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   OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000   

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OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 8 W 236/2000 (https://dejure.org/2000,3905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3; ZPO § 91

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1398
  • AnwBl 2001, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO gibt in aller Regel keine Rechtsgrundlage dafür ab, Fotokopiekosten für Anlagen zu Schriftsätzen, die nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO (idF des KostenrechtsänderungsG 1994) vom Auftraggeber nicht zu vergüten sind, für erstattungsfähig zu erklären (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.7.1999 - 8 W 5723/98 - Die Justiz 1999, 396 = OLG-Rep 1999, 363).

    Die Rechtspflegerin hat im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von der kostenerstattungsberechtigten Beklagten geltend gemachten Kosten für 335 Fotokopien in Höhe von 135, 50 DM unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 (Die Justiz 1999, 396 = OLGRep 1999, 363).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 6 W 3/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Die gegenteilige Auffassung (aus neuerer Zeit zB OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 596 = AnwBl 1998, 541; OLG Koblenz JurBüro 1999, 300; Enders, JurBüro 1999, 281 ff mwNw) hält der Senat nicht (mehr) für überzeugend.
  • OLG Stuttgart, 12.03.1998 - 8 W 74/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Datenbankrecherchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Datenbankrecherchen (vgl. Senatsbeschluss vom 12.3. 1998, Die Justiz 1998, 423 = OLGRep 1998, 264 = JurBüro 1998, 424 = NJW-RR 1999, 437).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
    Dies gilt auch dann, wenn es sich um Ablichtungen von Urkunden handelt, die sich wenig oder gar nicht eignen, schriftsätzlich verarbeitet zu werden (vgl. insoweit BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu

    Das Landgericht hat in einem Patentverletzungsprozess den Antrag auf Festsetzung der Kosten für 271 Fotokopien in Höhe von DM 116, 30 (= EUR 59, 46) abgelehnt und sich dabei in Abkehr von der bisherigen Praxis der Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398) angeschlossen, wonach solche Kosten mit der Prozessgebühr abgegolten seien.

    Die von der Rechtspflegerin zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (MDR 2000, 1398 - dort unzutreffend dem OLG Karlsruhe zugeschrieben) gibt keinen Anlass von der im diesem Oberlandesgerichtsbezirk gefestigten Praxis abzuweichen.

  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    (Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und

    Beispielsweise stellt das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 (8 W 236/00) darauf ab, dass es Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prozessführung und Obliegenheit jeder Partei sei, dem Gericht (als Anlagen zu den Schriftsätzen nach § 131 ZPO) die Unterlagen vorzulegen, die für die Entscheidung von Bedeutung seien und dass darin keine "zusätzliche Leistung" gesehen werden könne.
  • LG Koblenz, 01.06.2001 - 14 T 74/01

    Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

    Es bedürfte ihr nicht, wenn Kopierkosten generell oder unter der alleinigen Voraussetzung des - regelmäßig zu unterstellenden - Einverständnisses der Partei erstattungsfähig wären (so auch LG Koblenz JurBüro 2000, Seite 411; OLG Koblenz [11. Zivilsenat], - 11 WF 562/00 - OLG Naumburg JurBüro 1994, Seite 218; OLG Dresden JurBüro 2000, Seite 138; OLG Stuttgart JurBüro 2000, Seite 247; OLG Karlsruhe MDR 2000, Seite 1398; vgl. auch BVerfG NJW 1996, Seite 382).
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Der Senat teilt nicht die zum Teil vertretene Ansicht (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1726; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1398), das Kosten für Ablichtungen grundsätzlich durch die Gebühren gemäß § 25 Abs. 1 BRAGO abgegolten und nur dann gesondert zu erstatten sind, wenn sie für die Unterrichtung von mehr als drei Gegnern hergestellt werden.
  • OLG Brandenburg, 17.05.2004 - 9 WF 105/04

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten für die Ablichtung der

    Hinsichtlich der Kopierkosten für die Ablichtung der erstinstanzlichen Gerichtsakte werden unterschiedliche Auffassungen vertreten (neben den vorliegenden Entscheidungen für eine Erstattung: OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 618; OLG Koblenz, JurBüro 1999, 300; OLG Koblenz, Rpfleger 2001, 373, 374; OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 259; gegen eine gesonderte Vergütungspflicht: OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 247; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 1398; OLG Naumburg, OLG-NL 1994, 96; OLG Dresden, JurBüro 2000, 138, OLG Dresden, NJW-RR 1999, 147; OLG Dresden, NJW 1998, 434; OLG Rostock, OLGR, 1999, 334; OLG Bamberg, OLGR 1999, 264).
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