Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.10.2009 - 81 Ss 43/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3977
OLG Köln, 06.10.2009 - 81 Ss 43/09 (https://dejure.org/2009,3977)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2009 - 81 Ss 43/09 (https://dejure.org/2009,3977)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 81 Ss 43/09 (https://dejure.org/2009,3977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StGB § 267; ; StGB § 267 Abs. 1; ; StGB § 273 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 265 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des Entfernens eines von deutschen Behörden auf einem ausländischen Führerschein angebrachten Aufklebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Führerschein: Entfernen von Aufklebern keine Urkundenfälschung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entfernen von Aufklebern auf einem Führerschein keine Urkundenfälschung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernen von behördlichen Aufklebern vom Führerschein stellt keine Urkundenfälschung dar - Tschechischer Führerschein verliert durch Ablösen von Sperrhinweisen zum Fahrverbot in Deutschland nicht seine Gültigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ablösen eines behördlichen Aufklebers von ausländischem Führerschein

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 73 Ns 73/08
  • OLG Köln, 06.10.2009 - 81 Ss 43/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 520
  • NZV 2009, 610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.12.1979 - RReg. 5 St 237/79

    Verbotsirrtum; Strafbarkeit; Verhalten; Beurteilung; Einstellungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2009 - 81 Ss 43/09
    Die darin verkörperte Erklärung über die Erteilung der Fahrerlaubnis an den Angeklagten ist vielmehr durch das Ablösen der Aufkleber unverändert geblieben (vgl. auch BayObLG NJW 1980, 1057 für die vergleichbare Fallgestaltung des Entfernens eines Vermerks über die Erteilung von Benzingutscheinen auf einem Fahrzeugschein).
  • LG Paderborn, 01.12.2021 - 5 Qs 33/21

    Corona, Impfausweis, Gesundheitszeugnis, Vorlage, digitales Impfzertifikat

    Amtliche Ausweise sind Urkunden, die von einer tatsächlich existierenden Behörde oder sonstigen Stelle öffentlicher Verwaltung ausgestellt werden, um zumindest auch die Identität einer Person nachzuweisen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2009 - 81 Ss 43/09; OLG Bamberg, Urteil vom 14.05.2014 - 3 Ss 50/14).
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Dem Begriff des Nachstellens ist zwar ein gewisses Maß an Dauerhaftigkeit immanent (vgl. Fischer a.a.O. Rn. 8), indessen handelt es sich bei § 238 Abs. 1 StGB nicht um ein Dauerdelikt (vgl. BGHSt 54, 189; OLG Brandenburg NStZ 2010, 520; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. § 238 Rn. 39 m.w.N.).
  • LG Kaiserslautern, 23.12.2021 - 5 Qs 107/21

    Gefälschter Impfpass, digitales Impfzertifikat, Vorlage Apotheke, Strafbarkeit

    Darunter sind Urkunden zu verstehen, die von einer tatsächlich existierenden Behörde oder sonstigen Stelle der öffentlichen Verwaltung ausgestellt werden, um zumindest auch die Identität einer Person nachzuweisen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2009 - 81 Ss 43/09, NStZ 2010, 520, 521).
  • LG München I, 29.03.2022 - 12 Qs 7/22

    Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke - keine Strafbarkeit

    Tatgegenstand der §§ 275, 276 StGB a.F. sind amtliche Ausweise, d.h. Urkunden, die von einer tatsächlich existierenden Behörde oder sonstigen Stelle, öffentlicher Verwaltung ausgestellt wurden, um zumindest auch die Identität der Person nachzuweisen (BGH StV 2015, 360, OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2009 - 81 Ss 43/09).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Dem Begriff des Nachstellens ist zwar ein gewisses Maß an Dauerhaftigkeit immanent (vgl. Fischer a.a.O. Rn. 8), indessen handelt es sich bei § 238 Abs. 1 StGB nicht um ein Dauerdelikt (vgl. BGHSt 54, 189; OLG Brandenburg NStZ 2010, 520; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. § 238 Rn. 39 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht