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   EuGH, 14.10.1980 - 812/79   

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https://dejure.org/1980,344
EuGH, 14.10.1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,344)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,344)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Attorney General / Burgoa

    1 . VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - VOR INKRAFTTRETEN DES EWG-VERTRAGS GESCHLOSSENE VERTRAEGE - ARTIKEL 234 EWG-VERTRAG - GELTUNGSBEREICH

  • EU-Kommission

    Attorney General / Burgoa

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Lizenzen zur Fischerei ; Ausübung der Fischerei

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 234
    1. VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - VOR INKRAFTTRETEN DES EWG-VERTRAGS GESCHLOSSENE VERTRAEGE - ARTIKEL 234 EWG-VERTRAG - GELTUNGSBEREICH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Im vorliegenden Fall gehe es gerade um Rechte eines Drittlandes und um Pflichten eines Mitgliedstaats gegenüber diesem Land (vgl. Rechtssache 10/61, Kommission der EWG/Italien, Slg. 1962, 1).

    Artikel 234 EWG-Vertrag in der Auslegung, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) gegeben habe, stelle lediglich passiv sicher, daß die Achtung der Rechte dritter Länder und die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossen worden seien, nicht behindert würden.

    Zu Artikel 234 EWG-Vertrag trägt die Kommission vor, in einigen Fällen verweise diese Vorschrift lediglich auf den in Artikel 30 der Wiener Konvention über das Recht der Verträge niedergelegten Grundsatz des Völkerrechts, daß jeder Staat, der Partei eines Vertrages ist, die früher von ihm Drittländern gegenüber übernommenen Verpflichtungen selbst dann weiterhin einzuhalten habe, wenn diese den Verpflichtungen aus einem späteren Vertrag zuwiderlaufen (vgl. auch Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 1).

  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Zu der Frage, ob das Londoner Übereinkommen die Gemeinschaft bindet, vertritt Herr Burgoa die Ansicht, nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland), Slg. 1978, 417) liege die Zuständigkeit für Fischereiregelungen bei der Gemeinschaft.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich eindeutig, daß die Gemeinschaft für Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände zuständig sei (vgl. Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer u.a., Slg. 1976, 1219; 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417, und 88/77, Fischereiminister/Schonenberg u. a., Slg. 1978, 473).

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Seiner Ansicht nach ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf monistischen Grundsätzen beruhe, daß die internationalen Verträge, denen die Gemeinschaft beigetreten sei, unmittelbare Wirkungen im innerstaatlichen Recht entfalten könnten (verbundene Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company/Produktschap voor Groenten en Fruit, Slg. 1972, 1219, u. a.).

    Ein Beispiel für einen solchen Auslegungsfall stelle das Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72 (International Fruit Company/Produktschap voor Groenten en Fruit, Slg. 1972, 1219) dar.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich eindeutig, daß die Gemeinschaft für Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände zuständig sei (vgl. Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer u.a., Slg. 1976, 1219; 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417, und 88/77, Fischereiminister/Schonenberg u. a., Slg. 1978, 473).
  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Hingegen begründe Artikel 177 für ihn nicht die Zuständigkeit für die Auslegung von Normen des Völkerrechts, durch die die Mitgliedstaaten außerhalb des Bereichs der Gemeinschaft gebunden seien (vgl. Rechtssache 130/73, Vandeweghe/Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie, Slg. 1973, 1329).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.1980 - 812/79
    Diese Rechtsprechung gelte analog für frühere Übereinkünfte, und zwar nicht nur aufgrund von Artikel 234 EWG-Vertrag, sondern auch gemäß dem den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsatz pacta sunt servanda, der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehöre, die der Gerichtshof zu wahren habe (Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten mit Art. 351 AEUV in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte zu achten, die sich nach dem Völkerrecht für die Drittstaaten aus diesen früheren Übereinkünften ergeben (vgl. zu Art. 234 EWG und Art. 307 EG, deren Wortlaut im Wesentlichen in Art. 351 AEUV übernommen wurde, Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8, vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-84/98, EU:C:2000:359, Rn. 53, und vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 33).
  • EuGH, 14.03.2024 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bezweckt Art. 351 Abs. 1 AEUV, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts klarzustellen, dass die Anwendung der Unionsverträge nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittstaaten aus einer früher geschlossenen internationalen Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8, und vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 61).
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    197 Auch wenn die letztgenannte Bestimmung nur Pflichten der Mitgliedstaaten erwähnt, so impliziert sie doch die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane, die Erfüllung der Pflichten, die sich für die Mitgliedstaaten aus der genannten Charta ergeben, nicht zu behindern (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 9).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Zwar begründet Art. 351 Abs. 1 AEUV die Verpflichtung der Organe der Union, die Erfüllung der Pflichten, die sich für die Mitgliedstaaten aus vor dem 1. Januar 1958 geschlossenen Übereinkünften wie dem Chicagoer Abkommen ergeben, nicht zu behindern; durch diese Verpflichtung der Organe soll es jedoch den betreffenden Mitgliedstaaten lediglich ermöglicht werden, ihren Verpflichtungen aus einer früheren Übereinkunft nachzukommen, ohne dass damit die Union den fraglichen Drittländern gegenüber gebunden werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, Slg. 1980, 2787, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    60 Im Urteil vom 15. September 2011, Kommission/Slowakei (C-264/09, EU:C:2011:580, Rn. 41), heißt es: "Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt Art. 307 Abs. 1 EG, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts, wie sie sich insbesondere aus Art. 30 Abs. 4 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 ergeben, klarzustellen, dass die Anwendung des EG-Vertrags nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittländern aus einer älteren Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen." Vgl. auch Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa (812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8).
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    247 Auch wenn die letztgenannte Bestimmung nur Pflichten der Mitgliedstaaten erwähnt, so impliziert sie doch die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane, die Erfüllung der Pflichten, die sich für die Mitgliedstaaten aus der genannten Charta ergeben, nicht zu behindern (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 9).
  • EuGH, 08.12.1981 - 181/80

    Arbelaiz-Emazabel

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Slg. 1981, 2787) seien die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat bei der Erfüllung älterer Pflichten nicht zu behindern.

    Wie sich bereits aus den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Urteil vom 14. Oktober 1980, Slg. 1981, 2787) ergebe, binde das Londoner Übereinkommen und infolgedessen auch das zu seiner Durchführung geschlossene französisch-spanische Abkommen die Gemeinschaft nicht.

    Es sei im übrigen unerheblich, daß sich der Sachverhalt in der vorliegenden Sache im Gegensatz zur Rechtssache 812/79 in der Zone zwischen 6 und 12 Meilen zugetragen habe und daß das Londoner Übereinkommen für Frankreich ein nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags abgeschlossener Vertrag sei.

    Die französische Regierung vertritt überdies die Ansicht, die vom Gerichtshof in der Rechtssache 812/79 angestellten Überlegungen träfen auch auf die vorliegende Rechtssache zu.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vertritt die Ansicht, die Lösung, für die sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa) entschieden habe, gelte allgemein für die Gültigkeit der fraglichen.

  • EuGH, 08.12.1981 - 180/80

    Crujeiras Tome

    Dieser Normenkonflikt sei gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Rechts der Verträge zu lösen, der in Artikel 30 Absatz 4 Buchstabe b der Wiener Konvention vom Jahre 1969 niedergelegt sei und der auch durch Artikel 234 EWG-Vertrag anerkannt werde, wo es heiße : "Die Rechte und Pflichten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages zwischen einem oder mehreren Mitgliedsstaaten einerseits und einem oder mehreren dritten Ländern andererseits geschlossen wurden, werden durch diesen Vertrag nicht berührt." Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, noch nicht veröffentlicht) seien die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat bei der Erfüllung älterer Pflichten nicht zu behindern.

    Die französische Regierung schließt sich insoweit im wesentlichen den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Urteil vom 14. Oktober 1980, noch nicht veröffentlicht) an.

    Was das Genfer Übereinkommen angeht, so schlägt die britische Regierung vor, der Argumentation des Gerichtshofes in der Rechtssache 812/79 (Burgöa, a.a.O.) zu folgen, daß die neuen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Spanien, auf .

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vertritt die Ansicht, die Lösung, für die sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa) entschieden habe, gelte allgemein für die Gültigkeit der fraglichen Gemeinschaftsverordnungen, gleichgültig, ob sich der maßgebliche Sachverhalt diesseits oder jenseits der 12-Meilen- Grenze zugetragen habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen

    80 - Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa (812/79, EU:C:1980:231, Rn. 6), und vom 2. August 1993, Levy (C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    78 Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa (812/79, EU:C:1980:231, Rn. 9).

    118 Vgl. Urteil vom 14. Oktober 1980, Burgoa (812/79, EU:C:1980:231, Rn. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • EuGH, 05.11.2002 - C-466/98

    DER GERICHTSHOF KLÄRT MIT DIESEN URTEILEN DIE ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG FÜR DEN

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93

    The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical

  • EuGH, 28.10.1982 - 137/81

    Affaires maritimes du littoral du Sud-Ouest u.a. / Campandeguy Sagarzazu u.a.

  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

  • EuGH, 03.03.2009 - C-205/06

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

  • EuGH, 02.05.2001 - C-307/99

    OGT Fruchthandelsgesellschaft

  • EuGH, 28.10.1982 - 138/81

    Affaires maritimes du littoral du Sud-Ouest u.a. / Marticorena-Otazo u.a.

  • EuGH, 27.11.2017 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Berichtigungsbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 307 Abs. 2

  • EuGH, 03.03.2009 - C-249/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

  • EuGH, 22.09.1988 - 286/86

    Ministère public / Deserbais

  • EuGH, 04.07.2000 - C-62/98

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 04.07.2000 - C-84/98

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-179/98

    Mesbah

  • EuGH, 15.09.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Energie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Art. 29 des Warschauer Abkommens -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09

    Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuG, 12.07.2001 - T-3/99

    Banatrading / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98

    Guimont

  • EuG, 12.07.2001 - T-2/99

    T. Port / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-473/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-205/06

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-249/06

    Kommission / Schweden - Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • EuGH, 30.11.1982 - 287/81

    Kerr

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-203/03

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86

    Strafverfahren gegen Gérard Deserbais. - Freier Warenverkehr - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1982 - 287/81

    Anklagemyndigheden gegen Jack Noble Kerr. - Fischerei - Aufteilung einer

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Rechtsprechung
   RG, 16.01.1880 - 812/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1880,753
RG, 16.01.1880 - 812/79 (https://dejure.org/1880,753)
RG, Entscheidung vom 16.01.1880 - 812/79 (https://dejure.org/1880,753)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1880 - 812/79 (https://dejure.org/1880,753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Begründet die Anzeige einer strafbaren Handlung zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung den Thatbestand der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s, auch wenn der Anzeigende an die Wahrheit der Anzeige glaubte? 2. Wahrung eines berechtigten Interesses.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 80
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,10449
Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,10449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,10449)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - 812/79 (https://dejure.org/1980,10449)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Attorney General gegen Juan C. Burgoa.

    Fischerei: Rechte der Drittländer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79
    nach dem Vertrag, dessen Partei beide Staaten sind." Ich möchte hinzufügen, daß der Gerichtshof in der Begründung seines Urteils vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italienische Republik (Slg. S. 1) anerkannt hat, daß Artikel 234 sich sowohl auf die Rechte dritter Länder aus früheren Übereinkünften als auch auf die Pflichten der Mitgliedstaaten bezieht, die diesen Rechten naturgemäß entsprechen.

    Daher hat Generalanwalt Lagrange in seinen Schlußanträgen in der erwähnten Rechtssache 10/61 diesen Fall zu Recht von der umgekehrten Situation (Bestehen eines Rechts des Mitgliedstaats) unterschieden, indem er ausführte: "Betrifft die Unvereinbarkeit ein Recht, das einem.

  • EuGH, 01.03.1962 - 25/60

    Frau Leda De Bruyn gegen Europäisches Parlament.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79
    Betrifft sie ein Recht eines dritten Landes oder eine Verpflichtung eines Mitgliedstaates gegenüber einem dritten Land, so hat man zu den für die ordnungsgemäße Beseitigung dieser Unvereinbarkeit notwendigen Verfahren Zuflucht zu nehmen." (Slg. 1962, 39).
  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79
    Zur Untermauerung dieser Auffassung hat sich die französische Regierung auf das Urteil vom 27. November 1973 in der Rechtssache 130/73 (Vandeweghe; Slg. S. 1329) berufen, wo es heißt: "Der Gerichtshof ist aufgrund von Artikel 177 EWG-Vertrag nicht befugt, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Bereichs schaffen.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    Vgl. hierzu allgemein Schlussanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache Burgoa (812/79, EU:C:1980:196, S. 2817) und Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1994:357, Nr. 42).
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