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   OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05   

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OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05 (https://dejure.org/2005,1605)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2005 - 8 W 9/05 (https://dejure.org/2005,1605)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2005 - 8 W 9/05 (https://dejure.org/2005,1605)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    "Kleine Benzinklausel" in der Privathaftpflichtversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 149 VVG
    Grundsätze der so genannten "Kleinen Benzinklausel"; Entstehung eines Schadens an einem Personenkraftwagen durch das Bewegen des Zündschlüssels zur Inbetriebnahme der Autobatterie; Inanspruchnahme einer Privathaftpflichtversicherung für den Schaden durch einen Mitfahrer ...

  • verkehrslexikon.de

    Anwendung der sog. "Kleinen Benzinklausel"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze der so genannten "Kleinen Benzinklausel"; Entstehung eines Schadens an einem Personenkraftwagen durch das Bewegen des Zündschlüssels zur Inbetriebnahme der Autobatterie; Inanspruchnahme einer Privathaftpflichtversicherung für den Schaden durch einen Mitfahrer ...

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 149; ; AHB § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1; AKB § 10; VVG § 1; VVG § 149
    Aktivierung der Autobatterie mittels Zündschlüssels zum Radiohören stellt keinen Gebrauch des Kfz dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 1; VVG § 149; AHB § 1
    "Kleine Benzinklausel" in der Privathaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zur sogenannten Kleinen Benzinklausel in Privathaftversicherungsverträgen

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrzeuggebrauch und "Kleine Benzinklausel"

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Fahrzeuggebrauch und "Kleine Benzinklausel"

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftpflichtversicherung - Die Benzinklausel als Schnittmenge zwischen Privathaftpflicht und Kfz-Haftpflichtversicherung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grundlegendes zur Benzinklausel und Urteile dazu

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zündschlüssel zu weit gedreht - Kfz-Haftpflicht zahlt nicht

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Kein Risikoausschluss der Privathaftpflichtversicherung bei Fremdschaden durch versehentliches Starten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendliche setzt aus Versehen Auto in Gang - Muss die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen?

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Kleine Benzinklausel gilt nicht immer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Benzinklausel": Privathaftpflichtversicherung muss Schäden nach ungewollten PKW-Start durch minderjähriges Kind regulieren - Kind wollte durch Drehen des Zündschlüssels lediglich Autoradio in Betrieb setzen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftpflichtversicherung - Die Benzinklausel als Schnittmenge zwischen Privathaftpflicht und Kfz-Haftpflichtversicherung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsrecht - Achtung: Nehmen Sie bei scheinbaren Kfz-Schäden die richtige Versicherung in Anspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 623
  • NZV 2005, 321
  • VersR 2006, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.1992 - 4 U 123/91

    Lkw; Sicherung; Wegrollen; Handbremse; Privathaftpflichtversicherung; Vater

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Maßgebend für die Abgrenzung ist mithin, ob der Schadensfall mit dem Gefahrenbereich, für den der KFZ-Haftpflichtversicherer deckungspflichtig ist, in einem inneren Zusammenhang steht, ob es sich also um typische, vom Gebrauch des Fahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehende Gefahren handelt (BGH VersR 1994, 83, 84; OLG Düsseldorf VersR 1993, 302, 303; OLG Hamm VersR 1991, 218, 219; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung die Tendenz zu beobachten, die "Kleine Benzinklausel" in vergleichbaren Fällen restriktiv auszulegen und keinen Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung anzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 302: 13jähriger Sohn des Versicherungsnehmers löst beim Verlassen des LKW versehentlich die Handbremse; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400: Versicherungsnehmer setzt sich auf ein Motorrad und zieht die Handbremse, wodurch dieses im Stand umkippt; LG Dortmund VersR 1991, 1401: Versicherter nimmt im Fahrzeug Platz, um im Bedarfsfall die Fußbremse zu betätigen; LG Freiburg ZfS 1990, 137: 10jähriges Kind setzt aus Spieltrieb ein KFZ in Gang).

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1991 - 5 U 46/90

    Umkippen eines Motorrads aus dem Stand

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Diese Klausel dient der Abgrenzung zwischen den Deckungsbereichen der Privat und der KFZ-Haftpflichtversicherung und bezweckt einerseits - abstrakt gesehen - einen lückenlosen Deckungsanschluss zwischen den beiden Versicherungsarten sowie andererseits die Vermeidung von Doppelversicherungen (BGH 1984, 854 [richtig: VersR 1984, 854 - d. Red.] ; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400).

    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung die Tendenz zu beobachten, die "Kleine Benzinklausel" in vergleichbaren Fällen restriktiv auszulegen und keinen Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung anzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 302: 13jähriger Sohn des Versicherungsnehmers löst beim Verlassen des LKW versehentlich die Handbremse; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400: Versicherungsnehmer setzt sich auf ein Motorrad und zieht die Handbremse, wodurch dieses im Stand umkippt; LG Dortmund VersR 1991, 1401: Versicherter nimmt im Fahrzeug Platz, um im Bedarfsfall die Fußbremse zu betätigen; LG Freiburg ZfS 1990, 137: 10jähriges Kind setzt aus Spieltrieb ein KFZ in Gang).

  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Maßgebend für die Abgrenzung ist mithin, ob der Schadensfall mit dem Gefahrenbereich, für den der KFZ-Haftpflichtversicherer deckungspflichtig ist, in einem inneren Zusammenhang steht, ob es sich also um typische, vom Gebrauch des Fahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehende Gefahren handelt (BGH VersR 1994, 83, 84; OLG Düsseldorf VersR 1993, 302, 303; OLG Hamm VersR 1991, 218, 219; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Da Versicherungsbedingungen ferner so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85), muss es sich ihm nicht erschließen, dass hiervon auch solche Handlungen erfasst werden sollen, die ohne Fortbewegung und ohne Nutzung der Motorkraft des Fahrzeugs lediglich in einem äußeren Zusammenhang mit dem Fahrzeug zwecks Nutzung seiner Batterie als Energiequelle stehen.
  • OLG Hamm, 17.01.1990 - 20 U 184/89

    Gebrauch eines Fahrzeugs; Unmittelbarer Vorgang des Anhängens; Bloße

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Maßgebend für die Abgrenzung ist mithin, ob der Schadensfall mit dem Gefahrenbereich, für den der KFZ-Haftpflichtversicherer deckungspflichtig ist, in einem inneren Zusammenhang steht, ob es sich also um typische, vom Gebrauch des Fahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehende Gefahren handelt (BGH VersR 1994, 83, 84; OLG Düsseldorf VersR 1993, 302, 303; OLG Hamm VersR 1991, 218, 219; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • LG Dortmund, 30.01.1991 - 4 O 277/90

    Abgleiten eines Pkw auf einer Slipanlage L

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung die Tendenz zu beobachten, die "Kleine Benzinklausel" in vergleichbaren Fällen restriktiv auszulegen und keinen Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung anzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 302: 13jähriger Sohn des Versicherungsnehmers löst beim Verlassen des LKW versehentlich die Handbremse; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400: Versicherungsnehmer setzt sich auf ein Motorrad und zieht die Handbremse, wodurch dieses im Stand umkippt; LG Dortmund VersR 1991, 1401: Versicherter nimmt im Fahrzeug Platz, um im Bedarfsfall die Fußbremse zu betätigen; LG Freiburg ZfS 1990, 137: 10jähriges Kind setzt aus Spieltrieb ein KFZ in Gang).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83

    Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Diese Klausel dient der Abgrenzung zwischen den Deckungsbereichen der Privat und der KFZ-Haftpflichtversicherung und bezweckt einerseits - abstrakt gesehen - einen lückenlosen Deckungsanschluss zwischen den beiden Versicherungsarten sowie andererseits die Vermeidung von Doppelversicherungen (BGH 1984, 854 [richtig: VersR 1984, 854 - d. Red.] ; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400).
  • LG Freiburg, 22.02.1990 - 6 O 629/89
    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05
    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung die Tendenz zu beobachten, die "Kleine Benzinklausel" in vergleichbaren Fällen restriktiv auszulegen und keinen Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung anzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 302: 13jähriger Sohn des Versicherungsnehmers löst beim Verlassen des LKW versehentlich die Handbremse; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400: Versicherungsnehmer setzt sich auf ein Motorrad und zieht die Handbremse, wodurch dieses im Stand umkippt; LG Dortmund VersR 1991, 1401: Versicherter nimmt im Fahrzeug Platz, um im Bedarfsfall die Fußbremse zu betätigen; LG Freiburg ZfS 1990, 137: 10jähriges Kind setzt aus Spieltrieb ein KFZ in Gang).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten

    Auch wer den Zündschlüssel dreht, um die elektrische Verbindung zur Batterie herzustellen und Autoradio hören zu können, gebraucht ein Fahrzeugs nicht als Führer (OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2005 - 8 W 9/05, VersR 2006, 256).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06

    Jagdhaftpflichtversicherung: Entweichen eines Jagdhundes aus einem abgestellten

    Die Beklagte ist der Auffassung, das Landgericht habe sich die Begründung eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle (VersR 2006, 256) zu eigen gemacht, ohne die Besonderheiten des hiesigen Sachverhalts zu würdigen.
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim

    Dieser bezieht den Ausschluss auf die Risiken, die typischerweise mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs verbunden sind (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05, Rn. 9 ff., BGHZ 170, 182-187 - Heizlüfter), nicht aber auf Schäden, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs nur in einem rein äußeren, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (OLG Celle, Beschluss vom 3. März 2005 - 8 W 9/05, Rn. 9, juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11

    Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz

    Reine Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug können aber nur dann dem Aufgabenbereich eines Fahrzeugführers zugerechnet werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits durchgeführten Fahrt vorgenommen werden; sie müssen auf den Zweck des Fahrens bezogen sein (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1980 - IVa ZR 17/80 - VersR 1980, 1039; Senat, Urt. v. 20.3.1991 - 5 U 46/90 - VersR 1991, 1400; OLG Celle, Urt. v. 15.3.1989 - 8 U 63/88 - zitiert nach juris: gemäß Anm. der Redaktion hat der BGH die Revision der beklagten Versicherung durch Beschluss vom 28.2.1990 - IV ZR 120/89 - nicht angenommen und ausgeführt, dass der Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung voraussetze, dass der Schädiger zum Kreis der versicherten Personen gehöre, was hier nicht der Fall gewesen sei; OLG Celle, VersR 2006, 256: kein Gebrauch des Fahrzeugs bei bloßer Nutzung der Batterie um das Autoradio zu betreiben; OLG Nürnberg, VersR 1990, 79).
  • LG Mannheim, 21.04.2006 - 8 O 32/06

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bei

    Daran fehlt es aus den oben genannten Gründen, da hier lediglich eine technische Einrichtung des PKW von einem Hund "genutzt" wurde, die mit dem Betrieb des KFZ in keinem inneren Zusammenhang steht (vgl. OLGE Celle, Beschluss vom 3.3.2005, Az. 8 W 9/05.
  • LG Ellwangen/Jagst, 24.04.2015 - 1 S 3/15

    Privathaftpflichtversicherung - Fahrzeugzündung durch ein 13-jähriges Kind

    Es ist umstritten, ob Fahrer nur derjenige sein kann, dessen Handlung subjektiv auf die Fortbewegung des Fahrzeugs gerichtet war (bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2005, - 8 W 9/05 -, NJW-RR 2005, 623 f.; LG Hildesheim, Urteil vom 21.12.1999, - 3 O 202/98 -, VersR 2002, 750 f.; LG Freiburg, Urteil vom 22.02.1990, - 6 O 629/89 -, ; a. A. LG Koblenz, Urteil vom 07.05.1991, - 6 S 398/90 -, RuS 1994, 256; LG Dortmund, Urteil vom 2 S 51/09, - 2 S 51/09 -, NJW-RR 2010, 1472 f.; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1987, - 20 U 234/87 -, ).
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