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   LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 45/03   

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https://dejure.org/2004,22964
LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 45/03 (https://dejure.org/2004,22964)
LG Köln, Entscheidung vom 30.01.2004 - 81 O 45/03 (https://dejure.org/2004,22964)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 81 O 45/03 (https://dejure.org/2004,22964)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 209/02
    Auszug aus LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 45/03
    Anlage B 35 der Akte 81 O 209/02: Lederwarenreport.

    Anlage B 36 der Akte 81 O 209/02: Anzeige "Le Crocodil" aus dem Lederwarenreport.

    Anlage B 54 der Akte 81 O 209/02: N-Katalog, für den die Besonderheit besteht, dass die Produkte nicht nur jahrelang unbeanstandet vertrieben worden sind, sondern die mittlerweile nach Beanstandung rechtskräftig für zulässig angesehen worden sind.

    Anlage B 44 der Akte 81 O 209/02: Bericht in der Zeitschrift "B1 " mit Hinweisen auf Kelly-Look bzw. Kelly von G mit Preisangaben.

    Anlage B 55 der Akte 81 O 209/02: Katalog S [Kelly von 2 verschiedenen Herstellern].

    Anlage B 42a der Akte 81 O 209/02: Kelly von S1.

    Anlage B 19 der Akte 81 O 209/02: Werbung C1.

    Anlage B 41a der Akte 81 O 209/02: Bericht über die Lederwarenmesse 1997 mit Kelly - Tasche von Q.

    Anlage B 56 der Akte 81 O 209/02: Katalog N1.

    Anlage B 56 der Akte 81 O 209/02: Katalog N1 mit Birkin-Art.

  • LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 249/02

    Bekanntheitsgrad der Taschenmodelle Kelly und Birkin i.S.d. Schutzvoraussetzungen

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 45/03
    Anlage B 25 der Akte 81 O 249/02: Offenbacher Lederwarenmesse; Firma M.

    Anlage B 10 - B 13 der Akte 81 O 249/02: Kelly-Modelle von Q auch in L-Werbung.

  • LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 209/02

    Bekanntheitsgrad der Taschenmodelle Kelly und Birkin i.S.d. Schutzvoraussetzungen

    Die von der Klägerin in Anspruch genommenen Händler - für die folgende Darstellung wird der Vortrag aller Beklagter zusammen genommen, denn zu diesem Zweck sind die Akten der Parallelverfahren wechselseitig zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden - haben eine große Vielzahl zum einen von Handtaschen als Anschauungsstücken und zum anderen von Katalogen - zum Teil als Originale - zur Akte gereicht oder - dies gilt für die 5 Exemplare der Zeitschrift ARPEL aus den 80er Jahren, wie auf Seite 7 oben des Schriftsatzes der Beklagten im Verfahren 81 O 45/03 (Bl. 229 d.A.) beschrieben - zum Beleg der Tatsache, aus welchen Jahren die als Kopien aus dieser Zeitschrift zu den Akten gereichten Urkunden stammen; aus den Urkunden insgesamt ergibt sich auch ohne eine Beweisaufnahme (durch Vernehmung von Zeugen über Zeitpunkt und Ort eines Taschenerwerbs), dass und seit wann der Handtaschenmarkt von Kelly - und Birkin - Nachahmungen geradezu überschwemmt wird.

    Anlage B 15 der Akte 81 O 45/03: Original-Prospekt Bonifer.

    Anlage B 4 der Akte 81 O 45/03: Titelblatt Lederwarenreport mit Taschen von ABRO.

    Anlage B 57 der Akte 81 O 45/03: Arpel Nr. 143, Birkin von Santandrea.

    Anlage B 58 der Akte 81 O 45/03, Birkin vom Moda Borse.

    Anlage B 59 der Akte 81 O 45/03, Birkin vom Cuoifcio.

    Anlage B 75 der Akte 81 O 45/03: Arpel, Birkin von Gianfranco Lotti.

    Anlage B x der Akte 81 O 45/03: Birkin-Art auf Seite 43 des Lederwarenreports 12/97.

  • LG Köln, 30.01.2004 - 81 O 249/02
    Die von der Klägerin in Anspruch genommenen Händler - für die folgende Darstellung wird der Vor trag aller Beklagter zusammen genommen, denn zu diesem Zweck sind die Akten der Parallelverfahren wechselseiti g zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden - haben eine große Vielzahl zum einen von Handtaschen als Ansc hauungsstücken und zum anderen von Katalogen - zum Teil als Originale - zur Akte gereicht oder - dies gilt für die 5 Exemplare der Zeitschrift B aus den 80er Jahren, wie auf Seite 7 oben des Schriftsatzes der Beklagten i m Verfahren 81 O 45/03 (Bl. 229 d.A.) beschrieben - zum Beleg der Tatsache, aus welchen Jahren die als Kopien aus dieser Zeitschrift zu den Akten gereichten Urkunden stammen; aus den Urkunden insgesamt ergibt sich auch o hne eine Beweisaufnahme (durch Vernehmung von Zeugen über Zeitpunkt und Ort eines Taschenerwerbs), dass und se it wann der Handtaschenmarkt von Kelly - und Birkin - Nachahmungen geradezu überschwemmt wird.

    Anlage B 15 der Akte 81 O 45/03: Original-Prospekt C.

    Anlage B 4 der Akte 81 O 45/03: Titelblatt Lederwarenreport mit Taschen v on B1.

    Anlage B 57 der Akte 81 O 45/03: Arpel Nr. 143, Birkin von T.

    Anlage B 58 der Akte 81 O 45/03, Birkin von N2.

    Anlage B 59 der Akte 81 O 45/03, Birkin von D.

    Anlage B 75 der Akte 81 O 45/03: Arpel, Birkin von M.

    Anlage B x der Akte 81 O 45/03: Birkin-Art auf Seite 43 des Lederwarenrep orts 12/97.

  • LG Köln, 03.06.2005 - 81 O 103/04

    Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung des Grundsatzes der grundsätzlich freien

    In den von den Antragsgegnerinnen erwähnten Urteilen, gegen die mittlerweile Berufung eingelegt worden ist, hat die Kammer auszugsweise Folgendes ausgeführt [das Zitat stammt aus 81 O 45/03]:.

    Die von der Klägerin in Anspruch genommenen Händler - für die folgende Darstellung wird der Vortrag aller Beklagter zusammen genommen, denn zu diesem Zweck sind die Akten der Parallelverfahren wechselseitig zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden - haben eine große Vielzahl zum einen von Handtaschen als Anschauungsstücken und zum anderen von Katalogen - zum Teil als Originale - zur Akte gereicht oder - dies gilt für die 5 Exemplare der Zeitschrift ARPEL aus den 80er Jahren, wie auf Seite 7 oben des Schriftsatzes der Beklagten im Verfahren 81 O 45/03 (Bl. 229 d.A.) beschrieben - zum Beleg der Tatsache, aus welchen Jahren die als Kopien aus dieser Zeitschrift zu den Akten gereichten Urkunden stammen; aus den Urkunden insgesamt ergibt sich auch ohne eine Beweisaufnahme (durch Vernehmung von Zeugen über Zeitpunkt und Ort eines Taschenerwerbs), dass und seit wann der Handtaschenmarkt von L - und C - Nachahmungen geradezu überschwemmt wird.

    Anlage B 57 der Akte 81 O 45/03: Arpel Nr. 143, C von Santandrea.

    Anlage B 58 der Akte 81 O 45/03, C vom Moda Borse.

    Anlage B 59 der Akte 81 O 45/03, C vom Cuoifcio.

    Anlage B 75 der Akte 81 O 45/03: Arpel, C von Gianfranco Lotti.

    Anlage B x der Akte 81 O 45/03: C-Art auf Seite 43 des Lederwarenreports 12/97.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 199/04

    Voraussetzungen von Ansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, Urt. v. 30.1.2004 - 81 O 45/03 - abrufbar unter juris).
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