Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 23.01.2006 - 8 W 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 140 Abs. 3 MarkenG
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts - openjur.de
Kennzeichenstreitsachen: Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlich entstandenen Kosten eines Patentanwalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von wegen der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache entstanden Kosten; Möglichkeit zur Berücksichtigung von Patentanwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 140 Abs. 3; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 103
Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache - Kostenfestsetzungsverfahren - Konkreter Prozessbezug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 140 Abs. 3 MarkenG, 91 Abs. 1 S. 1 ZPO
Zur Erstattung der vorgerichtlich entstandenen Patentanwaltskosten
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.12.2005 - 17 O 309/05
- OLG Stuttgart, 23.01.2006 - 8 W 20/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 96 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 04.09.2000 - 20 W 57/00
Erstattungsfähigkeit der Kosten des an einer Abmahnung mitwirkenden Patentanwalts
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2006 - 8 W 20/06
Ob auf die Patentanwaltskosten des Beklagten hier § 140 Abs. 3 MarkenG anwendbar ist (…vgl. OLG München WRP 1982, S. 542: Im unmittelbaren Vorfeld des Klagverfahrens; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 928: Mitwirkung im Rahmen eines Prozessauftrages; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 424: Auch Tätigkeit vor Prozessauftrag), kann dahinstehen.Während teilweise eine vorgerichtliche Tätigkeit eines Patentanwalts, sofern sie sich auf den späteren Streitgegenstand bezieht, zu festsetzbaren Vorbereitungskosten führen soll (OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 424 = Anwaltsblätter 2001, 187), verlangen andere einen konkreten Prozessbezug zur Einbeziehung von Patentanwaltskosten in das Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senat, MittdtschPatAnw 1990, 238; OLG Köln, WRP 2002, 1092).
Gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 u. 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO war die Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLGR 2001, 424) zuzulassen.
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2006 - 8 W 20/06
Diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, sind nicht erstattungsfähig (BGH NJW 2003, 1398, 1399 m.w.N. zu vorprozessualen Privatgutachten). - BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05
Geltendmachung der Abmahnkosten
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2006 - 8 W 20/06
Zu den Prozesskosten sind nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch diejenigen Kosten zu rechnen, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen (BGH, Beschluss vom 20.10.2005, Az.: I ZB 21/05).
- BPatG, 08.05.2013 - 4 ZA (pat) 31/12 Sie muss nur einen ausreichend konkreten Bezug zum Rechtsstreit haben, der Kosten verursacht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.1.2006 - 8 W 20/06, NJOZ 2007, 494 für ein Markenstreitverfahren).