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VG Berlin, 02.08.2022 - 80 K 13.22 OL |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 59.10
Disziplinarrecht; Anforderung an Klageschrift (hier: § 52 Abs. 2 Satz 1 DG NW …
Auszug aus VG Berlin, 02.08.2022 - 80 K 13.22
Wie bei einer Disziplinarklageschrift (vgl. zum rechtsstaatlichen Erfordernis bei einer Disziplinarklageschrift BVerwG, Beschluss vom 28. März 2011 - 2 B 59.10 - juris Rn. 6) müssen auch bei einer Disziplinarverfügung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - OVG 80 N 2.17 - m.w.N.) die Sachverhalte, aus denen das Dienstvergehen hergeleitet wird, aus sich heraus verständlich geschildert werden.