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   BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13   

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https://dejure.org/2015,32452
BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13 (https://dejure.org/2015,32452)
BPatG, Entscheidung vom 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13 (https://dejure.org/2015,32452)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 8 W (pat) 20/13 (https://dejure.org/2015,32452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses aufgrund der Unbekanntheit des Aufenthaltsorts des Anmelders und Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 9/06

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der

    Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
    Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

    Hierauf wurde der Anmelder bereits in anderen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06), für die der gleiche Schriftsatz eingereicht wurde, hingewiesen.

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

    Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183; 2000, 1446), nicht zulässig ist aber einer eindeutigen Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten dient.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183; 2000, 1446), nicht zulässig ist aber einer eindeutigen Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten dient.
  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 10/06
    Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
    Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 12/06
    Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
    Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
  • BGH, 11.01.2017 - X ZA 5/15

    Verwerfung der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung als unzulässig; Rüge der

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 16.07.2015 - 8 W(pat) 20/13 -.
  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 10/06

    Ist der Aufenthaltsort eines Patentanmelders unbekannt, wird öffentlich

    Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von A... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist.
  • BPatG, 30.10.2015 - 8 W (pat) 49/08

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist

    Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von ... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren zwischenzeitlich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist.
  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 12/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von A... durch den Senat vom"28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist.
  • BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 9/06
    Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von ... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist.
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