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LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kostenlose medizinische Fernberatung im Internet ist unzulässig
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit kostenloser ärztlicher Beratung im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; HWG § 9
Zulässigkeit kostenloser ärztlicher Beratung im Internet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ärztliche Beratung im Internetforum ist als unzulässige Fernbehandlung unlauter
- vsw.info , S. 8 (Leitsatz)
Fernbehandlung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Gesundheitsberatung.de übt wettbewerbswidrige Fernbehandlung aus
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kostenlose medizinische Fernberatung im Internet ist wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 224/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 11.06.2010 - 5 U 47/08
Auszug aus LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11
Bei § 9 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln (vgl. KG, Urteil vom 11.06.2010 - 5 U 47/08 -, Rdnr. 89, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 03.03.2008 - 3 W 28/08
Auszug aus LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11
Die Auffassung des Klägers werde vom OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2008 - 3 W 28/08 - geteilt. - BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
Auszug aus LG Köln, 08.11.2011 - 81 O 56/11
Es bestehen auch keine Bedenken gegen die Bestimmtheit im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (TÜV I - Beschluss vom 24.03.2011 - und TÜV II - Urteil vom 17.08.2011, jeweils I ZR 108/09).
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 224/11
Wettbewerbswidrigkeit ärztlicher Beratung im Internet
I.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 8.11.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 56/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 1) wie folgt neu gefasst wird:.I.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 8.11.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 56/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 1) wie folgt neu gefasst wird:.