Rechtsprechung
VGH Hessen, 25.10.2004 - 8 UZ 2057/04 |
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 20.04.2004 - 7 E 2415/03
- VGH Hessen, 25.10.2004 - 8 UZ 2057/04
- BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene …
gegen a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2004 - 8 UZ 2057/04 -,.Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2004 - 8 UZ 2057/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, soweit der Antrag auf Berufungszulassung mit der Begründung abgelehnt worden ist, der Beschwerdeführer habe mit seinem Vorbringen zur nicht durchgeführten Beweisaufnahme in erster Instanz einen Berufungszulassungsgrund nicht hinreichend im Sinne des § 124 a Absatz 4 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung dargelegt; insoweit wird der Beschluss aufgehoben und die Sache an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
- VGH Hessen, 10.09.2008 - 8 UZ 1815/07
Anhebung der rechnerisch ermittelten Gesamtnote aufgrund des Gesamteindrucks …
So hat auch schon der Senat in seinem die Zulassung der Berufung gegen das erste verwaltungsgerichtliche Urteil ablehnenden Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 8 UZ 2057/04 - nach kurzer Wiedergabe der dienstlichen Stellungnahmen der Prüfer auf Seite 3 unten des Beschlussabdrucks diese dahin zusammengefasst: "Nach allem - dies bestätigt der Kläger in seiner Zulassungsantragsschrift - haben die drei Prüfer übereinstimmend in ihren schriftlichen Stellungnahmen ausgeführt, der Aktenvortrag sei im Wesentlichen nicht frei gehalten worden.".