Rechtsprechung
BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der öffentlichen Zustellung eines Beschlusses aufgrund der Unbekanntheit des Aufenthaltsorts des Anmelders und Beschwerdeführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
- BGH, 11.01.2017 - X ZA 5/15
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 9/06
Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der …
Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.Hierauf wurde der Anmelder bereits in anderen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06), für die der gleiche Schriftsatz eingereicht wurde, hingewiesen.
- BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98
Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht …
Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183; 2000, 1446), nicht zulässig ist aber einer eindeutigen Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten dient. - BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95
Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung - …
Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183; 2000, 1446), nicht zulässig ist aber einer eindeutigen Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten dient. - BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 10/06
Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. - BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 12/06
Auszug aus BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 20/13
Mit weiterem Schriftsatz vom 19. März 2015 für alle zu diesem Zeitpunkt vor dem Bundespatentgericht anhängigen Verfahren (u. a. 8 W (pat) 9/06, 8 W (pat) 10/06, 8 W (pat) 12/06) beantragt er, alle laufenden Fristen auszusetzen, und zugleich, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
- BGH, 11.01.2017 - X ZA 5/15
Verwerfung der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung als unzulässig; Rüge der …
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 16.07.2015 - 8 W(pat) 20/13 -. - BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 10/06
Ist der Aufenthaltsort eines Patentanmelders unbekannt, wird öffentlich …
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von A... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist. - BPatG, 30.10.2015 - 8 W (pat) 49/08
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist …
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von ... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren zwischenzeitlich abgeschlossenen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist. - BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 12/06
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist …
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von A... durch den Senat vom"28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist. - BPatG, 16.07.2015 - 8 W (pat) 9/06 Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt von ... durch den Senat vom 28. November 2014 im weiteren rechtshängigen Beschwerdeverfahren des Anmelders zum Aktenzeichen 8 W (pat) 20/13 hat ergeben, dass er dort von Amts wegen am 13. März 2014 nach unbekannt abgemeldet worden ist.