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   VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847   

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https://dejure.org/2011,61483
VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847 (https://dejure.org/2011,61483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2011 - 8 ZB 10.847 (https://dejure.org/2011,61483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 8 ZB 10.847 (https://dejure.org/2011,61483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Anfechtung einer luftrechtlichen Änderungsgenehmigung;Abgrenzung von Änderungsgenehmigung und Planfeststellungsbeschluss im Luftrecht;Bestimmtheit einer luftrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 8 ZB 10.1541

    Reinigungs-, Räum- und Streupflichten in Bayern - Grenzen der Abwälzbarkeit auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Eine Rechtssache weist dann im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, sich also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH vom 8.2.2011 Az. 8 ZB 10.1541 ; Berkemann, DVBl 1998, 446 / 456).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Es entspricht nicht der Billigkeit, dem Kläger gemäß § 162 Abs. 3 VwGO auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aussetzen konnte (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 DVBl. 2002, 345).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    2.3 Soweit es die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung gegebenenfalls auch Umstände unter dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu berücksichtigen, die nach Auffassung des Antragstellers ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils begründen können, mithin § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO unterfallen (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546 RdNr. 25), führt dies im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zur Zulassung der Berufung, da der Kläger mit seinem Vortrag erhebliche und tatsächliche Schwierigkeiten nicht dargetan hat.
  • VerfGH Bayern, 15.07.2002 - 10-VII-00
    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Adressaten des Landesentwicklungsprogramms sind öffentliche Planungsträger, nicht hingegen Privatpersonen (vgl. BayVerfGH vom 15.7.2002, VerfGHE 55, 98 / 107 f.).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsfeststellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie sich aus seiner Sicht als nicht tragfähig erweisen (vgl. BayVGH vom 18.1.2011 Az. 8 ZB 10.2239 ; vom 19.4.2011 Az. 8 ZB 10.129).
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsfeststellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie sich aus seiner Sicht als nicht tragfähig erweisen (vgl. BayVGH vom 18.1.2011 Az. 8 ZB 10.2239 ; vom 19.4.2011 Az. 8 ZB 10.129).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    1.1.1 Der Kläger setzt sich dabei weder mit der vom Verwaltungsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insb. BVerwG vom 1.4.2009 NVwZ 2009, 910 Rn. 20; vom 12.3.2009 BVerwGE 130, 299 Rn. 63) noch mit der nahezu einhelligen Auffassung in der Kommentarliteratur (vgl. Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 20. Ergänzungslieferung 2010, RdNr. 21 zu § 113; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 45 ff. zu § 113 VwGO; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 97 ff. zu § 113 VwGO) auseinander, wonach bei Anfechtungsklagen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der luftrechtlichen Änderungsgenehmigung abgeleitet aus dem materiellen Recht auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist.
  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 41.07

    Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht als eine ohne Weiteres auf der Grundlage des Gesetzes zu beantwortende Frage angesehen, ob eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung von einer Betriebsregelung des vorhergehenden Planfeststellungsbeschlusses abweichen darf, obwohl diese Regelung ein das Grundgerüst der Abwägung für den Flughafenausbau betreffendes Schutzinstrument gewesen ist (BVerwG vom 14.5.2008 Az. 4 B 41.07 RdNr. 5 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Ernstlichen Zweifeln unterliegt die Richtigkeit eines angefochtenen Urteils dann, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte das Urteil einer weiteren Prüfung bedarf, mithin ein Erfolg der angestrebten Berufung unter Berücksichtigung der Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens denkbar erscheint (vgl. BVerwG vom 14.6.2002 DVBl 2002, 1556 f.; vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2011 - 8 ZB 10.847
    Aus dem (unvollständig zitierten) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle (BVerwG vom 9.11.2006 BVerwGE 127, 95 RdNr. 70) lässt sich die Notwendigkeit der geforderten einheitlichen Abwägungsentscheidung nicht ableiten.
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608

    BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist

    Den Antrag des Klägers im Verfahren 8 B 11.1608 auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2009 hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juli 2011 abgelehnt (Az. 8 ZB 10.847).

    Vorliegend hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juli 2011 (Az. 8 ZB 10.847) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2010 abgelehnt.

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612

    Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen

    Den Antrag des Klägers im Verfahren 8 B 11.1608 auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2009 hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juli 2011 abgelehnt (Az. 8 ZB 10.847).

    Vorliegend hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juli 2011 (Az. 8 ZB 10.847) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2010 abgelehnt.

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