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   OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04   

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https://dejure.org/2004,7779
OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 8 W 239/04 (https://dejure.org/2004,7779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Betreuers für den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge"; Betreiben eines Verfahrens auf Genehmigung der Unterbringung durch einen Betreuer; Notwendigkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises auf freiheitsentziehende Maßnahmen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2; BGB § 1906 Abs. 1
    Befugnisse eines Betreuers hinsichtlich des Aufgabenkreises "Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren mit Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Göttingen, 01.12.2004 - 10 T 128/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Durch Beschluss vom 11.6.2004 hat die 10. Zivilkammer unter Bezugnahme auf zwei Kammerbeschlüsse vom 5.4.2000 (10 T 128/04) und 27.4.2004 (10 T 153/04) das Rechtsmittel zurückgewiesen.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Soweit die Rechtsprechung die Frage, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine freiheitsentziehende Unterbringung im Wege einer analogen Anwendung des § 1906 BGB genehmigungsfähig sind, im Hinblick auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung verneint hat (bes. BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 für den Fall der ambulanten Zwangsmedikation; OLG Hamm FamRZ 2003, 255 = BtPrax 2003, 42), betrifft dies allein die Zulässigkeit der durchzuführenden Maßnahmen, nicht aber die Frage, ob der Aufgabenkreis des Betreuers ausreicht.
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 29 U 56/00

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Auch die Argumentation, mit der das Landgericht zwei als entgegenstehend erkannte obergerichtliche Entscheidungen (BayObLG FamRZ 1999, 1299 und OLG Hamm (29. ZivS) FamRZ 2001, 861) als anders gelagerte Einzelfall-Entscheidung mit eigenen Zweckmäßigkeitserwägungen zu überwinden sucht, überzeugt nicht.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Soweit die Rechtsprechung die Frage, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine freiheitsentziehende Unterbringung im Wege einer analogen Anwendung des § 1906 BGB genehmigungsfähig sind, im Hinblick auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung verneint hat (bes. BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 für den Fall der ambulanten Zwangsmedikation; OLG Hamm FamRZ 2003, 255 = BtPrax 2003, 42), betrifft dies allein die Zulässigkeit der durchzuführenden Maßnahmen, nicht aber die Frage, ob der Aufgabenkreis des Betreuers ausreicht.
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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