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OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 |
Zitiervorschläge
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 (https://dejure.org/2005,28976)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Einordnung einer ehrenamtlich betriebenen Pflegestelle als eine einem Tierheim "ähnliche Einrichtung" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 TierschG; Erlaubnispflichtigkeit einer Haltung von Tieren für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Strafrecht - Tierschutz - Hund
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 222
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart, 09.01.2003 - 4 K 1696/02
Hundepension; Erlaubnis; tierheimähnliche Einrichtung; Sachkundenachweis
Auszug aus OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss OWi 35/05
Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, die eine der Funktionen erfüllen, die bei Tierheimen geläufig sind, wie beispielsweise die Tätigkeit als Auffangstation, die vorläufige Unterbringung von Tieren aus Gründen der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der betroffenen Tiere oder auch eine Tierpension (…vgl. Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 5. Aufl., § 11 Rn 8; VG Stuttgart RdL 2003, 136 ff. = NuR 2003, 710 f.).
- OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 549/10
Aufnahme von gesunden Tieren rechtfertigt die Annahme einer tierheimähnlichen …
Dass die Hunde bis auf vier Tiere, die in zwei Außenzwingern gehalten wurden, in den Räumlichkeiten des Wohnhauses der Antragstellerin untergebracht waren, steht der Annahme einer tierheimähnlichen Einrichtung nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.11.2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 -, NStZ-RR 2006, 222). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
Voraussetzungen für das Vorliegen einer tierheimähnlichen Einrichtung
Für die Abgrenzung zwischen tierheimähnlicher Einrichtung und privater Wohnnutzung ist maßgeblich, ob die Anzahl der betreuten Tiere über das Maß privater Tierhaltung hinausgeht (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 - juris Rn. 10).