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   OLG Schleswig, 13.03.2001 - 8 UF 77/00   

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https://dejure.org/2001,6211
OLG Schleswig, 13.03.2001 - 8 UF 77/00 (https://dejure.org/2001,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.03.2001 - 8 UF 77/00 (https://dejure.org/2001,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. März 2001 - 8 UF 77/00 (https://dejure.org/2001,6211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Heimunterbringung; Unterhalt; Vermögensverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 1610 II; ; SGB VIII § 94 III S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2; SGB VIII § 94 Abs. 3 S. 2
    Unterhaltspflicht der Eltern - Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 875
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04

    Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes;

    Allerdings wurde diese grundsätzliche Subsidiarität schon nach früherem Recht durch diverse Vorschriften eingeschränkt und speziell ausgestaltet (Wiesner aaO § 10 Rdn. 22; Schellhorn SGB VIII § 10 Rdn. 13 f. m.w.N.; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 327 a und OLG Schleswig OLGR 2001, 322).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03

    Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Bindung an eine vorangegangene Entscheidung

    Nur für den durch die Leistungen der Jugendhilfe (Heimunterbringung) entstehenden Mehrbedarf war also die Jugendhilfeleistung nach dem bis zum 30.9.2005 geltenden Recht nicht subsidiär und deshalb bedarfsdeckend anzurechnen (vgl. hierzu OLG Schleswig, MDR 2001, 875/876).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2004 - 3 UF 197/01

    Zahlung von Kindesunterhalt an adoptierte Kinder aus Guatemala; Ersatz der Kosten

    Da die Leistungen der Jugendhilfe jedenfalls in dem darüber hinausgehenden Umfang auch der Familienförderung dienen, sind sie gegenüber dem Kindesunterhalt lediglich insoweit nachrangig, als das Gesetz in den §§ 92 ff. SGB VIII die Heranziehung der Eltern zu den Kosten vorsieht (ebenso OLG Schleswig MDR 2001, 875; a.A. OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 276).
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