Rechtsprechung
LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
§§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG; §§ 29, 4 Abs. 1 BDSG
Google Street View; Persönlichkeitsrecht; Datenschutz - Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 BDSG
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Aufnahmen durch Google Street View - berlin.de
- Telemedicus
Google Street View
- Telemedicus
Google Street View
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kein vorbeugender Unterlassungsschutz gegen bloße Fotoaufnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei nicht ausreichender Glaubhaftmachung der Gefahr einer Rechtsverletzung eines Hauseigentümers durch Aufnahmen für Straßenansichten im Internet wird ein Eilrechtsschutzgesuch abgelehnt; Glaubhaftmachung der Gefahr einer Rechtsverletzung durch Aufnahmen für ...
- Wolters Kluwer
Unterlassung der Aufnahme eines privaten Hauses für den Internet-Dienst "Street View" wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Medienprivileg und Datenschutz bei der Erstellung von Panoramabildern aus der Straßenperspektive
- kanzlei.biz
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "Google Street View"
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Google Street View
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei nicht ausreichender Glaubhaftmachung der Gefahr einer Rechtsverletzung eines Hauseigentümers durch Aufnahmen für Straßenansichten im Internet wird ein Eilrechtsschutzgesuch abgelehnt; Glaubhaftmachung der Gefahr einer Rechtsverletzung durch Aufnahmen für ...
- rechtsportal.de
Unterlassung der Aufnahme eines privaten Hauses für den Internet-Dienst "Street View" wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Medienprivileg und Datenschutz bei der Erstellung von Panoramabildern aus der Straßenperspektive
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823, 1004 BGB; 32 ZPO; Art. 1, 2 Abs. 1 GG
Kein Schutz gegen Google Street View, wenn noch gar keine Bilder gemacht wurden - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aufnahmen eines Hauses für Google Street View von der offenen Straße aus nicht zu beanstanden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Google Street View rechtlich zulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Google Street View
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Hält Google Street View Aufnahmen für zulässig
- aid24.de (Kurzinformation)
Aufnahmen eines Hauses sind für Google Street View von der offenen Straße aus nicht zu beanstanden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
- KG, 25.10.2010 - 10 W 127/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln
Auszug aus LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
Bei Aufnahmen der Antragstellerin oder deren Familie auf der Straße, noch dazu in der geschilderten Umgebung von Einzelhausbebauung, einem geringen Verkehrsaufkommen und wenig Passantenverkehr wäre allerdings anzunehmen, dass dann das BDSG in relevanter Weise betroffen ist (vgl. dazu etwa Spiecker genannt Döhmann, CR 2010, 311, 312 ff; LG Köln, Urt. v. 13.01.2010, MMR 2010, 278 zu "Bilderbuch-Köln" mit zustimmender Anmerkung von Greve und Schärdel; wohl eher verneinend jedenfalls bei Gebäuden wohl N. Forgo, MMR 2010, 217 und Prof. ... in dem für die Antragsgegnerin erstellten Gutachten).Ob das Medienprivileg des § 41 BDSG für die Antragsgegnerin eingreift, ist insoweit nicht zweifelsfrei (verneinend Spiecker genannt Döhmann, CR 2010, 311, 312 ff; offen gelassen aber eher dafür LG Köln für das dortige Angebot, Urt. v. 13.01.2010, MMR 2010, 278, 279).
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
Die Antragstellerin geht offensichtlich auch selbst davon aus, dass das bloße Aufnehmen von Häuserzeilen oder Straßenzügen rechtlich nicht relevant ist, ihr jedenfalls selbst kein eigener Anspruch zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 19. März 1989, NJW 1989, 2251 ff). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
Zudem könnte es zur Begründung der örtlichen und internationalen Zuständigkeit ausreichend sein, dass der BGH in Urheberrechtsfällen mit Bezug zum Internet die bestimmungsgemäße Abrufmöglichkeit im Inland ausreichen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 2010, I ZR 69/08 = MMR 2010, 475), was auf das vorliegende Sachgeschehen zu übertragen sein könnte. - BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
Auszug aus LG Berlin, 13.09.2010 - 37 O 363/10
Wenn zudem das Medienprivileg zu verneinen wäre (vgl. zum Internetportal "spickmich.de" BGH, Urt. v. 15.12.2009 - VI ZR 228/08), weil entweder insgesamt oder jedenfalls bei Personenaufnahmen und der beabsichtigten (bearbeitenden) Wiedergabe durch Street View keine meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit prägender Bestandteil des Angebots ist (…vgl. BGH, aaO), wäre ein vorbeugender Rechtsschutz gleichfalls nicht zu gewähren.
- KG, 25.10.2010 - 10 W 127/10
Google Street View
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 13. September 2010 - 37 O 363/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Augsburg, 12.04.2010 - 082 O 836/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung eines Sexskandals in einer Zeitungsschlagzeile; Abwägungskriterien und allgemeine Grundsätze im Rahmen der Beurteilung einer widerrechtlichen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Abgrenzung eines ...
Kurzfassungen/Presse
- mittelbayerische.de (Pressemeldung, 12.04.2010)
Amerell feiert Punktsieg im Gerichtsstreit mit Zwanziger - Einstweilige Verfügung gegen den DFB-Präsidenten bestätigt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und …
Auszug aus LG Augsburg, 12.04.2010 - 82 O 836/10
Hierzu hat das BVerfG eine Reihe von Abwägungsregeln entwickelt, die der fundamentalen Bedeutung des Meinungsfreiheit für die menschliche Person und die demokratische Ordnung Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.03.2006, Az. 1 BvR 54/03 mit zahlreichen Hinweisen, zitiert nach [...]).Für die Einstufung einer Äußerung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung kommt es auf deren Interpretation an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.03.2006, Az. 1 BvR 54/03 , zitiert nach [...]).