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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.04.1985 - 8 W 68/85   

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OLG Stuttgart, 22.04.1985 - 8 W 68/85 (https://dejure.org/1985,4267)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.1985 - 8 W 68/85 (https://dejure.org/1985,4267)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 1985 - 8 W 68/85 (https://dejure.org/1985,4267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers auf die Wirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung; Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsunfähiger Wohnungseigentümer in WEG-Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 243
  • MDR 1985, 848
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 342/53

    Gesellschaft mbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1985 - 8 W 68/85
    Ob in Anbetracht der Ungültigkeit der Stimme dann auch der Beschluß selbst fehlerhaft ist, beurteilt sich unter Einbeziehung des weiteren Kriteriums, ob nämlich auf der ungültigen Stimmabgabe der Beschluß beruht (zum WEG: Bärmann/Pick WEG 5. Auflage 1983, § 23 Randnote 11; vgl. RGRK - Augustin, 12.Auflage 1983, § 23 WEG Rdn. 13; zur Anfechtung der Stimmabgabe: OLG Frankfurt OLGZ 79, 144; zum Verein: Palandt/Heinrichs BGB 44. Auflage 1985, § 32 Anm. 3 d; vgl. auch KG OLG 15, 324; zur GmbH: BGHZ 14, 264, 267; Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 6.Auflage 1978, § 45 Rdn. 23; zum Aktiengesetz: Schilling in Großkomm. AktG, 3. Auflage 1973, § 243 Anm. 15).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1985 - 8 W 68/85
    Worauf der Bundesgerichtshof (BGHZ 59, 369, 375/376) zum Vereinsrecht hingewiesen hat, gilt dies insbesondere für den Nachweis der fehlenden Kausalität dann, wenn der Abstimmung eine - ihrer Natur nach das Abstimmungsergebnis beeinflussende - Aussprache vorausgegangen ist.
  • OLG Frankfurt, 12.02.1979 - 20 W 834/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.04.1985 - 8 W 68/85
    Ob in Anbetracht der Ungültigkeit der Stimme dann auch der Beschluß selbst fehlerhaft ist, beurteilt sich unter Einbeziehung des weiteren Kriteriums, ob nämlich auf der ungültigen Stimmabgabe der Beschluß beruht (zum WEG: Bärmann/Pick WEG 5. Auflage 1983, § 23 Randnote 11; vgl. RGRK - Augustin, 12.Auflage 1983, § 23 WEG Rdn. 13; zur Anfechtung der Stimmabgabe: OLG Frankfurt OLGZ 79, 144; zum Verein: Palandt/Heinrichs BGB 44. Auflage 1985, § 32 Anm. 3 d; vgl. auch KG OLG 15, 324; zur GmbH: BGHZ 14, 264, 267; Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 6.Auflage 1978, § 45 Rdn. 23; zum Aktiengesetz: Schilling in Großkomm. AktG, 3. Auflage 1973, § 243 Anm. 15).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 25.03.2014 - 751 C 40/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Rechtsfolgen der Anfechtung der Stimmabgabe eines

    Dies kann wiederum, wenn ohne die betroffene Stimme die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird, Grundlage für einen Erfolg der Anfechtung des Eigentümerbeschlusses sein (BGH NJW 2002, 3629 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 2000, 1036; BayObLG NZM 2005, 624; Abramenko: Willensmängel bei der Beschlussfassung, ZWE 2013, 395; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 243 für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines abstimmenden Wohnungseigentümers: Willensmängel in Bezug auf die Stimmabgabe bewirken nur, dass die Stimmabgabe unwirksam ist.
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   OLG Hamburg, 08.03.1985 - 8 W 68/85   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 1985 - 8 W 68/85 (https://dejure.org/1985,13711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 774
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