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   OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09   

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OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 (https://dejure.org/2009,10153)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 (https://dejure.org/2009,10153)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 (https://dejure.org/2009,10153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer durch den Staatsanwalt angeordneten Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug ohne Kontaktierung des zuständigen Bereitschaftsrichters; Verwertungsverbot für die bei einer Durchsuchung erlangten Beweismittel wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt aus § ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 151-203/08
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

Papierfundstellen

  • StV 2010, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
    Die allein erhobene Sachrüge eröffnet dem Senat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen zu überprüfen, ob die Subsumtion des Landgerichts dessen verfahrensrechtliche Folgerungen trägt (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; s. weiter KG, Urt. v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 220/08 (136/08) - bei Juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 261 Rz. 6 und 38).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot begründen (BVerfG, B. v. 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08 -, zitiert nach Juris, Rz. 16; BVerfG NJW 2008, 3053; BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGH, B. v. 15.05.2008 - 2 ARs 452/07 - Rz. 15; OLG Hamm NJW 2009, 3109 [3111]).

    Das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers ist in der Rechtsprechung in Anwendung der vorstehenden Grundsätze insbesondere dann angenommen worden, wenn zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung der Maßnahme erforderlich wurde und dem Zeitpunkt ihrer Durchführung so viel Zeit verstrichen war, dass die richterliche Entscheidung zwischenzeitlich unschwer hätte herbeigeführt werden können (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; für den Fall der Blutentnahme gem. § 81a StPO: LG Berlin, DAR 2008, 534; weitere Fallbeispiele bei Wohlers StV 2008, 434 [436 f.]).

    Die Einhaltung der durch Art. 13 Abs. 2 GG und § 105 Abs. 1 S. 1 StPO festgelegten Kompetenzregelung könnte bei Anerkennung des hypothetisch rechtmäßigen Ersatzeingriffs in diesen Fällen stets unterlaufen und der Richtervorbehalt sogar letztlich sinnlos werden (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601).

    Eine Verwertung würde hier gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
    Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus (BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 1121 = StraFo 2001, 193 = NStZ 2001, 382; BVerfG StV 2004, 633; BayObLG NZV 2003, 148 = VRS 104, 294; Schaefer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2007, § 105 Rz. 21 ff.).

    Nur wenn ausnahmsweise schon die mit dem Versuch, eine richterliche Anordnung zu erlangen, verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 1121 = StraFo 2001, 193 = NStZ 2001, 382).

    Beide Annahmen erweisen sich vielmehr als bloße Mutmaßungen, mit denen die Inanspruchnahme der Eilkompetenz gerade nicht gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 1121 = StraFo 2001, 193 = NStZ 2001, 382; BVerfG, StV 2004, 633; BayObLG NZV 2003, 148 = VRS 104, 294; Schaefer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2007, § 105 Rz. 21 ff.).

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
    Die entsprechende Kompetenz der Staatsanwaltschaft und - subsidiär (BVerfG NJW 2005, 1637 [1638[) - ihrer Hilfsbeamten besteht gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 StPO nur bei Gefahr im Verzug.

    Die Inanspruchnahme der Eilkompetenz ist damit durch die Strafverfolgungsbehörden gleichsam "provoziert" worden, was die Annahme einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts nahe legt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1637 = StraFo 2005, 156 = NStZ 2005, 337).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist von Verfassungs wegen nur bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, Rn. 44 - 45, juris; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 81 Ss 65/09 -, Rn. 28, juris; s. a. BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dem Beschuldigten mit dem Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein schweres Verbrechen zur Last liegt (vgl. zur Berücksichtigung dieses Umstandes BGH, 2 StR 25/15 v. 17.02.2016 - NStZ 2016, 551 ; OLG Köln, 81 Ss 65/09 v. 27.10.2009 - StV 2010, 14 ) und es sich angesichts der Fortsetzung einer zunächst - auf der Grundlage der dem Vollstreckungshaftbefehl vorausgegangenen gerichtlichen Entscheidung - zulässigen Durchsuchung um einen Verstoß minderen Gewichts handelt (vgl. für eine zunächst gefahrenabwehrrechtlich zulässige Wohnungsdurchsuchung BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 , wobei aber - anders als hier - die meisten Beweismittel schon gesichtet wurden).
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Dieser ist aber verlässlich regelmäßig nur aus einer Verschriftlichung zu rekonstruieren (vgl. dazu instruktiv die dem Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 [= StV 2010, 14 = StraFo 2010, 23] zugrunde liegende Sachgestaltung).
  • AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16

    Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat

    Amelung NStZ 2001, 337; BayObLG NZV 2003, 148 = VRS 104, 294; OLG Köln 81 Ss 65/09 - = BeckRS 2010, 00255).
  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Die von 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm für den Landgerichtsbezirk Bielefeld vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417) beruht zunächst auf der impliziten Prämisse, ein sonstiger besonders schwer wiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (Rz. 45: "fehlerhafte Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung"; Rz. 51: "gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung") könne - anders als in den bislang von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. nur BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146; SenE v. 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 = BeckRS 2010 00255) - nicht nur im Verhalten des jeweils Anordnenden, sondern auch in einem strukturellen Versäumnis der Justizverwaltung gefunden werden.
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

    Die von 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm für den Landgerichtsbezirk Bielefeld vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417) beruht zunächst auf der implizierten Prämisse, ein sonstiger besonders schwer wiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (Rz. 45: "fehlerhafte Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung"; Rz. 51: "gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung") könne - anders als in den bislang von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. nur BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; SenE v. 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 = BeckRS 2010 00255) - nicht nur im Verhalten des jeweils Anordnenden, sondern auch in einem strukturellen Versäumnis der Justizverwaltung gefunden werden.
  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer

    Dies ist der Fall, wenn eine richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne den Zweck der Durchsuchungsmaßnahme zu gefährden (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122 f.; OLG Köln , Urteil vom 27.10.2009 - Az. 81 Ss 65/09; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 105 Rz. 2, § 98 Rz. 6; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09

    Blutalkoholkkonzentration wird zugunsten des Angeklagten bei der Ermittliung der

    Die von 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm für den Landgerichtsbezirk Bielefeld vertretene gegenteilige Auffassung (OLG Hamm StV 2009, 567 = NJW 2009, 3109 = StraFo 2009, 417) beruht zunächst auf der implizierten Prämisse, ein sonstiger besonders schwer wiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (Rz. 45: "fehlerhafte Missachtung des Richtervorbehalts durch die Justizverwaltung"; Rz. 51: "gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung") könne - anders als in den bislang von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (vgl. nur BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; SenE v. 27.10.2009 - 81 Ss 65/09 = BeckRS 2010 00255) - nicht nur im Verhalten des jeweils Anordnenden, sondern auch in einem strukturellen Versäumnis der Justizverwaltung gefunden werden.
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