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   LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12   

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https://dejure.org/2013,22746
LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12 (https://dejure.org/2013,22746)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2013 - 82 T 532/12 (https://dejure.org/2013,22746)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 82 T 532/12 (https://dejure.org/2013,22746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 S 1 BeratHiG, § 24a Abs 1 Nr 1 RPflG, § 55 Abs 4 RVG
    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.05.2006 - 1 W 357/05

    Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12
    Somit handelt es sich nicht um eine Teilzahlungsvereinbarung über eine unbestrittene Forderung, die nach der Rechtsprechung des Kammergerichts RVGreport 2006, 265 = JurBüro 2006, 530 keine Einigungsgebühr auslöst.
  • KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung in sozialrechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12
    Soweit das gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG nicht zuständig gewesene KG in seinem Beschluss vom 17.02.2012, RVGreport 2012, 260 = JurBüro 2012, 317 die Auffassung vertreten hatte, die Prüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung sei auch im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen, beruhte dies offensichtlich auf den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07

    Beratungshilfe: Prüfungskompetenz des Kostenbeamten im

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12
    Aus dieser Zweiteilung von Bewilligungsverfahren im Beratungshilfegesetz BerHG einerseits und für das Festsetzungsverfahren im RVG andererseits folgt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht zu prüfen hat, ob die anwaltliche Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe erforderlich war., so auch OLG Stuttgart, RVGreport 2007, 265 = JurBüro 2007, 434.
  • BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12
    Ob eine Rechtsverfolgung mutwillig ist oder ob sie einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigeren Rechtsverfolgung darstellt, ist im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom Prozessgericht zu entscheiden und nicht im Verfahren auf Festsetzung der dem Anwalt aus der Landeskasse zustehenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG, so BAG RVGreport 2012, 36 = NJW 2011, 3260 unter Rdn. 19 sowie BAG RVGreport 2011, 358 = JurBüro 2011, 374.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10

    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12
    Ob eine Rechtsverfolgung mutwillig ist oder ob sie einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigeren Rechtsverfolgung darstellt, ist im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom Prozessgericht zu entscheiden und nicht im Verfahren auf Festsetzung der dem Anwalt aus der Landeskasse zustehenden Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG, so BAG RVGreport 2012, 36 = NJW 2011, 3260 unter Rdn. 19 sowie BAG RVGreport 2011, 358 = JurBüro 2011, 374.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren:

    Dabei haben sie sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12) bezogen.

    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).

  • AG Mannheim, 25.04.2016 - 2 UR II 8/16

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Prüfungskompetenz des

    Die Frage, ob eine Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung der Beratungshilfe erforderlich war oder nicht, ist im Gebührenfestsetzungsverfahren zu prüfen (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2007, 3 W 1135/07; entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; LG Berlin Beschluss vom 22.05.2013, 82 T 532/12).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 8 W 229/18

    Prüfungskompetenz im Vergütungsfestsetzungverfahren im Rahmen der gewährten

    Vom Senat wurde diese Frage im Beschluss vom 22.07.2007 (MDR 2007, 1400) verneint (ebenso LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2013, Az. 82 T 532/12, zitiert nach JURIS; entsprechend Mayer in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsgebührengesetz, 25. Auflage 2021, Nr. 2500 VV RVG, Rdnr. 31).
  • AG Mannheim, 08.09.2015 - 2 UR 21/15

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Prüfungskompetenz des

    Die Frage, ob eine Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung der Beratungshilfe erforderlich war oder nicht, ist im Gebührenfestsetzungsverfahren zu prüfen (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2007, 3 W 1135/07; LG Aachen, AnwBl 1997, 293; entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; LG Berlin Beschluss vom 22.05.2013, 82 T 532/12).
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