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OLG Köln, 13.06.2007 - 81 Ss 90/07 |
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Kurzfassungen/Presse
- Anwaltverein Köln
, S. 9 (Auszüge)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 15.12.2009 - 83 Ss 87/09
Dicker Ast, gefährliches Werkzeug, Feststellungen
Bei der Prüfung eines minder schweren Falles ist, wenn neben allgemeinen Milderungsgründen auch ein sog. gesetzlich "vertypter" Milderungsgrund vorliegt, zunächst in einem ersten Schritt zu erwägen, ob schon die Gesamtwürdigung der allgemeinen, unbenannten Milderungsgründe für die Annahme des minder schweren Falles ausreichen, oder ob erst das Hinzutreten des vertypten Milderungsgrundes die Tat als minder schweren Fall erscheinen lässt, oder ob - was der Tatrichter aufgrund einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen hat - der wegen des vertypten Milderungsgrundes nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen besser zur Ahndung des Unrechts geeignet ist (SenE v. 28.05.2002 - Ss 207/02 - SenE v. 06.09.2002 - Ss 385/02 - SenE v. 05.09.2003 - Ss 314/03 - SenE v. 14.10.2003 - Ss 408/03 - SenE v. 13.06.2007 - 81 Ss 90/07 -).Reichen die unbenannten Strafmilderungsgründe zur Annahme eines minder schweren Falles nicht aus, so ist der vertypte Milderungsgrund in die Prüfung einzubeziehen (SenE v. 22.05.2007 - 82 Ss 45/07 - SenE v. 13.06.2007 - 81 Ss 90/07 - SenE v. 17.06.2008 - 83 Ss 42/08 - SenE v. 23.01.2009 - 82 Ss 95/08 -).