Rechtsprechung
LG Köln, 09.02.2007 - 81 O 174/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Google AdWords - Die Nennung eines kennzeichenrechtlich geschützten Begriffes zur Platzierung einer AdWord-Werbung für mit denen des Markeninhabers identischen Waren stellt eine Verwendung der betreffenden Marke in kennzeichenmäßiger Form dar.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Google AdWords Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung G als Keyword für Werbeanzeigen bei Google im geschäftlichen Verkehr; Schadensersatz wegen der Verwendung von Abbildungen der Produkte FlexiFelix und MaryMermaid sowie Smartballs für die Bebilderung eines Angebotes auf einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
- beck.de (Leitsatz)
Markenrechtsverletzung durch Google-Adwords
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 23.5.2007)
Google Adwords mit fremder Marke ist Markenverletzung // Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine Markenverletzung
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.02.2007 - 81 O 174/06
- OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 204 (Ls.)
- MMR 2007, 736
- MIR 2007, Dok. 210
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03
Impuls
Auszug aus LG Köln, 09.02.2007 - 81 O 174/06
Hierzu hat der BGH in seinem Urteil vom 18.Mai 2006 - I ZR 183/03 - entgegen den Vorinstanzen entschieden, dass es für die Annahme einer Markenverletzung nicht darauf ankommt, dass diese für den Nutzer sichtbar sei - der Quelltext bleibt dem Nutzer im Normalfall verborgen -, sondern es sei entscheidend, "dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden Internetseite geführt wird.
- OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07
Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.2.2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 174/06 - geändert.