Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5069
OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18 (https://dejure.org/2018,5069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2018 - 8 W 8/18 (https://dejure.org/2018,5069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 8 W 8/18 (https://dejure.org/2018,5069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs. 2 ZPO, § 53 Abs. 2 BRAO
    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu sorgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu sorgen

  • rabüro.de

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu sorgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2 ; BRAO § 53 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit einer Richterin wegen Ablehnung einer weiteren Terminsverlegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; BRAO § 53 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzelanwalt muss für Vertreter sorgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der prozessualen Mitwirkungspflichten eines Rechtsanwalts bei mangelnder Vertretungsregelung im Krankheitsfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 692
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht jedoch zur Ablehnung nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 58/12, NVwZ-RR 2013, 341, 342 f.).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist daher erst dann gerechtfertigt, wenn sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 165/09, NVwZ 2009, 581, 583; BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10, juris; BVerwG, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 58/12, NVwZ-RR 2013, 341, 342 f.; Heinrich, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rdnr. 11; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 42 Rdnr. 24; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 42, Rdnr. 47).

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494).

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem der Hauptsache (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07, juris) und war daher auf EUR 24.747,60 festzusetzen.

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Erscheint die Rechtsanwendung des Richters vertretbar, so besteht keine Besorgnis der Befangenheit, falls nicht weitere Umstände auf eine parteiliche Einstellung schließen lassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10, juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist daher erst dann gerechtfertigt, wenn sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 165/09, NVwZ 2009, 581, 583; BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10, juris; BVerwG, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 58/12, NVwZ-RR 2013, 341, 342 f.; Heinrich, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rdnr. 11; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 42 Rdnr. 24; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 42, Rdnr. 47).

  • BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Die Verpflichtung, im Krankheitsfall des Prozessbevollmächtigten für einen Vertreter zu sorgen, besteht insbesondere dann, wenn der Gesundheitszustand derart ist, dass mit wiederholt auftretenden Krankheitsfolgen zu rechnen ist, die den Anwalt außerstande setzen, seinen Berufspflichten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen oder der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 74/04, juris, m. w. N.; s. auch BSG, Beschluss vom 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B, BeckRS 2007, 44953).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Die Besorgnis der Befangenheit ist daher erst dann gerechtfertigt, wenn sich in der Verfahrensweise des Richters eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 165/09, NVwZ 2009, 581, 583; BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10, juris; BVerwG, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 58/12, NVwZ-RR 2013, 341, 342 f.; Heinrich, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rdnr. 11; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 42 Rdnr. 24; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 42, Rdnr. 47).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Vor diesem Hintergrund und angesichts der gesetzlichen Regelung in § 53 Abs. 2 BRAO ist gegen die Vorgehensweise der abgelehnten Richterin nichts zu erinnern, zumal da angesichts der Tatsache, dass der Verhandlungstermin schon mehrfach verlegt worden war, dem Beschleunigungsgebot hier ein erhöhtes Gewicht zukam (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem der Hauptsache (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07, juris) und war daher auf EUR 24.747,60 festzusetzen.
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Die Verpflichtung, im Krankheitsfall des Prozessbevollmächtigten für einen Vertreter zu sorgen, besteht insbesondere dann, wenn der Gesundheitszustand derart ist, dass mit wiederholt auftretenden Krankheitsfolgen zu rechnen ist, die den Anwalt außerstande setzen, seinen Berufspflichten in dem erforderlichen Umfang nachzukommen oder der Anwalt seine Kanzlei allein betreibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 74/04, juris, m. w. N.; s. auch BSG, Beschluss vom 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B, BeckRS 2007, 44953).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 22/03, NJW 2004, 164; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 42 Rdnr. 9).
  • LG Regensburg, 15.09.2021 - 31 O 1774/17

    Sachverständigenablehnung im Versicherungsprozess - Sachverständiger als

    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers scheiden dabei aus (OLG Frankfurt, NJW-RR 2018, 692).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht