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   OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06   

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https://dejure.org/2006,8846
OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06 (https://dejure.org/2006,8846)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2006 - 8 W 130/06 (https://dejure.org/2006,8846)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2006 - 8 W 130/06 (https://dejure.org/2006,8846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf Erstattung von Kopiekosten; Abgeltung von Kopiekosten durch die allgemeine Prozessgebühr; Erstattungsfähigkeit von Ablichtungen für das Gericht; Beurteilungsspielraum des Prozessbevollmächtigten bezüglich der Notwendigkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 7000
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen von Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 244
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04

    Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06
    Dasselbe gilt für die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit, soweit sie aufgrund der Übergangsvorschriften ausdrücklich noch auf die Erstattungsvorschriften des § 27 BRAGO abstellen (vgl. insbesondere BGH NJW 2003, 1127 ff, sowie BGH MDR 2005, S. 957 f).
  • OLG Hamburg, 20.11.1987 - 8 W 292/87

    Kostenerstattung: Schreibauslagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06
    Die Rechtsprechung des Senats, nach welcher die Kopiekosten in der Regel durch die allgemeine Prozessgebühr als abgegolten anzusehen waren ( zB Senat, JurBüro 1988, S. 731 f), kann in diesem Zusammenhang nicht mehr herangezogen werden.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06
    Dasselbe gilt für die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit, soweit sie aufgrund der Übergangsvorschriften ausdrücklich noch auf die Erstattungsvorschriften des § 27 BRAGO abstellen (vgl. insbesondere BGH NJW 2003, 1127 ff, sowie BGH MDR 2005, S. 957 f).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2011 - 15 W 8/10

    Verfahrensrecht - Streitverkündung: Schriftstücke aus der Akte erforderlich?

    Soweit teilweise vertreten wird, dass mit Überschreitung von 100 Kopien alle Kopien bei der Vergütung zu berücksichtigen sind (so Hartmann, KostG, 38. Auflg., W 7000 Rz. 25: OLG Hamburg MDR 07, 244 in einem Hinweis), wird nicht berücksichtigt, dass schon nach der amtlichen Begründung (BR-Drucks. 830/03 vom 7.11.2003, S. 293) nur die Ablichtung von mehr als 100 Ablichtungen die Ersatzpflicht auslösen soll, und die Wertung, dass bis zu 100 Ablichtungen zu den Geschäftsunkosten zählen, durch ein Mehr an Kopien nicht in Wegfall gerät (so auch Gerold/Schmidt, aaO, 7000 VV Rz. 62; Göttlich/Mümmler, aaO, "Dokumentenpauschale Nr. 3 und 7).
  • OLG Hamburg, 10.01.2012 - 8 W 98/11

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Farbdrucke und -kopien

    Ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen nach Nr. 7000 Ziffer 1 b) VV RVG besteht nur für die Ablichtungen, die über die ersten 100 hinausgehen (Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 7000 Rn. 62; Göttlich/Mümmler, RVG, 3. Aufl., S. 225; OLG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2011, 4 W 101/11 - zitiert nach juris, unter Aufgabe der hiervon abweichenden Auffassung OLG Hamburg MDR 2007, 244).
  • OLG Hamburg, 05.05.2011 - 4 W 101/11

    Kostenerstattung Auslagenersatz des Rechtsanwalts für Fotokopien; Ersatzfähigkeit

    Der Senat hält mithin an der in der Einzelrichterentscheidung des damaligen Kostensenates des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 07.08.2006, 8 W 130/06 (MDR 2007, 244), vertretenen abweichenden Auffassung, wonach bei einer Anfertigung von mehr als 100 Ablichtungen alle Ablichtungen einschließlich der ersten 100 abzurechnen seien, nicht fest.
  • OLG Jena, 11.10.2011 - 9 W 474/11

    Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten

    Ersatz von Auslagen erhält der Rechtsanwalt mithin nur, wenn Teil 7 VV RVG dies vorsieht (OLG Hamburg vom 07.08.2006, Az.: 8 W 130/06; Göttlich/ Mümmler, RVG, 3. Aufl. S. 224, "Dokumentenpauschale").
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