Weitere Entscheidung unten: BSG, 13.07.2007

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   BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R   

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https://dejure.org/2008,3235
BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R (https://dejure.org/2008,3235)
BSG, Entscheidung vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R (https://dejure.org/2008,3235)
BSG, Entscheidung vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 16/07 R (https://dejure.org/2008,3235)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Kindergeld des volljährigen Kindes außerhalb des Elternhaushaltes - Weiterleitung - keine Anrechnung bei Kindergeldberechtigtem

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Beteiligtenfähigkeit; Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Einkommenseinsatz; Kindergeld des volljährigen Kindes außerhalb des Elternhaushaltes; Weiterleitung; keine Anrechnung bei Kindergeldberechtigtem

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung bei der Berechnung der Leistung von an ein Elternteil gezahltes Kindergeld als Einkommen des außerhalb des elterlichen Haushalts wohnenden behinderten Kindes; Qualifizierung einer Person als erwerbsgemindert i.S.v. § 43 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    SGB XII § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Berücksichtigung des Kindergeldes des volljährigen, außerhalb des Elternhaushaltes lebenden Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 961
  • FamRZ 2009, 44
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Behörden im Sinne des SGG sind solche Stellen, die - wie der Oberbürgermeister der Stadt Essen - durch organisationsrechtliche Rechtssätze gebildet, vom Wechsel ihrer Amtsinhaber unabhängig und nach der einschlägigen Zuständigkeitsregelung berufen sind, unter eigenem Namen für den Staat oder einen Träger der öffentlichen Verwaltung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (Bundessozialgericht , Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R).

    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).

    Davon gehen nicht zuletzt auch inzident die von diesem Grundsatz abweichenden ausdrücklichen Zuordnungsregelungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - RdNr 22) und des § 11 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - aus (vgl dazu BSGE 97, 254 ff RdNr 25 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 und BSGE 97, 265 ff RdNr 33 f = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).

    Gleiches gilt für die denkbare und näher liegende Berücksichtigung von Abzweigungsansprüchen des Klägers als zumutbar verwertbares Vermögen statt als fiktives Einkommen (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Bei der Entscheidung hierüber sind grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen über Grund und Höhe der Leistungen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 zu prüfen und etwaige Änderungen in den Verhältnissen - etwa ein schwankendes Einkommen - zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - mwN).

    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).

    Das an ein Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld ist nur als Einkommen des volljährigen, außerhalb des Haushaltes lebenden Kindes zu berücksichtigen, soweit es ihm zeitnah (innerhalb eines Monats nach Auszahlung bzw Überweisung des Kindergeldes) zugewendet wird und ohne die "Weiterleitung" des Kindergeldes die Voraussetzungen des § 74 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes vorliegen würden (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - RdNr 14).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 (B 8/9b SO 23/06 R) darauf hingewiesen hat, dass das Kindergeld bestimmungsgemäß verwendet wird, wenn es von dem Elternteil an seine volljähriges, außerhalb des Haushalts wohnendes Kind weitergeleitet, weil es typisierend gewährt wird, um Unterhaltungslasten gegenüber den Kindern zu erleichtern, rechtfertigt auch dies - entgegen der Auffassung des Beklagten - keine andere Entscheidung, solange es gerade nicht an den Kläger weitergeleitet wird.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Davon gehen nicht zuletzt auch inzident die von diesem Grundsatz abweichenden ausdrücklichen Zuordnungsregelungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - RdNr 22) und des § 11 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - aus (vgl dazu BSGE 97, 254 ff RdNr 25 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 und BSGE 97, 265 ff RdNr 33 f = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Davon gehen nicht zuletzt auch inzident die von diesem Grundsatz abweichenden ausdrücklichen Zuordnungsregelungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - RdNr 22) und des § 11 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - aus (vgl dazu BSGE 97, 254 ff RdNr 25 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 und BSGE 97, 265 ff RdNr 33 f = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Dies steht einer bestimmungsgemäßen Verwendung des Kindergeldes im Übrigen auch nicht entgegen, weil das Kindergeld - unabhängig von Unterhaltsansprüchen - typisierend auch dazu dient, Eltern wegen kindbedingter Mehrkosten der allgemeinen Lebensführung zu entlasten, sei es durch eine Steuerersparnis, sei es auf Grund einer Sozialleistung (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - VIII R 59/04).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Das Kindergeld ist sozialhilferechtlich vielmehr grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 -, NJW 2005, 2873 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38; BSG, Urteile vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 5/06 R -, SozR 4-3500 § 41 Nr. 1 und - B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
    Er ist rechtlich nicht verpflichtet, einen Abzweigungsantrag zu stellen (ebenso Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2008 - III R 33/05).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Der Senat hat bereits früher angedeutet (Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - FamRZ 2009, 44 - RdNr 15), dass es sich bei § 2 Abs. 1 SGB XII nicht um eine isolierte Ausschlussnorm handelt, was sich insbesondere aus der Systematik des SGB XII insgesamt ergibt.
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Unter Berücksichtigung der für die bisherige Rechtsprechung des Senats maßgeblichen Gesichtspunkte - Konkretisierung des Nachranggrundsatzes insbesondere durch die Vorschriften über Einkommen und Vermögen, Leistungsausschlüsse und -minderungen sowie Erstattung, systematische Stellung des § 2 Abs. 1 SGB XII im Ersten Kapitel statt in den Leistungsvorschriften der folgenden Kapitel (vgl BSG vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - FEVS 60, 346 = juris RdNr 15) - beantwortet der Senat die bislang offengelassene Frage jedoch dahin, dass § 2 Abs. 1 SGB XII generell keine Ausschlussnorm darstellt (ebenso Siefert, ZFSH/SGB 2016, 661) .
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Diese Vorschrift ist, wenn andere Leistungen - wie hier - tatsächlich nicht erbracht werden, keine eigenständige Ausschlussnorm, sondern ihr kommt regelmäßig nur im Zusammenhang mit ergänzenden bzw konkretisierenden sonstigen Vorschriften des SGB XII Bedeutung zu; ein Leistungsausschluss ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII ist mithin allenfalls in extremen Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn sich der Bedürftige generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 21/08 R - RdNr 13; Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 23/08 R - BSGE 104, 219 ff RdNr 20 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1; Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 16/07 R - RdNr 15) .
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Rechtsprechung
   BSG, 13.07.2007 - B 8/9b SO 16/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,70165
BSG, 13.07.2007 - B 8/9b SO 16/07 B (https://dejure.org/2007,70165)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2007 - B 8/9b SO 16/07 B (https://dejure.org/2007,70165)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - B 8/9b SO 16/07 B (https://dejure.org/2007,70165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,70165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Schleswig - S 11 SO 168/06
  • LSG Schleswig-Holstein - L 9 B 316/07
  • BSG, 13.07.2007 - B 8/9b SO 16/07 B
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