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   OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10   

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https://dejure.org/2010,5242
OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10 (https://dejure.org/2010,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2010 - 8 W 317/10 (https://dejure.org/2010,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 8 W 317/10 (https://dejure.org/2010,5242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss eines Vergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abschluss eines Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 15a RVG
    Anrechnung der Geschäftsgebühr bei gerichtlichem Vergleich

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 15a RVG
    Anrechnung der Geschäftsgebühr: Abgelten = Erfüllung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Problematik der Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr bei Vergleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 504
  • AnwBl 2010, 723
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10
    Anders als in dem vom Senat am 18. März 2010, Az. 8 W 132/10 (in juris), entschiedenen Fall geht es hier im Rahmen der Problematik einer Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die gerichtliche Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorb.
  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Dabeikann dahinstehen, ob eine durch eine in einem Vergleich vereinbarte Abgeltungsklausel überhaupt eine Titulierung der als abgegolten bezeichneten Forderungen erfolgt (verneinend OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; NJW-RR 2011, 504).
  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Jedenfalls für die Fälle, in denen sich der Vergleich nicht ausdrücklich dazu verhält, inwieweit auch die Geschäftsgebühr mit abgegolten worden ist (zu der anderen Konstellation, dass die Abgeltungsklausel ausdrücklich die Geschäftsgebühr mit umfasst siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2010 (Az.: 8 W 317/10), zitiert nach JURIS sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2010, Az.: 14 W 460/10, zitiert nach ibr-online), schließt sich der Senat der zuletzt genannten überwiegenden Rechtsprechung an.

    In Anbetracht dessen vermag auch die Begründung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2010 (Az.: 8 W 317/10) nicht zu überzeugen, in der von der Anwendbarkeit des § 364 Abs. 1 BGB im Hinblick auf einen zustande gekommenen Prozessvergleich ausgegangen worden ist.

  • OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines

    Zwar hat das Oberlandesgericht Stuttgart es für möglich gehalten, einen Vergleich " zumindest " als Annahme an Erfüllung statt (§ 364 Abs. 1 BGB) einzuordnen mit der Folge, dass § 15a Abs. 2 RVG eingreift (vgl. Beschluss vom 16.07.2010, Az.: 8 W 317/10, AnwBl. 2010, S. 723).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.01.2011 - 202 C 159/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr bei

    Dieser Meinung haben sich in jüngster Zeit auch einige OLG's angeschlossen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.07.2010, 8 W 317/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09 = AGS 2010, 209-211; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2010, 8 W 132/10; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2010, 2 W 13/10 = JurBüro 2010, 299-300; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2010, 17 W 86/10; OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, 2 W 266/10; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, 25 W 113/10).
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