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   BSG, 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77   

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BSG, 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77 (https://dejure.org/1977,10111)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77 (https://dejure.org/1977,10111)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 8/12 RKg 7/77 (https://dejure.org/1977,10111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 106
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    Zu der letztgenannten Vorschrift hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1975 (BVerfGE 40, 121 = NJW 1975, 1691) ausgesprochen, daß es mit dem GG vereinbar ist, daß Weisen, die sich infolge körperlicher oder können, .

    Auch bei diesen Kindern kann der Gesetzgeber bei der gebotenen typisierenden Betrachtung (vgl. BVerfGE 40, 121, 135; 36, 237, 245) in die Familie.

    BVerfGE 40, 121, 133).

    Speziell für Behinderte sind die Eingliederungshilfe (55 39 ff Bundessozialhilfegesetz -BSHG-) und die Hilfe zur Pflege (55 68 ff BSHG) vorgesehen (vgl. BVerfGE 40, 121, 138).

  • Drs-Bund, 24.04.1974 - BT-Drs 7/2032
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    Von Bedeutung sei dagegen die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs (BT-Drucks. 7/2032).

    Auch in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs - und zur Änderung des BKGG- (BT-Drucks. 7/2032 vom 24.4.1974 zu Nummer 2 Abs. 3) wird lediglich ausgeführt, daß die Verlängerung zahlreicher Ausbildungsgänge es erforderlich mache, die Höchstaltersgrenze in Anlehnung an die entsprechenden Höchstaltersgrenzen des Steuer- und Besoldungsrechts von 25 auf 27 Jahre zu erhöhen.

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    - Diese sogenannte Heiratsklausel ist 'später durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "(BVerfG) vom 27. Mai 1970 (vgl. BVerfGE 28, 324) - für den Bereich der sozialen Rentenversicherung - für verfassungswidrig erklärt werden.

    In der Amtlichen Begründung zur Neufassung des 5 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG (BT-Drucks. VI/1316 vom 27.10.1970 zu Art. 1 Nr. 1 S. 5), die aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 27. Mai 1970 (Unvereinbarkeit der Heiratsklausel mit dem Grundgesetz «GG-; BVerfGE 28, 324) notwendig geworden war (vgl. das oben bereits erwähnte Gesetz vom 25.1.1971; wird gleichfalls nur darauf abgestellt, daß für gebrechliche Kinder keine Höchstaltersgrenze gilt, weil die Gebrechlichkeit und damit die Belastung der Eltern in der Regel zeitlich nicht begrenzt ist. Mit keinem Wort wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf Kindergeld noch im hohen Alter und nach einem (fast) erfüllten Arbeitsleben "wiederaufleben" oder - wie im vorliegenden Fall - erstmals zur Entstehung gelangen kann.

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    jeden Unterhaltleistenden finanziell zu entlasten (vgl" BVerfGE 23, 258, 264; 28, 104, 113, 114)" Daß alleiniger Bezugspunkt die familiären Belastungen durch die Erziehung und Berufsausbildung der Kinder sind, wird durch die wechselvolle Entwicklung der maßgebenden Vorschriften und die in verschiedener Weise erfolgte Anhebung der Höchstaltersgrenzen bestätigt (vgl. z.B. 5 265 Abs. 2 LAG i. d. urspr. Fassung; 5 2 Abs. 2 und 3 BKGG i.d.F. des Art. 2 EStRG).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    Auch bei diesen Kindern kann der Gesetzgeber bei der gebotenen typisierenden Betrachtung (vgl. BVerfGE 40, 121, 135; 36, 237, 245) in die Familie.
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
    jeden Unterhaltleistenden finanziell zu entlasten (vgl" BVerfGE 23, 258, 264; 28, 104, 113, 114)" Daß alleiniger Bezugspunkt die familiären Belastungen durch die Erziehung und Berufsausbildung der Kinder sind, wird durch die wechselvolle Entwicklung der maßgebenden Vorschriften und die in verschiedener Weise erfolgte Anhebung der Höchstaltersgrenzen bestätigt (vgl. z.B. 5 265 Abs. 2 LAG i. d. urspr. Fassung; 5 2 Abs. 2 und 3 BKGG i.d.F. des Art. 2 EStRG).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Eltern oder elternähnlichen Personen stand nämlich nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG in der bis zum Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.7.2006 (BGBl I 1652) am 1.1.2007 geltenden Fassung zeitlich unbegrenzt Kindergeld zu, wenn die Behinderung des Kindes vor Vollendung des 27. Lebensjahres (ab 1.1.2007: 25. Lebensjahres) eingetreten war (so schon vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung: BSGE 44, 106 = SozR 5780 § 2 Nr. 5; BSGE 57, 108 = SozR 5870 § 2 Nr. 35; zum gleichlautenden § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: BFHE 196, 161, 163 f; BFHE 198, 567, 569 f; BFHE 210, 137, 138).

    Das Kindergeld ist seit seiner Einführung dazu bestimmt, die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (so bereits BVerfGE 11, 105, 115; BSGE 35, 113, 114 = SozR Nr. 18 zu § 2 BKGG; BSGE 44, 106, 112 = SozR 5870 § 2 Nr. 5 S 16; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 7 S 28; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 8 S 32 f; BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6 S 15; BSGE 69, 191, 195 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 16 S 45; vgl dazu auch BVerfGE 108, 52, 70 f; 111, 160, 172 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 54; BVerfGE 112, 164, 176).

  • BFH, 27.11.2019 - III R 44/17

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes

    Sie wurde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 26.07.2001 - VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832), die an eine entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sozialrechtlichen Kindergeld anknüpfte (BSG-Urteile vom 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77, SozR 5780, § 2 Nr. 5, und vom 14.08.1984 - 10 RKg 6/83, SozR 5870, § 2 Nr. 35) aber bereits vor der gesetzlichen Festschreibung angewandt.
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auch ab 1.1.1982 besteht der Anspruch auf das Kindergeld für ein behindertes Kind iS des § 2 Abs. 2 S 1 Nr. 3 BKGG nur, wenn das Kind vor der Vollendung des 27. Lebensjahres unfähig geworden ist, sich selbst zu unterhalten (Fortführung von BSG 23.6.1977 8/12 RKg 7/77 = BSGE 44, 106 = SozR 5870 § 2 Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat zu der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG i.V.m. § 2 Abs. 4 BKGG (idF der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 - BGBl I 412 -, aF; § 2 Abs. 4 BKGG aF inhaltlich aufgehoben durch Art. 1 Nr. 1 Buchst g des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 22. Dezember 1981 - BGBl I 1566 -) entschieden, daß gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG i.V.m. § 2 Abs. 4 BKGG aF ein Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes für ein behindertes Kind nach Vollendung des 27. Lebensjahres nur dann besteht, wenn die Behinderung vor der Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (BSGE 44, 106 = SozR 5870 § 2 Nr. 5).

    Dagegen sollte der Anspruch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG nicht neu entstehen oder wiederaufleben, wenn ein Kind, nachdem es sich aus der elterlichen Familie gelöst hatte, außerstande wurde, sich selbst zu unterhalten (BSGE 44, 106, 110).

    Für diesen Fall hat der erkennende Senat (aaO) für die durch § 2 Abs. 4 BKGG aF geregelte Rechtslage die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung offengelassen (BSGE 44, 106, 114).

  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Die vom Landessozialgericht (LSG) angeführte Rechtspr (BSGE 44, 106 = SozR 5870 § 2 Nr. 5; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 35) besagt lediglich, daß ein Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind nach § 2 Abs. 2 S 1 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur besteht, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.

    Hingegen konnte der Gesetzgeber von einer geringeren Schutzbedürftigkeit desjenigen Personenkreises ausgehen, der bereits in das Erwerbsleben eingetreten ist, sich aus dem Familienverband gelöst und im Regelfall eine eigenständige soziale Sicherung erlangt hat (BSGE 44, 106, 111, 112 = SozR 5870 § 2 Nr. 5 S 16, 17).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Kindergeld ist also weder die lebenslange Eltern-Kind-Beziehung noch die Belastung durch eine bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtung, sondern es handelt sich um eine Begünstigung derjenigen Familie, in der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (BSGE 44, 106, 112 = SozR 5870 § 2 Nr. 5).

  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Dabei war nach der Rechtsprechung des BSG eine lebenslange Berücksichtigung behinderter Kinder nur dann möglich, wenn die vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze eingetretene Behinderung zum Verlust der Selbstunterhaltungsfähigkeit führte (BSG-Urteile vom 14. August 1984  10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 23. Juni 1977  8/12 RKg 7/77, BSGE 44, 106).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Wie das BSG in seinem Grundsatzurteil vom 23. Juni 1977 8/12 RKg 7/77 (SozR 5870, § 2 Nr. 5) ausführlich dargelegt habe, sei dem Wortlaut des ursprünglichen § 2 Abs. 4 BKGG a.F. eindeutig zu entnehmen, dass Kindergeld für behinderte Kinder nur dann zustehe, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sei.
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97

    Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 4 S 1741/15

    Behindertes Kind eines verstorbenen Bundesbeamten; Waisengeld; 27. Lebensjahr;

    Dagegen sollte der Anspruch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG nicht neu entstehen oder wiederaufleben, wenn ein Kind, nachdem es sich aus der elterlichen Familie gelöst hatte, außerstande wurde, sich selbst zu unterhalten (vgl. BSG, Urteile vom 14.08.1984 - 10 RKg 6/83 -, BSGE 57, 108, und vom 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77 -, BSGE 44, 106, 110; jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80

    Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz;

    Andererseits ist der Staat nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen und jeden Unterhaltsleistenden finanziell zu entlasten (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977 - 8/12 RKg 7/77 - BSGE 44, 106, 111 f = SozR 5870 § 2 Nr. 5; BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 8/12 RKg 14/77 - BSGE 46, 158, 159 f = SozR 5870 § 2 Nr. 10, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Alleiniger Bezugspunkt sind die familiären Belastungen durch die Berufsausbildung des Kindes; dessen wegen dieser Berufsausbildung bestehende Unterhaltsbedürftigkeit ist wesentlich für die Kindergeldzahlung (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977, a.a.O., 112; BSG, Urteil vom 27. April 1978, a.a.O., 160).

  • BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77

    Behindertes Kind - Möglichkeit zur Selbstversorgung - Eigener Unterhalt - Eigene

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Juni 1977 (8/12 RKg 7/77, Seite 9, Dienstblatt BA, Teil C, Kindergeld, § 2 BKGG Nr. 2179 = SozArb 1977, 559) ausgeführt hat, gilt für behinderte Kinder deshalb kein Höchstalter, weil die Behinderung und damit die Belastung der Eltern in der Regel zeitlich nicht begrenzt ist.

    Auch werden diese, wie der Fall des Sohnes des Klägers zeigt, bei frühzeitigem Berufsbeginn und erst später, aber vor Vollendung des 27. Lebensjahres (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1977 - 8/12 RKg 7/77 -) eintretender Behinderung häufig eine eigenständige soziale Sicherung erworben haben.

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R

    Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft

  • FG Niedersachsen, 01.07.2003 - 15 K 254/02

    Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind bei Eintritt der

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 100/00

    Erstattungsanspruch - Sozialamt - Kindergeld - Versorgungsamt - Einkommensteuer

  • FG Düsseldorf, 18.02.1999 - 14 K 6256/96

    Nachweis der Behinderung, Kausalität zwischen Behinderung und der Unfähigkeit zum

  • BSG, 26.07.1977 - 12 RKg 10/77
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.1978 - L 16 (12) Ar 176/77
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