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   BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R   

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https://dejure.org/2007,553
BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R (https://dejure.org/2007,553)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R (https://dejure.org/2007,553)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 21/06 R (https://dejure.org/2007,553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen - abweichende Festlegung des Regelbedarfs gem § 28 Abs 1 S 2 SGB XII - kein Einkommenseinsatz

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung; kostenloses Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM); abweichende Festlegung des Regelbedarfs; kein Einkommenseinsatz; keine abweichende Festlegung für Ersparnis an Energie und Wasser; Prüfungsumfang

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsicherungsleistung - Anrechnung des Mittagessens auf Einkommen - Werkstatt für behinderte Menschen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Berücksichtigung von Essen in der Werkstatt für behinderte Menschen als Einkommen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung eines kostenfreien Essens in einer ...

  • Judicialis

    SGB XII § 82 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Festlegung des Regelbedarfs bei kostenlosem Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.12.2007)

    Weniger Sozialhilfe in stationären Einrichtungen // Kostenlose Verpflegung wird angerechnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 252
  • NZS 2008, 139
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Nur eine Sachentscheidung macht eine Verfristung des Widerspruchs unbeachtlich (stRspr seit BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1964 - VIII C 72.62 -, DVBl 1965, 89, 90).

    In einem Widerspruchsverfahren darf die Widerspruchsbehörde damit auch über einen verspäteten Widerspruch sachlich entscheiden; eine sich über die Fristversäumung hinwegsetzende Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde schließt dann für das spätere Gerichtsverfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (BVerwG, Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -, DVBl 1982, 1097 mwN; BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1964 - VIII C 72.62 -, DVBl 1965, 89, 90).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Denn abzustellen ist im Rahmen einer erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl BVerwGE 72, 354, 360) nur auf erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarf von nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang sowie auf nicht nur möglicherweise eintretende Ersparnisse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - 21 A 1565/05

    Keine Anrechnung des Mittagessens auf Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 32/05

    Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter; Bedarfsdifferenzierung nach dem

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • OVG Saarland, 22.06.2007 - 3 A 187/07

    Zur Frage der Anrechnung des in einer Werkstätte für behinderte Menschen zur

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Begründet wurde dies damit, dass der Gesetzgeber des GSiG den Bedarf in einem Regelsatz unabhängig von individuellen Bedürfnissen pauschaliert habe, es sich bei einer abweichenden Bestimmung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG aber nicht mehr um einen solchen Regelsatz handele (OVG des Saarlandes, Urteil vom 22. Juni 2007 - 3 A 187/07 -, juris RdNr 34) und der Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung eine nur beschränkt individuelle Bedarfsermittlung (BT-Drucks 14/5150, S 49; OVG für das Saarland, aaO, juris RdNr 38) vorgesehen habe.
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Denn insoweit handelt es sich nur um nicht gesondert anfechtbare Berechnungselemente der geltend gemachten höheren Leistung (vgl: BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 8; BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R RdNr 18; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 11).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Soweit im Urteil des BSG vom 8. Februar 2007 (SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 RdNr 11) ausgeführt ist, es bedürfe einer (konstitutiven) "Absenkungsentscheidung" der Verwaltung, wird diese Rechtsprechung aufgegeben.
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 17/93

    Tarifvertragsauslegung - Krankengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen (BSGE 49, 85, 87 = SozR 1500 § 84 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 5 S 11).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92

    Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R
    Diese nach Zustellung des Urteils abgegebene Erklärung ist so auszulegen, dass der Beklagte - wie erforderlich - seine Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erklärt hat (vgl dazu: BSG SozR 3-3300 § 39 Nr. 2 S 3 f; BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 3).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R

    Kostenübernahme bei notwendiger Ersatz- bzw Verhinderungspflege

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Eine abweichende Bemessung des Bedarfs nach der ersten Alternative kommt in Abgrenzung zu den §§ 82 ff SGB XII nur in Betracht, soweit die tatsächlich bedarfsdeckende Zuwendung von einem Sozialhilfeträger als Leistung nach dem SGB XII erbracht wird (BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, RdNr 19; BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 36 und 42; BSGE 112, 54 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 8, RdNr 22; BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 8 SO 13/14 R) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Das in der Werkstatt für behinderte Menschen im Rahmen einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme kostenlos zur Verfügung gestellte Mittagessen mindert nicht den Sozialhilfeanspruch des behinderten Menschen (Abgrenzung zu BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R = BSGE 99, 252 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3) kommt eine solche bedarfsmindernde Berücksichtigung von Zuwendungen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nur in Betracht, wenn diese von einem Träger der Sozialhilfe als Leistung nach dem SGB XII erbracht werden.

    Dies macht außerdem die Sachbezugsverordnung deutlich, die mehrfach von Beschäftigten eines Arbeitgebers spricht, etwa in § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 3. Andernfalls wäre auch nicht zu erklären, weshalb die DVO zu § 82 SGB XII den Wert, der für die Vollverpflegung in Ansatz zu bringen ist, mit mehr als 60 % des Regelsatzes von 331 Euro bestimmt, während der Bedarfsanteil für Ernährung, Getränke und Tabakwaren im Regelsatz nur etwa 38 % beträgt (BSGE 99, 252 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3) .

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Zu Recht ist die Klage auch gegen den Landrat als beteiligtenfähige Behörde des Kreises Stormarn als nach dem GSiG, dem BSHG und dem SGB XII iVm den Landesausführungsgesetzen zuständigen Leistungsträgers gerichtet worden (§ 70 Nr. 3 SGG; vgl zur Beteiligtenfähigkeit der Behörde: BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 21/06 R - RdNr 11 f, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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