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   AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10   

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https://dejure.org/2011,4058
AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10 (https://dejure.org/2011,4058)
AG Meldorf, Entscheidung vom 29.03.2011 - 81 C 1403/10 (https://dejure.org/2011,4058)
AG Meldorf, Entscheidung vom 29. März 2011 - 81 C 1403/10 (https://dejure.org/2011,4058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 535, 580a BGB; § 29 ZPO; §§ 45j, 45n Abs. 1, 45i Abs. 3 TKG
    Zur Einordnung eines Vertrags über die Bereitstellung eines gebrauchsfähigen DSL-Internetanschlusses; keine Befugnis des Internet-Zugangsanbieter zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung über die Verbindungsdauer hinaus

  • Telemedicus

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

  • Telemedicus

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

  • JurPC

    Vertrag über DSL-Anschluss als Mietvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Vertrags für die Bereitstellung eines Internetzugangs; Annahme einer Vertragsverlängerung durch eine über die Vertragsbeendigung hinausgehende Internetnutzung

  • info-it-recht.de

    DSL-Anschluss als Mietvertrag; unzulässige Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung des Vertrags für die Bereitstellung eines Internetzugangs; Annahme einer Vertragsverlängerung durch eine über die Vertragsbeendigung hinausgehende Internetnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DSL-Internetanschluss grundsätzlich als Mietvertrag einzustufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    IP-Speicherung über Verbindungsdauer hinaus ist rechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

Besprechungen u.ä. (3)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Das Internetrecht: Opfer einer juristischen Scheuklappentechnik

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gegen den BGH

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Amtsrichter widerspricht dem BGH

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03

    Anforderungen an den Besitz des Entleihers

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Falls man neben dem Telekommunikationsanschluss auch die damit verbundenen Anlagen des Anbieters als Mietsache ansehen wollte, stünde dies der Einordnung als Mietvertrag nicht entgegen, denn das Vorliegen eines Mietvertrags setzt nicht voraus, dass dem Mieter die Mietsache übergeben wird, dass dem Mieter deren alleiniger Gebrauch gestattet wird oder dass der Mieter überhaupt eine körperliche Zugriffsmöglichkeit auf die Sache hat (BGH, NJW 2002, 3322; NJW-RR 1989, 589; NJW-RR 2004, 1566 zum Leihvertrag).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung die Gestellung eines gebrauchsfähigen Krans mit geeignetem Kranführer ebenso als Mietvertrag eingeordnet (BGHZ 93, 64) wie die Gestellung eines Flugzeugs mit Personal als Leihvertrag (BGH, NJW-RR 2004, 1566), wenn die Entscheidung über die Nutzung der Sache in der Hand des Vertragspartners bleiben soll.

    Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn über die Gebrauchsüberlassung hinaus noch die Herstellung eines schon bei Vertragsschluss bestimmten Werkes geschuldet ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1566), was bei Verträgen über die Bereitstellung von Telekommunikationsanschlüssen nicht der Fall ist.

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Während ein erhebliches Speicherinteresse des Anbieters dementsprechend nicht ersichtlich ist, haben dessen Kunden ein erhebliches Interesse an der Vertraulichkeit ihrer Internetnutzung (vgl. BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.).

  • LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/05

    Zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatrate-Tarif

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Das Gericht schließt sich im Übrigen der von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Entschließung vom 06. und 07. November 2008, im Internet abrufbar unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=32188) vertretenen Auffassung an, wonach § 100 TKG den Telekommunikationsdiensteanbietern (nur) eine zielgerichtete, einzelfallbezogene Datenverarbeitung zur Fehlerbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung erlaubt (ebenso OLG Karlsruhe a.a.O.; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vgl. auch Bundesrat, BR-Drs. 62/09 Beschluss, 9 f.) und es nicht erforderlich ist, zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit einzelfallunabhängig personenbezogene Verkehrsdaten zu speichern.

  • BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04

    Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Ein Vertrag über die Bereitstellung eines gebrauchsfähigen DSL-Internetanschlusses gegen Zahlung eines Pauschalentgelts ist nach seinem Schwerpunkt als Mietvertrag einzuordnen (vergleiche öOGH, 6 Ob 69/05y vom 21.4.2005; entgegen BGH, NJW 2005, 2076).

    Der zwischen den Parteien bestehende Vertrag ist nach seinem Schwerpunkt als Mietvertrag einzuordnen (vgl. öOGH, 6 Ob 69/05y vom 21.4.2005 zum Mobiltelefonvertrag: Mischvertrag mit dienstvertraglichen und mietvertraglichen Elementen; a.A. wohl obiter dictum des BGH, NJW 2005, 2076).

  • RG, 06.11.1903 - II 193/03

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Für eine Klage auf Feststellung, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestehe, ist nach § 29 ZPO das Gericht desjenigen Ortes zuständig, an dem die vertragliche Hauptpflicht des Klägers zu erfüllen wäre (Anschluss RGZ 56, 138, 139; Abgrenzung zu BGHZ 185, 241).

    Streitige Verpflichtung ist aus der maßgeblichen Sicht des Klägers (RGZ 56, 138, 139; Zöller-Vollkommer, § 29 ZPO, Rn. 17; Musielak, § 29 ZPO, Rn. 14 m.w.N.; zur internationalen Zuständigkeit vgl. OLG Stuttgart IPRax 1999, 103; OLG Frankfurt RIW 1980, 585) die Pflicht des Klägers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Die beklagtenseits vorgelegten Verbindungsdaten sind als Beweismittel ohnehin nicht verwertbar, weil die Beklagte nach § 97 Abs. 3 S. 3 TKG zu deren Speicherung nicht über das Verbindungsende hinaus berechtigt war und das vermögensrechtliche Beweisinteresse der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Vertraulichkeit seiner Internetnutzung überwiegt (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412).

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Soweit der Bundesgerichtshof aus § 100 Abs. 1 TKG die mögliche Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten ableiten will (Urteil vom 13.01.2011 zum Az. III ZR 146/10), überzeugt dies nicht.

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Für eine Klage auf Feststellung, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestehe, ist nach § 29 ZPO das Gericht desjenigen Ortes zuständig, an dem die vertragliche Hauptpflicht des Klägers zu erfüllen wäre (Anschluss RGZ 56, 138, 139; Abgrenzung zu BGHZ 185, 241).

    Soweit der Bundesgerichtshof für die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ entschieden hat, es gebe keinen einheitlichen Erfüllungsort für das Bestehen eines Vertragsverhältnisses, dessen Hauptpflichten in verschiedenen Vertragsstaaten zu erfüllen sind (BGHZ 185, 241), so ist diese Rechtsprechung auf § 29 Abs. 1 ZPO nicht zu übertragen.

  • EuGH, 11.03.2004 - C-240/02

    Asempre und Asociación Nacional de Empresas de Externalización y Gestión de

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 2004, 400, Abs. 22) sind Erwägungsgründe, die genauere Vorgaben enthalten als der Richtlinientext selbst, bei der Auslegung zu berücksichtigen.
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10
    Falls man neben dem Telekommunikationsanschluss auch die damit verbundenen Anlagen des Anbieters als Mietsache ansehen wollte, stünde dies der Einordnung als Mietvertrag nicht entgegen, denn das Vorliegen eines Mietvertrags setzt nicht voraus, dass dem Mieter die Mietsache übergeben wird, dass dem Mieter deren alleiniger Gebrauch gestattet wird oder dass der Mieter überhaupt eine körperliche Zugriffsmöglichkeit auf die Sache hat (BGH, NJW 2002, 3322; NJW-RR 1989, 589; NJW-RR 2004, 1566 zum Leihvertrag).
  • OLG Stuttgart, 07.08.1998 - 5 W 26/98

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Teilweise wird angenommen, dass der schleswig-holsteinische Sonderweg zu einer fehlenden Kohärenz des Internetverbots für Glücksspiele im übrigen Bundesgebiet führt (Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 1, 9 ff.; Brock, CR 2011, 517, 524).
  • AG Meldorf, 21.07.2011 - 81 C 241/11

    Telekommunikationsdienst-Anbieter darf Forderungen über

    Zwar hat die Zedentin mit dem Beklagten einen entsprechenden Vertrag unter Vereinbarung einer monatlichen Vergütung von 29, 90 Euro geschlossen, welcher als Mietvertrag einzuordnen ist (AG Meldorf, 81 C 1403/10 vom 29.3.2011).
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