Rechtsprechung
LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (AG) nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG); Besetzung ausschließlich aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre; Fortschreibung der Zurechnung von Konzern-Mitarbeitern; Wechsel des Vertragsarbeitgebers ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05
Drittelparitätische Unternehmensmitbestimmung: Arbeitnehmerlos gewordene …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Insoweit bezieht sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3W 136/05, NZG 2006, 31).Die hier vertretene Rechtsauffassung steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05, Juris, NZG 2006, 31).
Eine Erstattung von Kosten der Beteiligten findet im Verfahren nach den §§ 98, 99 AktG nicht statt (§ 99 Abs. 6 Satz 9 AktG (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05 -, Rn. 23, juris).
- KG, 07.06.2007 - 2 W 8/07
Drittelparitätische Arbeitnehmermitbestimmung: Ermittlung der Beschäftigtenzahl; …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Dieser Rechtsauffassung hat sich das KG Berlin (KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2007 - 2 W 8/07 -, juris) angeschlossen.Wie das KG Berlin zutreffend ausgeführt hat, ist ein Gleichlauf des Wahlrechts gemäß § 2 Abs. 1 DrittelbG und der Berechnungsgrundlage für die Schwellenwerte nach § 2 Abs. 2 DrittelbG nicht erforderlich, um eine sinnvolle Gesamtregelung zu erhalten (Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 W 8/07 -, juris Rz. 26).
- BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
Alt-Aktiengesellschaft: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Die Antragsgegnerin beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 7. Februar 2012 - II ZB 14/11, NZG 2012, 421).Nachdem lange streitig war, ob die Anwendung des DrittelbG auf Alt-Aktiengesellschaften davon abhängt, dass diese mindestens einen, drei oder fünf Mitarbeiter beschäftigen, ist durch den Bundesgerichtshof inzwischen geklärt, dass auch Alt-Aktiengesellschaften mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigen müssen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - II ZB 14/11, Juris, AG 2012, 288).
- BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des BetrVG institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 19; BAG…, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN.; BAG…, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11 -, Rn. 27, juris). - BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des BetrVG institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG…, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 19; BAG, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN.; BAG…, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11 -, Rn. 27, juris). - BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des BetrVG institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG…, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 19; BAG…, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN.; BAG, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11 -, Rn. 27, juris). - BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Nach der Neuregelung unterliegen Alt-Aktiengesellschaften, die vor dem 10. August 1994 gegründet wurden, weiterhin der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat, und zwar auch dann, wenn sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, vormals § 76 Abs. 6 BetrVG 1952 a. F. Die Verfassungsmäßigkeit dieser stichtagsbezogenen mitbestimmungsrechtlichen Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neu-Aktiengesellschaften ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht fraglich (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11, AG 2014, 279).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft
Die Beschwerde der Antragsteller vom 25.09.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015, 82 O 23/15, wird zurückgewiesen.Die Antragsteller beantragen, 1. den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.08.2015 - 82 O 23/15 - aufzuheben;.