Weitere Entscheidung unten: BSG, 19.07.2007

Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4726
BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R (https://dejure.org/2008,4726)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R (https://dejure.org/2008,4726)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - B 8/9b SO 13/07 R (https://dejure.org/2008,4726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - Mittagessen - Werkstatt für behinderte Menschen

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Unzulässigkeit der Klage; Versäumung der Klagefrist nach § 87 SGG; Bekanntgabe; Zustellung; Wirksamkeit; Anscheinsbeweis

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme der Mittagsverpflegung während des Aufenthalts des Klägers in einer teilstationären Einrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förmliche Zustellung im sozialgerichtlichen Verfahren - Vermutung einer Zustellung - Geltung der Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förmliche Zustellung im sozialgerichtlichen Verfahren; Vermutung der Zustellung; gesetzlich normierter Anscheinsbeweis; Geltung der Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 27/99 R

    Keine Zugangsvermutung bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief bei

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Die Zugangsvermutung als gesetzlich normierter Anscheinsbeweis (BSG SozR 3-1960 § 4 Nr. 4 S 12) scheitert nicht an § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 VwZG.

    Andererseits dürfen die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden (BSG SozR 3-1960 § 4 Nr. 4 S 12).

  • BSG, 26.08.1997 - 5 RJ 6/96

    Wirksame Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Ob es sich hierbei überhaupt um eine zwingende Formvorschrift handelt (BFHE 95, 419, 421; offen gelassen in BSG SozR Nr. 7, 9 und 11 zu § 4 VwZG, SozR 3-1960 § 4 Nr. 3 und BVerwGE 39, 257, 259 f; zum Streitstand Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl 2008, § 4 VwZG RdNr 11), muss der Senat nicht entscheiden; denn jedenfalls genügt der zu den Akten genommene Einlieferungsvermerk ("Nachweis für Einschreibesendung"), auf dem der Tag der Aufgabe zur Post (12. Oktober 2005) vermerkt und der Barcode eingeklebt wurde, diesen Anforderungen.

    Dementsprechend reicht jeder in den Akten befindliche Hinweis, der Aufschluss über den Tag der Aufgabe des Briefes zur Post gibt (BSG SozR 3-1960 § 4 Nr. 3 S 7 f; BVerwGE 39, 257, 260; Sadler, aaO, § 4 VwZG RdNr 37; Engelhardt/App, aaO, § 4 VwZG RdNr 11).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Ob es sich hierbei überhaupt um eine zwingende Formvorschrift handelt (BFHE 95, 419, 421; offen gelassen in BSG SozR Nr. 7, 9 und 11 zu § 4 VwZG, SozR 3-1960 § 4 Nr. 3 und BVerwGE 39, 257, 259 f; zum Streitstand Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl 2008, § 4 VwZG RdNr 11), muss der Senat nicht entscheiden; denn jedenfalls genügt der zu den Akten genommene Einlieferungsvermerk ("Nachweis für Einschreibesendung"), auf dem der Tag der Aufgabe zur Post (12. Oktober 2005) vermerkt und der Barcode eingeklebt wurde, diesen Anforderungen.

    Dementsprechend reicht jeder in den Akten befindliche Hinweis, der Aufschluss über den Tag der Aufgabe des Briefes zur Post gibt (BSG SozR 3-1960 § 4 Nr. 3 S 7 f; BVerwGE 39, 257, 260; Sadler, aaO, § 4 VwZG RdNr 37; Engelhardt/App, aaO, § 4 VwZG RdNr 11).

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 21/89

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, Mangel der Zustellung

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Hat die Behörde den Weg der (förmlichen) Zustellung gewählt, sind allerdings nach § 85 Abs. 3 Satz 2 SGG die §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) anzuwenden (BSG SozR 1500 § 84 Nr. 6 S 21; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 87 RdNr 4 und § 85 RdNr 8 f).

    Entscheidet sich der Versicherungsträger freiwillig für den Weg der förmlichen Zustellung, ist es nicht nur folgerichtig, sondern sogar erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der Zustellung abgestellt und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe gewählt wird (BSG SozR 1500 § 84 Nr. 6 S 20; BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ab (BFHE 203, 26 ff; seither stRspr), wonach jedenfalls eine entsprechende Anwendung von § 108 Abs. 3 AO, der den Ablauf einer Frist auf den nächstfolgenden Werktag vorsieht, wenn das Ende einer Frist sonst auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, für geboten erachtet wird.
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 92.83

    Ablehnung einer beantragten Zurückstellung vom Wehrdienst - Versäumung der

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Wann dieser Hinweis zu den Akten gelangt ist, ist ohne Bedeutung (Engelhardt/App, aaO, § 4 VwZG RdNr 11 mwN; vgl auch BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1985 - 8 C 92/83 -, NVwZ 1985, 900).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt § 44 SGB X im gesamten Bereich des Sozialhilferechts (Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R - RdNr 19).
  • BFH, 28.02.1969 - VI R 327/67

    Aktenvermerk - Zustellung - Ordnungswidrigkeit - Unwirksamkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Ob es sich hierbei überhaupt um eine zwingende Formvorschrift handelt (BFHE 95, 419, 421; offen gelassen in BSG SozR Nr. 7, 9 und 11 zu § 4 VwZG, SozR 3-1960 § 4 Nr. 3 und BVerwGE 39, 257, 259 f; zum Streitstand Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl 2008, § 4 VwZG RdNr 11), muss der Senat nicht entscheiden; denn jedenfalls genügt der zu den Akten genommene Einlieferungsvermerk ("Nachweis für Einschreibesendung"), auf dem der Tag der Aufgabe zur Post (12. Oktober 2005) vermerkt und der Barcode eingeklebt wurde, diesen Anforderungen.
  • BFH, 05.03.1986 - II R 5/84

    Zugangsvermutung gem. § 4 Abs. 1 VwZG gilt auch, wenn dritter Tag auf einen

    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Gefordert wird ein substantiiertes Bestreiten in der Weise, dass der Betreffende einen abweichenden Geschehensablauf schlüssig vorträgt und dadurch zumindest Zweifel begründet, weil anderenfalls die Zugangsvermutung wertlos wäre (BFHE 146, 27, 31; Engelhardt/App, aaO, § 4 VwZG RdNr 8).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Auszug aus BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R
    Entscheidet sich der Versicherungsträger freiwillig für den Weg der förmlichen Zustellung, ist es nicht nur folgerichtig, sondern sogar erforderlich, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Zeitpunkt der Zustellung abgestellt und nicht der ungenaue und missverständliche Begriff der Bekanntgabe gewählt wird (BSG SozR 1500 § 84 Nr. 6 S 20; BSG, Urteil vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82).
  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Ebenso wenig wird ein Zeitraum umschrieben, in dem die Rechtswirkung der Bekanntgabe eintritt, sondern der vermutete Tag der Bekanntgabe und damit ein genauer Zeitpunkt für den Eintritt einer Rechtswirkung markiert, der für den Lauf der Klagefrist maßgeblich ist (vgl bereits die Gesetzesbegründung zu § 31 VwVfG BT-Drucks VI/1173 S 49: "... Zeitpunkt bestimmt, in dem die Bekanntgabe als bewirkt gilt"; zu § 4 Abs. 1 VwZG vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R; Loytved, Kann die Zustellung eines Widerspruchsbescheides mittels eingeschriebenen Briefes auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen?, SGb 1997, 253, 254) .

    Diese Argumentation ist auf das Sozialrecht bereits deshalb nicht übertragbar, weil dort jedenfalls eine Bevollmächtigung der Sozialleistungsempfänger - etwa durch Rechtsanwälte - schon im Verwaltungsverfahren nicht die Regel ist (vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R - RdNr 12) .

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Soweit die Klägerin sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.9.1983 (12 RK 75/82) und vom 15.12.1983 (12 RK 22/82) beziehe, werde verkannt, dass sich die Rechtslage zwischenzeitlich grundlegend geändert habe, dies gelte auch für das Urteil des BSG vom 9.12.2008 (B 8/9b SO 13/07 R).

    Eine Anfrage an den 8. Senat des BSG (vgl § 41 Abs. 2, 3 SGG) wegen seines Urteils vom 9.12.2008 (B 8/9b SO 13/07 R) , das sich dieser früheren Rechtsprechung angeschlossen hat, wegen dessen das LSG die Revision zugelassen hat und auf das sich die Klägerin bezieht, ist nicht notwendig, weil in diesem Urteil kein tragender Rechtssatz aufgestellt wird, von dem der erkennende Senat in der vorliegenden Entscheidung abweicht.

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Ebenso wenig wird ein Zeitraum umschrieben, in dem die Rechtswirkung der Bekanntgabe eintritt, sondern der vermutete Tag der Bekanntgabe und damit ein genauer Zeitpunkt für den Eintritt einer Rechtswirkung markiert, der für den Lauf der Klagefrist maßgeblich ist (vgl bereits die Gesetzesbegründung zu § 31 VwVfG BT-Drucks VI/1173 S. 49: "... Zeitpunkt bestimmt, in dem die Bekanntgabe als bewirkt gilt"; zu § 4 Abs. 1 VwZG vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R; Loytved, Kann die Zustellung eines Widerspruchsbescheides mittels eingeschriebenen Briefes auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fal..., SGb 1997, 253, 254).

    Diese Argumentation ist auf das Sozialrecht bereits deshalb nicht übertragbar, weil dort jedenfalls eine Bevollmächtigung der Sozialleistungsempfänger - etwa durch Rechtsanwälte - schon im Verwaltungsverfahren nicht die Regel ist (vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R - RdNr. 12).

    Erforderlich ist vielmehr "ein substantiiertes Bestreiten in der Weise, dass der Betreffende einen abweichenden Geschehensablauf schlüssig vorträgt" (BSG, Urteil vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R), also Tatsachen darlegt, aus denen "schlüssig die nicht entfernt liegende Möglichkeit hervorgeht, dass ein Zugang des Verwaltungsakts erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 HS.

    1 SGB X vermuteten Zeitpunkt erfolgte" (Pattar, a.a.O., § 37, Rdnr. 106 - m.w.N.), "und dadurch zumindest Zweifel begründet" (BSG, Urteil vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R), dass der Zugang des Widerspruchsbescheides innerhalb des sich aus der Zugangsfiktion ergebenden Zeitraums erfolgt ist.

    Denn wenn ein substantiiertes Bestreiten nicht verlangt würde, wäre die Zugangsvermutung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X wertlos (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Zu berücksichtigten ist dabei, dass die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden dürfen, um nicht den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz und damit den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14.05.1985, 1 BvR 370/84, und vom 23.08.1999, 1 BvR 1138/97; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R).

    Fehlt es an einem solchen Vorbringen, ist das Gericht an die gesetzlich angeordnete Fiktionswirkung gebunden (vgl. BFH, Urteil vom 05.03.1986, II R 5/84; BSG, Urteile vom 23.05.2000, B 1 KR 27/99 R, und vom 09.12.2008, B 8/9b SO 13/07 R; Thüringer OVG, Beschluss vom 07.02.2002, 4 ZKO 1252/97).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 19.07.2007 - B 8/9b SO 13/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43797
BSG, 19.07.2007 - B 8/9b SO 13/07 B (https://dejure.org/2007,43797)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2007 - B 8/9b SO 13/07 B (https://dejure.org/2007,43797)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - B 8/9b SO 13/07 B (https://dejure.org/2007,43797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,43797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 19.07.2007 - B 8/9b SO 13/07 B
    Es ist nicht erkennbar, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 160a RdNr 14 ff; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX, RdNr 56 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht