Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4932
BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2007 - 2 BvM 6/03, 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 (https://dejure.org/2007,4932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Frage nach der Berechtigung zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen durch einen von einem Schuldnerstaat ausgerufenen Staatsnotstand; Entscheidungserheblichkeit einer Frage als Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 2, Art. 25
    Erledigung verfassungsgerichtlicher Verfahren betreffend den Staatsnotstand der Republik Argentinien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 357
  • NJW 2007, 2610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG - 2 BvM 7/03
    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    - 2 BvM 6/03 - - 2 BvM 7/03 - - 2 BvM 8/03 -.

    Mit jeweils gleichlautenden Beschlüssen vom 24. Juni 2003 - 2 BvM 6/03 - und vom 10. Juli 2003 - 2 BvM 7/03, 2 BvM 8/03 - legte das Oberlandesgericht dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG die Frage vor, ob ein vom Schuldnerstaat ausgerufener Staatsnotstand zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen berechtigt und ob ein solcher Rechtssatz des Völkerrechts auch im Falle der klageweisen Geltendmachung von Forderungen aus Staatsanleihen durch private Gläubiger vor deutschen Zivilgerichten nach Art. 25 GG bindend ist.

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 60/03

    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Zwangsvollstreckung gegen das Land

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 (8 U 60/03) -,.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    a) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2003 (8 U 52/03) -,.
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    US-Dollar - liegt es nahe, dies anzunehmen (vgl. zur Frage der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen zur Reichweite des Staatsnotstandes auch den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2007 - 2 BvM 6/03 u.a. -).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist die Entscheidungserheblichkeit des Bestehens oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ; 16, 27 ; 46, 342 ; 117, 357 ).

    Aus der Funktion der völkerrechtlichen Normverifikation als Zwischenverfahren ergibt sich, dass die Verfahrensherrschaft des Bundesverfassungsgerichts insofern beschränkt ist, als das Vorlageverfahren von dem Verlauf des Ausgangsverfahrens abhängig bleibt (BVerfGE 117, 357 ).

    Erledigt sich dieses und hebt das vorlegende Gericht daraufhin den Vorlagebeschluss auf, führt dies auch zur Erledigung des Normverifikationsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, welche durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. bereits BVerfGE 117, 357).

  • LG Bonn, 27.03.2009 - 6 T 228/04

    Zwangssicherungshypothek, Eintragung auf ein diplomatisch genutztes Grundstück;

    Die Berufung hiergegen wies das Oberlandesgericht G mit Urteil vom 29.04.2008 - # U ##/## - zurück, nachdem es zwischenzeitlich den Rechtsstreit gemäß Art. 100 Abs. 2 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Beantwortung einer Frage des Völkerrechts vorgelegt, den Vorlagebeschluss jedoch wieder aufgehoben hatte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 BvM 6-8/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03, WpÜG 6/03, WpÜG 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3803
OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03, WpÜG 6/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2004,3803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2004 - WpÜG 5/03, WpÜG 6/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2004,3803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - WpÜG 5/03, WpÜG 6/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2004,3803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Justiz Hessen

    § 60 WpÜG, § 59 WpÜG, § 35 Abs 1 WpÜG, § 30 Abs 2 WpÜG, § 29 Abs 2 WpÜG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Pflichtangebot; Zulässigkeit der Einordnung des gemeinsamen Willens von Aktionären zu Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts als 'acting in concert'; Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des "acting in concert"; Gemeinsamer Wille von Aktionären zur Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts; Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollerreichung unter Angabe der Höhe des Stammkapitals ; Bieter im Sinne von ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des "acting in concert"; Gemeinsamer Wille von Aktionären zur Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts; Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollerreichung unter Angabe der Höhe des Stammkapitals ; Bieter im Sinne von ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des "acting in concert"; Gemeinsamer Wille von Aktionären zur Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts; Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollerreichung unter Angabe der Höhe des Stammkapitals ; Bieter im Sinne von ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Pflichtangebot ; Zulässigkeit der Einordnung des gemeinsamen Willens von Aktionären zu Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts als 'acting in concert'; Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Pflichtangebot ; Zulässigkeit der Einordnung des gemeinsamen Willens von Aktionären zur Sanierung eines Unternehmens in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts als 'acting in concert'; Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der ...

  • Judicialis

    WpÜG § 29; ; WpÜG § 30; ; WpÜG § 35

  • Judicialis

    WpÜG § 29; ; WpÜG § 30; ; WpÜG § 35

  • rws-verlag.de

    WpÜG § 30 Abs. 2, §§ 29, 35
    Kein acting in concert bei nur tatsächlich gleichgerichtetem Verhalten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zum Übernahmeangebot bei Halten von mindestens 30% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft: Wechselseitige Zurechnung der Stimmrechte kraft Zusammenwirkens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 29, 30, 35
    Zu den Anforderungen an ein "acting in concert" als Zurechnungstatbestand nach § 30 Abs. 2 WpÜG und Auslöser für ein Pflichtangebot

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WpÜG § 29 Abs. 2 § 30 Abs. 2 § 35 Abs. 1 § 59 § 60
    Wechselseitige Zurechnung von Stimmrechten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WpÜG § 29 Abs. 2 § 30 Abs. 2 § 35 Abs. 1 § 59 § 60
    Erwerb eines Unternehmens zur Fortführung der Sanierung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3716
  • ZIP 2004, 1309
  • NZI 2005, 128 (Ls.)
  • WM 2004, 1638
  • DB 2004, 1718
  • NZG 2004, 865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03

    Anwendung von VwGO -Vorschriften im Verwaltungsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03
    Der Senat hat die Anträge der Beschwerdeführer auf einstweiligen Rechtsschutz durch seine beiden Beschlüsse vom 25.08.2003 zurückgewiesen (ZIP 2003, 1977 ff = Der Konzern 2003, 836 ff = AG 2004, 36 ff).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03
    Nach Auffassung des BVerwG (NJW 2003, 2767 ff = DVBL 2004, 59 ff) liegt in der Befugnis, eine nachgesuchte Genehmigung zu erteilen oder zu versagen, zugleich die Grundlage für die Feststellung, ob der Genehmigungstatbestand gegeben ist oder nicht.
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    (1) Es entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine allgemein gehaltene Absprache zur Durchsetzung allgemeiner Ziele eine Zurechnung nicht begründen kann, sondern dass eine konkrete bzw. tatsächliche Einflussnahme beabsichtigt sein muss (OLG Frankfurt, ZIP 2004, 1309, 1312; LG Hamburg, ZIP 2007, 427, 429; Liebscher, ZIP 2002, 1005, 1008; Seibt, ZIP 2004, 1829, 1832 f.; Casper, ZIP 2003, 1469, 1472; wohl auch Uwe H. Schneider/Favoccia in Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 173, 176; Pentz, ZIP 2003, 1478, 1481; aA Berger/Filgut, AG 2004, 592, 599 f.; wohl auch von Bülow/Bücker, ZGR 2004, 669, 698; KK-WpÜG/von Bülow/Schwarz, 3. Aufl., § 30 Rn. 246; vgl. zur Konkretisierung der Einflussnahme im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 2 Satz 2 Fall 2 WpHG: BGH, Urteil vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, ZIP 2018, 2214 Rn. 13).

    Der darin enthaltene Zweck, Umgehungen zu verhindern, rechtfertigt im Hinblick auf die einschneidenden Folgen der Angebotspflicht und die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs keine an eine abstrakt bleibende Einflussmöglichkeit orientierte Auslegung (OLG Frankfurt, ZIP 2004, 1309, 1312; aA Berger/Filgut, AG 2004, 592, 599).

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    aa) Das gilt ersichtlich dann, wenn man mit der h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur das Vorliegen des Einzelfalls - jedenfalls in erster Linie - formal, d.h. bezogen auf die Häufigkeit des Abstimmungsverhaltens, bestimmt (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 2232, 2236 f. - zu § 22 WpHG; OLG Frankfurt ZIP 2004, 1309, 1314; Diekmann aaO § 30 Rdn. 75, 80; Kuthe/Brockhaus aaO S. 1266; Lange, ZBB 2004, 22, 27; Casper aaO S. 1476 - "punktuell"; v. Bülow aaO § 30 Rdn. 137 ff.; v. Bülow/Bücker, ZGR 2004, 700, 714; Seibt aaO S. 1833; für die Wahl zum Aufsichtsrat differenzierend: U. H. Schneider in Assmann/Pötzsch/U. H. Schneider aaO § 30 Rdn. 111).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    (1) Es entspricht der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine allgemein gehaltene Absprache zur Durchsetzung allgemeiner Ziele eine Zurechnung nicht begründen kann, sondern dass eine konkrete bzw. tatsächliche Einflussnahme beabsichtigt sein muss (OLG Frankfurt, ZIP 2004, 1309, 1312; LG Hamburg, ZIP 2007, 427, 429; Liebscher, ZIP 2002, 1005, 1008; Seibt, ZIP 2004, 1829, 1832 f.; Casper, ZIP 2003, 1469, 1472; wohl auch Uwe H. Schneider/Favoccia in Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 173, 176; Pentz, ZIP 2003, 1478, 1481; aA Berger/Filgut, AG 2004, 592, 599 f.; wohl auch von Bülow/Bücker, ZGR 2004, 669, 698; KK-WpÜG/von Bülow/Schwarz, 3. Aufl., § 30 Rn. 246; vgl. zur Konkretisierung der Einflussnahme im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 2 Satz 2 Fall 2 WpHG: BGH, Urteil vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, ZIP 2018, 2214 Rn. 13).

    Der darin enthaltene Zweck, Umgehungen zu verhindern, rechtfertigt im Hinblick auf die einschneidenden Folgen der Angebotspflicht und die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs keine an eine abstrakt bleibende Einflussmöglichkeit orientierte Auslegung (OLG Frankfurt, ZIP 2004, 1309, 1312; aA Berger/Filgut, AG 2004, 592, 599).

  • OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03

    Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlbeschlüsse einer Aktiengesellschaft:

    Wie die gesetzliche Ausnahme zeigt, ist eine Nachhaltigkeit und Beständigkeit der Einflussnahme erforderlich (OLG Frankfurt NZG 2004, 865).

    Die Vereinbarung der Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder genügt dazu nicht (OLG Frankfurt NZG 2004, 865; Schneider in Assmann/Schneider, WpHG, 3. Aufl., § 22 Rn. 165; Weiler/Meyer NZG 2003, 909, 910; aA Casper ZIP 2003, 1469, 1476).

    Dass handelnde Personen miteinander bekannt sind, begründet keine Vermutung (OLG Frankfurt NZG 2004, 865).

    Ebenso wenig wie die gleichzeitige Übernahme von Aktien (OLG Frankfurt NZG 2004, 865) hat der Aktienerwerb durch eine Holdinggesellschaft, an der mehrere Personen beteiligt sind, zwingend eine Absprache im Hinblick auf das Verhalten in dieser Gesellschaft zur Folge.

  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Anfechtung mehrerer Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft;

    Nach diesem formalen Verständnis sind als Einzelfall daher alle Abstimmungen zu verstehen, deren Umsetzung nur eine einmalige Handlung der Aktionäre erfordert (OLG Stuttgart, ZIP 2004, 2232, 2236 f.; v. Bülow in KK-WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 228 f.; v. Bülow/Stephanblome, ZIP 2008, 1797, 1799; v. Bülow in Veil, Übernahmerecht in Praxis und Wissenschaft, 2009, S. 137, 144; Opitz in Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, 2. Aufl., § 22 WpHG Rn. 91a; Petersen in Spindler/Stilz, AktG, §§ 21-30 WpHG Rn. 57; Wehowsky in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 22 WpHG Rn. 26; Zimmermann in Fuchs, WpHG, 2. Aufl., § 22 Rn. 103; Süßmann in Assmann/Schütze, Hdb KapitalanlageR, 4. Aufl., § 14 Rn. 34 f.; Düchting, Acting in Concert, 2009, S. 256; Kocher, Der Konzern 2010, 162, 166; Zimmermann, ZIP 2009, 57, 58 f.; Pluskat, DB 2009, 383, 385 f.; Schockenhoff/ Wagner, NZG 2008, 361, 364; Gätsch/Schäfer, NZG 2008, 846, 850; Drinkuth, ZIP 2008, 676, 679; Diekmann, DStR 2007, 445, 447; Gesell in FS Maier-Reimer, S. 123, 136 ff.; Kocher, BB 2006, 2436; Saenger/Kessler, ZIP 2006, 837, 839 ff.; Schumann/Schockenhoff, ZGR 2005, 568, 588 f.; Liebscher, ZIP 2002, 1005, 1008; zu § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG: OLG Frankfurt am Main, ZIP 2004, 1309, 1314; LG Hamburg, ZIP 2007, 427, 429; v. Bülow in KK-WpÜG, 2. Aufl., § 30 Rn. 234 ff.; Diekmann in Baums/Thoma, WpÜG, 12. Lfg., § 30 Rn. 75 f., 80; Noack/Zetzsche in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 30 WpÜG Rn. 46; Steinmeyer in Steinmeyer, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 60; Süßmann in Angerer/Geibel/ Süßmann, WpÜG, 3. Aufl., § 30 Rn. 32; Drinkuth in Marsch-Barner/Schäfer, Hdb börsennotierte AG, 4. Aufl., Rn. 60.211; Rothenfußer in Paschos/Fleischer, Hdb ÜbernahmeR, 2017, § 11 Rn. 342; v. Bülow, FS Uwe H. Schneider, 2011, S. 141, 150 f.; Krause in FS Uwe H. Schneider, 2011, S. 669, 697 ff.; Kuthe/Brockhaus, DB 2005, 1266; Lange, ZBB 2004, 22, 27; v. Bülow/Bücker, ZGR 2004, 669, 700, 714; Seibt, ZIP 2004, 1829, 1833; Weiler/Meyer, NZG 2003, 909, 910; Casper, ZIP 2003, 1469, 1476).
  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 2792/04

    Wahlen des Aufsichtsrates unter Vorabstimmung nach Übernahme

    Letzteres nimmt Liebscher an, wenn die Beteiligten ihr Verhalten auf der Grundlage eines bewusst und gewollt hergestellten geistigen Kontakts mit dem Ziel der Durchsetzung hinreichend gewichtiger Ziele in Bezug auf die Zielgesellschaft koordinieren, und zwar in einer beständigen und nachhaltigen Form (a.a.O., S. 1008; ihm folgend OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2004, ZIP 2004, 1309, 1312, und OLG Stuttgart, Urt. v. 10.11.2004, ZIP 2004, 2232, 2237).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 20 U 1/16

    Hauptversammlungsbeschluss einer börsennotierten Gesellschaft im Generalstandard:

    Die bloße Vereinbarung der Wahl eines oder mehrerer Aufsichtsratmitglieder genügt dafür nicht (OLG Stuttgart, U. v. 10.11.2004, 20 U 16/03; OLG Frankfurt NZG 2004, 865).
  • OLG München, 17.02.2005 - 23 W 2406/04

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage gegen einen Verschmelzungsbeschluss

    Das Verhalten muss nur über eine Vereinbarung über die Ausübung von Stimmrechten im Einzelfall hinausgehen, aber eine gewisse Nachhaltigkeit zeigen (vgl. OLG Frankfurt/M. NZG 2004, 865, 867; Hüffer, AktG, 6.Aufl., § 22 WpHG Rz.8; Schwarz, Kapitalrechtskommentar, 3.Aufl., § 22 WpHG Rz.19).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2

    Ein über den Einzelfall hinausgehendes abgestimmtes Verhalten in Form einer bindenden Absprache oder der Überlassung einer Stimmführerschaft (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW 2004, 3716, 3718 f.) ist von der Antragsgegnerin nicht überzeugend aufgezeigt worden, zumal sie bei den vorangegangenen Abstimmungen - etwa über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat - ebenfalls ein Ruhen der Stimmrechte nach § 28 WpHG wegen Verstoßes gegen die sich aus § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG iVm § 22 Abs. 2 WpHG ergebende Meldepflicht nicht geltend gemacht hat.
  • LG Hamburg, 16.10.2006 - 412 O 102/04

    Erlangen der Kontrolle über die Zielgesellschaft im Rahmen eines

    Aufgrund der gravierenden Rechtsfolge der Norm, im Falle des Kontrollwechsels ein Kaufangebot an die verbleibenden Aktionäre zu unterbreiten (§§ 29 Abs. 2, 35 Abs. 2 WpÜG), um ihnen die Möglichkeit zum Ausstieg zu geben, bedarf die Norm aber einer restriktiven Auslegung ( OLG Frankfurt , ZIP 2004, 1309, 1312; Markwardt , ZIP 2003, 1492).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03, WpÜG 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3630
OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2003,3630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2003 - WpÜG 5/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2003,3630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2003 - WpÜG 5/03, WpÜG 8/03 (https://dejure.org/2003,3630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Inhaberstückaktien; Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebotes; Anforderung an den Kontrollerwerb; Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Abwicklung ...

  • Judicialis

    WpÜG § 35; ; WpÜG § 37; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de

    Anwendung von VwGO -Vorschriften im Verwaltungsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 35, 37; VwGO §§ 80, 80a, 123
    Einstweiliger Rechtsschutz für Bieter im übernahmerechtlichen Verwaltungsbeschwerdeverfahren nur, wenn Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ("Pixelpark")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1977
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 1/03

    Wertpapierübernahme- und Pflichtangebot: Anspruch eines einzelnen Aktionärs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03
    In diesem Sinne hat der Senat auch schon mehrfach Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz im WpÜG-Verfahren für zulässig angesehen (u. a. Beschlüsse vom 27.05.03, WpÜG 1/03 und 2/03, DB 2003, 1371 ff = ZIP 2003, 1297 und 1251).

    Letztere haben nach dem WpÜG und der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch auf Verfahrensteilhabe im Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren (vgl Senatsbeschluss vom 04.07.2003, WpÜG 4/03; Senatsbeschlüsse vom 27.05.2003 = DB 2003, 1371 ff = ZIP 2003, 1251 ff und 1297 ff).

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 2/03

    Angebotsverfahren des Bieters vor der BAFin: Anspruch des Aktionärs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03
    Letztere haben nach dem WpÜG und der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch auf Verfahrensteilhabe im Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren (vgl Senatsbeschluss vom 04.07.2003, WpÜG 4/03; Senatsbeschlüsse vom 27.05.2003 = DB 2003, 1371 ff = ZIP 2003, 1251 ff und 1297 ff).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02

    Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03
    Dabei kann sowohl der rechtsgeschäftliche börsliche als auch der außerbörsliche Erwerb von stimmberechtigten Aktien, der Erwerb solcher Aktien im Erbgang und /oder die Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 WpÜG grundsätzlich die Verpflichtungen nach § 35 WpÜG auslösen (kritisch hierzu: Letzel, Das Pflichtangebot nach dem WpÜG, BKR 2002, 293 ff, 294; Liebscher, Die Zurechnungstatbestände des WpHG und WpÜG, ZIP 2003, 1005 ff, 1006, 1008; vgl. auch Loritz/ Wagner, Das Zwangsübernahmeangebot der EG-Takeover- Richtlinie aus verfassungsrechtlicher Sicht; WM 1991, 709 ff).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - WpÜG 5/03
    Dort geht es um das Angebot, das den Aktionären beim Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, beim Formwechsel oder nach der neueren BGH-Rechtsprechung beim Delisting (AG 2003, 273 ff) zu unterbreiten ist.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2006 - 5 U 158/05

    Aktiengesellschaft: Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung

    Denn nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, beendet selbst ein Unterschreiten der 30 %-Schwelle den gemäß § 59 WpÜG eingetretenen Rechtsverlust nicht, sofern das Versäumte nicht nachgeholt wird (vgl. Hommelhoff/Witt in Herrmann/Schüppen (Hrsg), Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 2. Aufl., § 59, Rz. 32 m. w. N.; Steinmeyer/Häger, a.a.O., § 59, Rz. 21; Schwark/Noack, a.a.O., § 59, Rz. 5; a. A. wohl OLG Frankfurt am Main - 20. Zivilsenat - Beschluss vom 25. August 2003, ZIP 2003, 1977, Juris Rz. 17, 18), denn die Dauer des Haltens der Kontrolle ist für die Verpflichtung gemäß § 35 WpÜG grundsätzlich unmaßgeblich (vgl. Krause/Pötzsch in Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider (Hrsg), WpÜG, 2005, § 35, Rz. 74).

    Die Revision der Kläger zu 1. und 2. wird zugelassen, soweit die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage abgewiesen worden ist, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick darauf erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass der Senat in der Frage, ob ein Unterschreiten der 30 %-Schwelle den gemäß § 59 WpÜG eingetretenen Rechtsverlust beendet, von der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandsgerichts Frankfurt am Main (ZIP 2003, 1977) abgewichen ist, und die Rechtssache insoweit auch grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 5 U 33/06

    Aktiengesellschaft: Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung

    Denn nach überwiegender Auffassung, der der Senat folgt, beendet selbst ein Unterschreiten der 30 %-Schwelle den gemäß § 59 WpÜG eingetretenen Rechtsverlust nicht, sofern das Versäumte nicht nachgeholt wird (vgl. Hommelhoff/Witt in Herrmann/Schüppen (Hrsg), Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 2. Aufl., § 59, Rz. 32 m. w. N.; Steinmeyer/Häger, a.a.O., § 59, Rz. 21; Schwark/Noack, a.a.O., § 59, Rz. 5; a. A. wohl OLG Frankfurt am Main - 20. Zivilsenat - Beschluss vom 25. August 2003, ZIP 2003, 1977, Juris Rz. 17, 18), denn die Dauer des Haltens der Kontrolle ist für die Verpflichtung gemäß § 35 WpÜG grundsätzlich unmaßgeblich (vgl. Krause/Pötzsch in Assmann/Pötzsch/Uwe H. Schneider (Hrsg), WpÜG, 2005, § 35, Rz. 74).

    Die Revision wird zugelassen, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick darauf erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass der Senat in der Frage, ob ein Unterschreiten der 30 %-Schwelle den gemäß § 59 WpÜG eingetretenen Rechtsverlust beendet, von der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandsgerichts Frankfurt am Main (ZIP 2003, 1977) abgewichen ist, und die Rechtssache insoweit auch grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2004 - WpÜG 5/03

    Kontrollerwerb an einer Aktiengesellschaft: "Acting in concert" von Aktionären im

    Der Senat hat die Anträge der Beschwerdeführer auf einstweiligen Rechtsschutz durch seine beiden Beschlüsse vom 25.08.2003 zurückgewiesen (ZIP 2003, 1977 ff = Der Konzern 2003, 836 ff = AG 2004, 36 ff).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - WpÜG 5/03

    Übernahmeangebot zur Sanierung eines Unternehmens - "acting in concert" im sinne

    Der Senat hat die Anträge der Beschwerdeführer auf einstweiligen Rechtsschutz durch seine beiden Beschlüsse vom 25.08.2003 zurückgewiesen (ZIP 2003, 1977 ff = Der Konzern 2003, 836 ff = AG 2004, 36 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03, 12 P 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11174
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03, 12 P 8/03 (https://dejure.org/2003,11174)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.10.2003 - 12 P 7/03, 12 P 8/03 (https://dejure.org/2003,11174)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 12 P 7/03, 12 P 8/03 (https://dejure.org/2003,11174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechmäßigkeit eine Vorlageverweigerung aus Gründen der Geheimhaltung im gerichtlichen Verfahren; Verbindlichkeit eines gerichtlichen Verlangens; Schutzbedürftigkeit von Arbeitsweise und Methoden des Verfassungsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Rechmäßigkeit eine Vorlageverweigerung aus Gründen der Geheimhaltung im gerichtlichen Verfahren; Verbindlichkeit eines gerichtlichen Verlangens; Schutzbedürftigkeit von Arbeitsweise und Methoden des Verfassungsschutzes

  • Judicialis

    VwGO § 99

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 168
  • DVBl 2004, 392 (Ls.)
  • DÖV 2004, 628
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2002 - 12 P 8/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03
    Nach dem zu den beiden nach wie vor beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Hauptsacheverfahren 1 A 1753/00 und 1 A 2898/00 bereits ergangenen Beschluss des Senats vom 01.10.2002 (12 P 8/02 bzw. 12 P 9/02), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Verwaltungsgericht den Beklagten durch in beiden Verfahren gleichlautend ergangene (Berichterstatter-)Verfügungen vom 04.11.2002 "gebeten" mehrere Vorgänge bzw. Akten vorzulegen.

    Sie (die Verfügung) ist Konsequenz aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 01.10.2002 - 12 P 8/02 - Seite 6.

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03
    Der gebotene Schutz von Arbeitsweise und Methoden des Verfassungsschutzes kann die Geheimhaltung grundsätzlich rechtfertigen (vgl. zur Verbrechensbekämpfung: BVerwG, Beschluss vom 29.07.2002 - 2 AV 1.02 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27 mwN.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Vorlage von Aktendetails (u. a. Verfügungen, Vermerke, Randbemerkungen, Hervorhebungen) vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren und Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung sowie Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen ermöglichen und daher aus Geheimschutzgründen unterbleiben darf (Beschl. v. 01.08.2007, a.a.O., Tz. 6-7; ebenso OVG Greifswald, Beschl. v. 22.10.2003, 12 P 7/03, NVwZ-RR 2004, 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2003 - W 8/03 Bau, W 7/03 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19789
OLG München, 01.12.2003 - W 8/03 Bau, W 7/03 Bau (https://dejure.org/2003,19789)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2003 - W 8/03 Bau, W 7/03 Bau (https://dejure.org/2003,19789)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - W 8/03 Bau, W 7/03 Bau (https://dejure.org/2003,19789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Streitwertes eines gerichtlichen Verfahrens über eine vorzeitige Besitzeinweisung; Bestimmung des Gegenstandswert im Falle eines administrativen Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung; Berücksichtigung des Erfolgsprinzips

  • Judicialis

    BauGB § 116

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 1 O 228120/03
  • LG Augsburg - 1 O 2282/03
  • OLG München, 01.12.2003 - W 8/03 Bau, W 7/03 Ba

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 112/91

    Nutzungbeschränkungen nach Denkmalschutzgesetz NRW

    Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - W 8/03
    Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung ist dabei von Folgendem auszugehen: Ist Gegenstand eines administrativen (Enteignungs-)Verfahrens auch die Festsetzung der Entschädigung, so ist der Gegenstandswert in Höhe der "richtigen" Entschädigung festzusetzen, wobei vom Standpunkt eines objektiven Betrachters ex post auszugehen ist (BGH vom 17.12.1992, NJW 1993 1255/1258; BGHZ 61, 240/250).
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - W 8/03
    Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung ist dabei von Folgendem auszugehen: Ist Gegenstand eines administrativen (Enteignungs-)Verfahrens auch die Festsetzung der Entschädigung, so ist der Gegenstandswert in Höhe der "richtigen" Entschädigung festzusetzen, wobei vom Standpunkt eines objektiven Betrachters ex post auszugehen ist (BGH vom 17.12.1992, NJW 1993 1255/1258; BGHZ 61, 240/250).
  • OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12

    Gegenstandswert: Anwaltliche Vertretung des Grundstückseigentümers im

    a) Unter Anwendung der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (BGH, Urteil vom 27.09.1973, III ZR 131/71, BGHZ 61, 240, 252 = WM 1973, 1299; OLG München, Beschluss vom 01.12.2003, W 8/03 Bau, NVwZ-RR 2004, 711) ist der Gegenstandswert auf 20 % des zwischen den Beteiligten unstreitigen Verkehrswertes des in Rede stehenden Grundstücks von 17.201,18 ? festzusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 08/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62790
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2004 - 08/03 (https://dejure.org/2004,62790)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2004 - 08/03 (https://dejure.org/2004,62790)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2004 - 08/03 (https://dejure.org/2004,62790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,62790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 33 Abs. 2 Württ. Pfarrergesetz; § 19 Abs. 2 Pfarrbesoldungsgesetz
    Dienstwohnungsausgleich, Residenzpflicht; Befreiung aus persönlichen Gründen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht