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   LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16   

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https://dejure.org/2016,59225
LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16 (https://dejure.org/2016,59225)
LG Köln, Entscheidung vom 30.08.2016 - 81 O 40/16 (https://dejure.org/2016,59225)
LG Köln, Entscheidung vom 30. August 2016 - 81 O 40/16 (https://dejure.org/2016,59225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Inhaberhaftung für Anbieterkonto bei Amazon - Schutzrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Der Bundesgerichtshof hat dazu Folgendes ausgeführt (BGH, Urteil vom 11.3.2009 - I ZR 114/06 - Halzband - im Folgenden zitiert nach Juris):.

    (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06 - Rn. 16).

    (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06 -, Rn. 18).

    (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06 - Rn. 20)".

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. zu ihr im Urheberrecht etwa BGHZ 156, 1, 11 ff. - Paperboy; Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 36a ff.; zur Störerhaftung im Markenrecht BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 49 ff. = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 202 ff.) und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay) selbständigen Zurechnungsgrund dar.

    Anders als die Haftung des Betreibers einer Internetplattform, auf der Waren zum Verkauf angeboten und in diesem Zusammenhang Rechtsverstöße begangen werden können (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 41 f. - Jugendgefährdende Medien bei eBay), greift der hier in Betracht kommende Zurechnungsgrund auch nicht erst dann ein, wenn der Kontoinhaber die unzureichende Sicherung der Kontaktdaten andauern lässt, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dass ein Dritter sie unberechtigterweise benutzt hat.

  • OLG Köln, 01.06.2016 - 6 W 68/16

    Streitwert eines Verfahrens auf Unterlassung der Verletzung von

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Es ist daher ein Streitwert von 2.000 EUR angemessen (OLG Köln, Beschluss vom 1.6.2016 - 6 W 68/16).
  • LG München I, 04.05.2010 - 33 O 14269/09

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Angabe des Diensteanbieters auf der Startseite;

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Durch das Tatbestandsmerkmal der Spürbarkeit werden Bagatellverstöße mit nur geringfügigen Auswirkungen vom Schutz des UWG ausgeklammert (LG München, Urteil vom 04.05.2010 - 33 O 14269/09, zur vergleichbaren Regelung vor Einführung des neuen § 3a UWG).
  • KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
  • KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07

    Wettbewerbsverstoß: Identitätsangabe beim Fernabsatz von Waren im Internet;

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. zu ihr im Urheberrecht etwa BGHZ 156, 1, 11 ff. - Paperboy; Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 36a ff.; zur Störerhaftung im Markenrecht BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 49 ff. = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 202 ff.) und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay) selbständigen Zurechnungsgrund dar.
  • LG Berlin, 25.11.2011 - 15 O 436/11

    Anhängen an fremde Angebote bei Amazon mittels individueller

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Ein solches Anhängen an fremde Angebote ist zulässig, jedoch nur, sofern tatsächlich dasselbe Produkt veräußert wird oder aber klargestellt wird, dass dies nicht der Fall ist und die Waren lediglich gleichartig sind (LG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011 - 15 O 436/11).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung (vgl. zu ihr im Urheberrecht etwa BGHZ 156, 1, 11 ff. - Paperboy; Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 36a ff.; zur Störerhaftung im Markenrecht BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 49 ff. = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rdn. 202 ff.) und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts (vgl. BGHZ 173, 188 Tz. 22 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay) selbständigen Zurechnungsgrund dar.
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
    Dabei ist der Begriff des Anbietens weit, und zwar im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen; nicht erst ein Angebot, sondern bereits die invitatio ad offerendum erfüllt das Tatbestandsmerkmal, und zwar auch durch Einstellung des Angebots auf einer Internetplattform (Fezer, Markenrecht Rn. 850; BGH GRUR 2006, 927- Kunststoffbügel).
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