Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.05.2012

Rechtsprechung
   KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12   

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KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,9101)
KG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,9101)
KG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,9101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Untätigkeitsbeschwerde, Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Terminsanberaumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Überlange Gerichtsverfahren: Untätigkeitsbeschwerde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12
    Es war deshalb ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen, sofern der Rechtszug gegen die ergangene Entscheidung, deren Erlass unzumutbar im Sinne einer Rechtsverweigerung hinausgezögert wird, eröffnet wäre (KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg OLGR 2006, 408; OLG Schleswig NJW 2011, 1823 ; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 567 ZPO, Rdnr. 21 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Bayern, 24.02.2012 - L 16 SB 282/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12
    Die Untätigkeitsbeschwerde vom 16. Februar 2012 kommt aber nach dem am 03. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen vom 24. November 2011 (BGBl. I, Seite 2302) nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 06. Januar 2012 - 13 WF 235/11 - bei [...]; vgl. auch Bay LSG Beschluss vom 24.02.2012 - L 16 SB 282/11 B - bei [...], Tz. 11; vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern Beschluss vom 23.01.2012 . 1 O 4/12 - bei [...], Tz. 4ff).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11
    Auszug aus KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12
    Die Untätigkeitsbeschwerde vom 16. Februar 2012 kommt aber nach dem am 03. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen vom 24. November 2011 (BGBl. I, Seite 2302) nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 06. Januar 2012 - 13 WF 235/11 - bei [...]; vgl. auch Bay LSG Beschluss vom 24.02.2012 - L 16 SB 282/11 B - bei [...], Tz. 11; vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern Beschluss vom 23.01.2012 . 1 O 4/12 - bei [...], Tz. 4ff).
  • OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der

    Auszug aus KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12
    Es war deshalb ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen, sofern der Rechtszug gegen die ergangene Entscheidung, deren Erlass unzumutbar im Sinne einer Rechtsverweigerung hinausgezögert wird, eröffnet wäre (KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg OLGR 2006, 408; OLG Schleswig NJW 2011, 1823 ; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 567 ZPO, Rdnr. 21 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12

    Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden

    Auszug aus KG, 15.03.2012 - 8 W 17/12
    Die Untätigkeitsbeschwerde vom 16. Februar 2012 kommt aber nach dem am 03. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen vom 24. November 2011 (BGBl. I, Seite 2302) nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 06. Januar 2012 - 13 WF 235/11 - bei [...]; vgl. auch Bay LSG Beschluss vom 24.02.2012 - L 16 SB 282/11 B - bei [...], Tz. 11; vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern Beschluss vom 23.01.2012 . 1 O 4/12 - bei [...], Tz. 4ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2013 - L 9 SF 113/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde und der

    Mit diesen Regelungen soll der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer einheitlich und ausschließlich durch einen außerhalb des Ausgangsverfahrens zu verfolgenden Anspruch gewährt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2012 - L 19 AS 111/12 B - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. März 2012 - 8 W 17/12 -, juris; Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 17/3802 Seite 15 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - L 11 VE 14/12

    Soziales Entschädigungsrecht - soziales Entschädigungsrecht - außergesetzlicher

    Mit diesen Regelungen soll der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer einheitlich und ausschließlich durch einen außerhalb des Ausgangsverfahrens zu verfolgenden Anspruch gewährt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2012 - L 19 AS 111/12 B - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. März 2012 - 8 W 17/12 -, juris; Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 17/3802 Seite 15 f.).
  • KG, 07.11.2013 - 2 Ws 516/13

    Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Die früher von Teilen der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur befürwortete Untätigkeitsbeschwerde ist jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 nicht mehr statthaft (vgl. BGH NJW 2013, 385 f.; OLG Hamburg NStZ 2012, 656; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 O 4/12 u.a. - juris; OLG München, Beschluss vom 21. März 2013 - 4 VAs 5/13 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2012, 1455 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 25. Juli 2012 - I Ws 176/12 - juris; OLG Brandenburg MDR 2012, 305; KG, Beschluss vom 15. März 2012 - 8 W 17/12 - juris Meyer-Goßner, StPO 56. aufl.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2012 - 8 W 17/12   

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https://dejure.org/2012,13383
OLG Celle, 25.05.2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,13383)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,13383)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 8 W 17/12 (https://dejure.org/2012,13383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prämienhöhe im Falle des Basistarifs nach § 193 Abs. 6 Satz 9 VVG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auswirkungen einer Beschränkung der Prämienhöhe des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Beschränkung der Prämienhöhe des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankenversicherung - Nichtzahlung der Prämien und Umstellung auf Basistarif

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 193 Abs. 6 S. 9
    Beschränkung der Prämienhöhe des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2012 - 8 W 17/12
    Der Anspruch des Versicherers auf die Prämien bleibt erhalten, dies obgleich die Missachtung des Prinzips "subjektiver Äquivalenz" (Larenz) nach der rechtspolitisch umstrittenen, vom BVerfG (BVerfGE 123, 186) aber weitgehend gebilligten Entscheidung des Gesetzgebers an sich zum Nachteil des Versicherers ausgefallen ist.
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2012 - 8 W 17/12
    Die vom Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage ist nach Ansicht des Senats einer Klärung im Prozesskostenhilfeverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerfG, NJW-RR 2004, 61).
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