OLG Nürnberg, 15.08.2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,18862)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.08.2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,18862)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. August 2005 - 8 U 900/05 (https://dejure.org/2005,18862)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3
    Anforderungen an die Belehrung des Versicherers über den Ablauf der Klagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2005 - 8 U 900/05
    Trifft sie in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH, VersR 2003, 489 -490; VersR 2001, 1497 ).

    Da die Rechtsbelehrung in dem Schreiben der Versicherung vom 18.04.2002 mangelhaft war, wird die Frist des § 12 Abs. 3 VVG nicht in Gang gesetzt mit dem Ergebnis, dass die Verwirkungsfolge nicht herbeigeführt wird (vgl. BGH, VersR 2001, 1497 -1498).

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2005 - 8 U 900/05
    Trifft sie in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (vgl. BGH, VersR 2003, 489 -490; VersR 2001, 1497 ).
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