Rechtsprechung
LAG Hessen, 14.05.2008 - 8/15 Ta 490/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91a Abs 1 ZPO, § 3 Abs 2 GKG 2004, Anl 1 Nr 8210 GKG 2004
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Kündigung und anschließender übereinstimmender Erledigungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragung von Prozesskosten durch einen Arbeitgeber bei Rücknahme einer Kündigung und anschließender Erledigterklärung durch beide Parteien; Kostentragung durch einen Arbeitgeber bei Entfallen der Gebühr nach Nr. 8210 Abs. 2 Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) bei ...
- Wolters Kluwer
(Kostenentscheidung nach Rücknahme der Kündigung und anschließender übereinstimmender Erledigungserklärung)
- Judicialis
ZPO § 91 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Erledigung der Hauptsache; Rücknahme Kündigung; Kosten; Arbeitgeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 19 Ca 5391/07
- LAG Hessen, 14.05.2008 - 8/15 Ta 490/07
- BAG, 17.12.2008 - 3 AZB 73/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 04.05.1995 - 22 W 20/95
Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2008 - 15 Ta 490/07
Bei einer "Rücknahme" einer Kündigung ist wie bei der freiwilligen Erfüllung einer Forderung in der Regel davon auszugehen, dass die Klage begründet und erfolgreich gewesen wäre (vgl. LAG Köln vom 14. März 1995 - 4 Ta 62/95 - NZA 1995, 1016; OLG Frankfurt vom 04. Mai 1995 - 22 W 20/95 - MDR 1996, 426). - LAG Hessen, 28.10.1998 - 9 Ta 583/98
Berücksichtigung der Verhinderung des Eintritts einer Kostenprivilegierung ohne …
Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2008 - 15 Ta 490/07
Das Arbeitsgericht beruft sich auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 1998 - 9 Ta 583/98 -. - LAG Köln, 14.03.1995 - 4 Ta 62/95
Kündigung: Rücknahme im Kündigungsschutzprozess - Pflicht zur Kostentragung
Auszug aus LAG Hessen, 14.05.2008 - 15 Ta 490/07
Bei einer "Rücknahme" einer Kündigung ist wie bei der freiwilligen Erfüllung einer Forderung in der Regel davon auszugehen, dass die Klage begründet und erfolgreich gewesen wäre (vgl. LAG Köln vom 14. März 1995 - 4 Ta 62/95 - NZA 1995, 1016; OLG Frankfurt vom 04. Mai 1995 - 22 W 20/95 - MDR 1996, 426).
- LAG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 4 Ta 12/16
Kostenentscheidung - übereinstimmender Erledigungserklärung - …
Die Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Prozesshandlungen an den Kosteninteressen der Gegenseite oder der Arbeitsbelastung des Gerichts auszurichten (Hessisches LAG 14. Mai 2008 - 8/15 Ta 490/07).Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn eine Partei im Rahmen der Abgabe einer bestimmten Prozesserklärung einen Gestaltungsmissbrauch betreibt (LAG Baden-Württemberg 30. September 2015 - 21 Ta 7/15; Hessisches LAG 14. Mai 2008 - 8/15 Ta 490/07).
- LAG Nürnberg, 15.10.2015 - 4 Ta 135/15
Kündigung - Kündigungsrücknahme - Erledigterklärung - Kosten
Die Rücknahme einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess ist nämlich eine Erklärung, die - was die Pflicht zur Kostentragung anlangt - einer freiwilligen Erfüllung des Klageanspruches gleichsteht (vgl. hierzu Hessisches LAG vom 14.05.2008 - 8/15 Ta 490/07, zitiert in Juris; LAG Köln vom 14.03.1995 - 4 Ta 62/95 - NZA 1995, 1016).